Sitzungsbericht

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Sitzung mit einem Dank an Frau Jeleniok von der Sozialstation Steinlach-Wiesaz, die bereits vor der Sitzung Corona-Schnelltests, sowohl für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, als auch für Zuhörerinnen und Zuhörer durchgeführt hat. Die verwendeten Tests wurden vom Land aus der Notfallreserve zur Verfügung gestellt und im Zuge des Infektionsschutzes vor der Sitzung durchgeführt.

Wie in den vergangenen Gemeinderatssitzungen auch, informierte Bürgermeister Thomas Hölsch über die aktuelle Corona-Situation in der Gemeinde Dußlingen. Beim Ordnungsamt der Gemeinde wurden bis zum 25.03.2021 361 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Zudem hatte das Ordnungsamt zum damaligen Stand 735 Personen eine Anordnung in häusliche Quarantäne erteilt. Hiervon waren 166 Personen an COVID19 erkrankt und 569 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. In der Gemeinde Dußlingen waren am 25.03.2021 5 Personen an COVID19 erkrankt und insgesamt befanden sich 67 Personen als Kontaktperson in der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne.

Er erklärte weiterhin, dass die hohe Zahl an Kontaktpersonen der Kategorie 1 damit zu erklären sei, dass ein Kindergarten in Quarantäne geschickt werden musste, da hier ein Corona-Fall aufgetreten war.

Weiterhin teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass ein Austausch der Lärmschutzwandelemente an der B 27 in Dußlingen stattfinden werde. Dies habe das Regierungspräsidium Tübingen verkündet. Die erste Bauphase beginne am 29.03.2021 und werde voraussichtlich bis Freitag, 09.04.2021 andauern. In diesem Zeitraum werden die Lärmschutzelemente südwestlich des Tunnels im Bereich der Hechinger Straße ausgetauscht. In der zweiten Bauphase, welche vom 12.04.2021 bis voraussichtlich 28.04.2021 andauert, werden die Lärmschutzelemente im Bereich des Mittelfahrstreifens der B 27 nördlich und südlich des Tunnels ausgetauscht. In den Nächten von Dienstag, 13.04.2021 bis Freitag, 16.04.2021 werden die Lärmschutzelemente im Bereich des Tunnelportals ausgetauscht. Hierzu wird aus Platz- und Sicherheitsgründen die B 27 in diesem Bereich zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr voll gesperrt. Während dieses Zeitraumes werde eine Bedarfsumleitung ausgeschildert.

Weiterhin gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass das Kinderhaus Burgstraße eine Betriebserlaubnis für eine zusätzliche Gruppe für 10 Kindergartenkinder erhalten habe. Hierbei handle es sich um eine Ganztagesgruppe für lediglich 10 Kindergartenkinder, da aus Gründen von Personalmangel keine weitere Aufnahme von Kindern möglich sei.

Außerdem erläuterte er, dass die Pachtverträge über den gemeindlichen Jagdbezirk Dußlingen vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Ordnung und Baurecht, genehmigt wurden. Diesbezüglich werde bis zum 31.10.2021 noch eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen und abgehalten.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab weiter an, dass ebenfalls vom Landratsamt Tübingen, von der Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht, die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Dußlingen für das Jahr 2021 genehmigt wurden.

Weiterhin informierte er, dass die Gemeinde Dußlingen vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg für das letzte Jahr eine Abschlagszahlung zum Ausgleich der schulischen Inklusion erhalten werde. Die Summe hierfür belaufe sich auf insgesamt 2.843,50 €.

Zudem erhalte die Gemeinde Dußlingen vom Land Baden-Württemberg eine Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass Dußlingen für die Projektförderung zur praxisintegrierten Ausbildung insgesamt 4.800,00 € vom Land erhalten werde.

Die Bürgerschaft wurde ebenfalls über die Abschlagszahlung für Konzessionsabgaben 2021 für Erdgas (Firma FairNetz) informiert. Die Abschlagszahlungen belaufen sich zum 30.06.2021 sowie zum 30.12.2021 auf jeweils 6.800,00 €. Im Bereich Strom, Netze BW GmbH, liegen die Konzessionsabgaben im Jahr 2020 bei insgesamt 129.132,46 €.

