Hochwassergefahrenkarten

Aufgrund der verschiedenen Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren wurde vom Land Baden-Württemberg ein Hochwasserrisikomanagement eingeführt. Unter anderem wurden hier auch Hochwasserüberflutungsflächen festgelegt und in Karten zusammengefasst.

Aufgaben solcher Hochwassergefahrenkarten sind unter anderem Schadensminderung bei Hochwasser, Sicherung der Überschwemmungsgebiete sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Auswirkungen hat die Hochwassergefahrenkarte in Verbindung mit dem neuen Wassergesetz (WG), das im Dezember 2013 in Kraft trat, auf das Baurecht. Für alle Flächen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen (d. h. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zur erwarten ist, so genannte HQ 100-Gebiete), gilt grundsätzlich ein Bauverbot.

Die Hochwassergefahrenkarten für das Teilbearbeitungsgebiet Steinlach sind am 6. Mai 2013 in Kraft getreten und werden seither durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (LUBW) regelmäßig aktualisiert.

Die Karten können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de, anschließend bei „Interaktive Karten“ Gefahrenkarte (Überflutungsflächen) auswählen.

Außerdem finden Sie die relevanten Hochwassergefahrenkarten für Dußlingen unten auf dieser Seite. Im Rathaus Dußlingen und im Landratsamt Tübingen sind diese ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten einsehbar.

Kartenübersicht zum Herunterladen (PDF)