Denkmalschutz

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.

Maßnahmen an Kulturdenkmalen bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (§§ 8, 15, 7 Abs. 3 DSchG). Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvoller Nutzung erforderlich sind, können steuerlich begünstigt werden (vgl. § 7, 10f, 11b EstG). Maßnahmen zur Erhaltung von Pflege von Kulturdenkmalen können vom Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezuschusst werden. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme an die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat Denkmalpflege (Telefon: 07071/757-2429).