Abschließend wurde der Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger über den Brennholzverkauf im Jahr 2021 informiert. In diesem Jahr konnten leider keine Versteigerungen von Brennholz und Flächenlosen wie gewohnt stattfinden. Alle Interessierten hatten die Möglichkeit, eine Bestellung von Polterholz aufzugeben. Insgesamt wurde ein Erlös von 13.983,50 € erzielt. Bürgermeister Hölsch erläuterte, dass die Nachfrage nach Holz in der Bürgerschaft allerdings so groß gewesen sei, dass die Holzmenge nicht ausreichte und somit nochmals 38 fm geschlagen und zu einem Preis von 2.116,00 € verkauft wurden. Somit wurden insgesamt 273,84 fm Holz für die Bürgerschaft zur Verfügung gestellt. Die Gesamteinnahmen aus dem Brennholz- und Flächenlosverkauf in Jahr 2021 betrugen insgesamt 16.589,50 €. Im Jahr 2020 lagen die Einnahmen bei 12.362,00 €. Allerdings wurden im letzten Jahr nur 202,32 fm Holz bereitgestellt, was somit 71,52 fm weniger als im Jahr 2021 waren. Bürgermeister Hölsch stellte fest, das diese Art des Brennholzverkaufs mit einem enormen Mehraufwand verbunden sei und im nächsten Jahr wieder eine Versteigerung stattfinden soll.

Neubau der Brücke am Sportplatz

Der Gemeinderat hat bereits am 16.05.2019 der Vergabe der Planung für den Neubau der Brücke am Sportplatz an das Ingenieurbüro Mauthe GmbH zugestimmt. Die Gemeinde beauftragte die Firma Peter Maier Leichtbau GmbH aus Singen am 10.10.2019 mit den Arbeiten für den Neubau der Brücke. Am 09.03.2020 wurde jedoch ein Insolvenzverfahren gegen die Firma Peter Maier Leichtbau GmbH eröffnet. Die bereits getätigten Vorauszahlungen der Gemeinde in Höhe von 25.113,88 € wurden erstattet und das Ingenieurbüro Mauthe GmbH hat die Maßnahme nochmals beschränkt ausgeschrieben, um die Arbeiten nochmals neu zu vergeben.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte hierzu Herrn Till Langrehr vom Ingenieurbüro Mauthe GmbH, der nochmals die erneut eingegangenen Angebote vorstellte und den groben Zeitplan des Neubaus erläuterte. ´Zur Submission lagen insgesamt 4 Angebote vor. Diese seien vom Atelier Siefert, von Fieberteck, von Dehner & Dieringer und von K&L Bau GmbH gewesen. Nach ausgiebiger Prüfung der Angebote fiel die Wahl auf die Firma K&L Bau GmbH aus Dußlingen für die Abbrucharbeiten der alten Brücke, da diese das wirtschaftlichste Angebot angeboten haben. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 24.609,80 €. Die Montage und Lieferung der neuen Brücke werde an das Atelier Siefert aus Gamsheim in Frankreich vergeben, welches die Arbeiten zu einem Preis von 83.253,59 € erledigen wird. Somit liegen die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau der Brücke bei insgesamt 107.863,39 €. Es werde angepeilt, den Neubau der Brücke in 2021 zu realisieren. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma K & L Bau GmbH aus Dußlingen und an das Atelier Siefert aus Gamsheim.

Vorstellung des Neubaus der Brücke am Sportplatz durch die Mauthe GmbH

Sanierungsmaßnahme an der B 27 im Teilgebiet „An der Steinlach“

Der Gemeindeentwickler Fritz Rall erläuterte kurz, dass die Gemeinde bereits seit 2017 mit dem Planungsbüro Reschl zusammenarbeitet und sowohl die Gemeinde als auch private Investoren bei den Sanierungsarbeiten berät.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte hierzu Frau Corinna Götz, Herrn Richard Köhler und Herrn Tobias Meigl vom Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung. Diese stellten sich und das Planungsbüro kurz vor und erläuterten gemeinsam die einzelnen Schritte eines noch durchzuführenden Planungswettbewerbs im Sanierungsgebiet.

Bürgermeister Thomas Hölsch fügte hinzu, dass in der Vergangenheit schon einige Projekte mit dem Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart stattgefunden haben und diese immer problemlos und zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt wurden. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Vorstellung Sanierungsmaßnahmen an der B 27 Teilgebiet "An der Steinlach"

Bauantrag für den Umbau, die Aufstockung und die Sanierung einer Gewerbeimmobilie in ein Studentenwohnheim, Wilhelm-Herter-Straße 52

Der Gemeinderat hat bereits am 05.11.2020 über einen Bauantrag der Bauantragstellerin beraten und das Einvernehmen zum Bauantrag aufgrund verschiedener erforderlichen Befreiungen versagt. Im Nachgang hierzu hatte die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit der Bauherrenschaft und dem Baurechtsamts des Landratsamts Tübingen über die beanstandeten Themen gesprochen. Daraufhin wurde der Bauantrag geändert und neu eingereicht. Beispielsweise wurde die Grenzbebauung in Richtung Wohnbebauung Steinlachburg, die Einhaltung der Baufenster, die Trauf- und Firsthöhe, die Dachneigung, die Grundflächenzahl und die Anzahl der Stellplätze im neuen Plan geändert bzw. erneut überprüft. Um den Bauantrag nochmals genauer vorzustellen wurde die Architektin Frau Frances Lieb und der Architekt Herr Achim Krauss in die Sitzung eingeladen.

Bürgermeister Thomas Hölsch wies nochmals darauf hin, dass das Gebäude von der Lika Al GmbH gekauft wurde und nun eine baurechtliche Nutzungsänderung für die Umnutzung in ein Studentenwohnheim beantragt werde. Er begrüßte dieses Vorhaben, da Dußlingen eine örtliche Nähe zu Tübingen aufweise und die Entwicklung innerhalb der Gemeinde weiter vorangetrieben werden sollte. Auch Frau Lieb hob den Standort von Dußlingen vor und erklärte, dass das Studentenwohnheim für insgesamt 122 Studentinnen und Studenten zur Verfügung stehen soll. Neben den vollmöblierten Appartments soll es zudem eine Cafeteria geben und durch Parkplätze und Fahrradstellplätze soll auch für die Mobilität gesorgt werden. Der Gemeinderat stand dem Studentenwohnheim nicht sehr positiv gegenüber. Seiner Ansicht nach müssten zu viele Befreiungen erteilt werden, um das Projekt zu realisieren. Diese Befreiungen würden dann zu großen Abweichungen des ursprünglichen Bebauungsplans führen.

Mit zwei Gegenstimmen von Frau Gemeinderätin Hafner und dem Vorsitzenden sowie zwei Enthaltungen von Frau Gemeinderätin Wellhäuser und Herrn Gemeinderat Seif wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Vorstellung des Bauantrags Wilhelm-Herter-Straße 52

Antrag auf Umbau des Bestandsgebäudes mit dem Anbau und Einbau einer Einliegerwohnung sowie Errichtung einer Doppelgarage und Carport, Schönblickstraße 1

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte kurz über das oben genannte Bauvorhaben. Die Bauantragsteller haben den Antrag auf Baugenehmigung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten zur Errichtung eines Anbaus in der Schönblickstraße 1 gestellt. Für diesen Bereich gelten die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans Panoramastraße. Das bestehende Wohnhaus soll innerhalb des Baufensters um einen Anbau auf Stelzen erweitert werden. Der Anbau ist mit einem Flachdach geplant. Für das Gesamtvorhaben werden eine Doppelgarage und ein Carport errichtet. Insgesamt hat das Wohnhaus nach dem Umbau eine Gesamtfläche von 193 m². Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Bürgermeister Thomas Hölsch führte aus, dass die Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung das Einvernehmen zu mehreren Bauanträgen erteilt hat.

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zum Aspental 11
  • Neuau eines Einfamilienhauses mit Garage, Zum Aspental 7
  • Nutzungsänderung vom Waschhaus zum Wohnhaus, Steiniggässle 6/1
  • Neubau eines Wohnhauses mit Doppelcarport und Abstellraum, Am Weinbruck 3

Windkraftnutzung auf Gemarkung Dußlingen

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass am 25.02.2021 eine E-Mail des Oberbürgermeisters der Universitätsstadt Tübingen Boris Palmer einging, in der er darüber informierte, dass der Gemeinderat in Tübingen im Rahmen des Klimaschutzprogramms die mögliche Windkraftnutzung auf dem Gebiet Tübingen und möglicherweise auf den angrenzenden Gemeinden Dettenhausen, Kusterdingen und Dußlingen beantragen und diskutieren werde. Die vom Gemeinderat Tübingen vorgesehene Fläche für die Windkraftnutzung liege nicht ausschließlich auf der Gemarkung Tübingen sondern laufe in das Gemarkungsgebiet Dußlingen mit ein.

Bürgermeister Thomas Hölsch war wichtig hervorzuheben, dass es sich in dieser Sitzung lediglich um eine Information zu dieser Thematik handle. Der Gemeinderat Dußlingen wird noch nichts beschließen und es liege auch noch kein Antrag der Stadt Tübingen auf Errichtung der Windkraft auf Gemarkung Dußlingen vor. Wenn tatsächlich ein Antrag der Stadt Tübingen eingehe, werde selbstverständlich im Gemeinderat darüber beraten und beschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne aber noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob in diesem Gebiet auf der Gemarkung Dußlingen Windkrafträder errichtet werden. Es muss auf den Antrag der Stadt Tübingen abgewartet und im Zuge der Anhörung eine Stellungnahme abgegeben werden. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.

Beteiligung an der Netze BW GmbH & Co. KG

Am 28.05.2020 hat der Gemeinderat bereits über die Beteiligung an der EnBW Tochtergesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beraten. Am 26.11.2020 wurde das Beteiligungsvorhaben konkretisiert und in den Haushaltsplan 2021 aufgenommen. Das Beteiligungsmodell wurde mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Tübingen besprochen und im Rahmen der Prüfung des Haushaltsplanes 2021 eine Genehmigung der Beteiligung aus finanzieller Sicht in Aussicht gestellt. Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass es sich bei dieser kommunalen Beteiligung an der Netze BW GmbH & Co. KG, nicht um eine Geldanlage handle. Die Gemeinde Dußlingen beteilige sich mit insgesamt 2.008.000,00 € an der EnBW Tochtergesellschaft. Durch diese Beteiligung erhalte Dußlingen nach Abzügen der Kapitalsteuer eine Rendite von rund 60.000 €/Jahr. Diese Beteiligung laufe über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren.

Zudem fügte Bürgermeister Thomas Hölsch hinzu, dass (Glasfaser-) Netze und Trafostationen immer mehr an Wichtigkeit gewinnen und somit die Beteiligung einen Mehrwert für die Kommune bringen wird. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung an der Netze BW & Co. KG zum 01.07.2021 mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Betrag in Höhe von 2.008.000,00 € einstimmig zu.

Wasserverluste und Rohrbruch, Statistik 2020

Bürgermeister Thomas Hölsch führte aus, dass es im Jahr 2020 deutlich weniger Rohrbrüche als im Jahr 2019 gegeben hat. Dies liege zum einen daran, dass durch die zusätzlich in 2019 beschaffenen Logger Wasserrohrbrüche schneller festgestellt und behoben werden können. Die Anzahl der Wasserrohrbrüche reduzierte sich im Jahr 2020 von 19 (2019) auf insgesamt 8 Stück.

Die rechnerischen Wasserverluste betragen 5,30 % der bezogenen Wassermenge bzw. 19.755 m³. Darüber hinaus habe auch Corona Auswirkungen auf die Wasserverluste, denn 2020 konnten weniger Feuerwehrübungen aufgrund der Pandemie stattfinden. Der Gemeinderat nahm vom Wasserverlust und der Rohrbruchstatistik 2020 Kenntnis.

Gebührenkalkulation für die dritte Gruppe im Kinderhaus Burgstraße

Die stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein stellte die Gebührenkalkulation und die Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten vor. Sie erklärte, dass mit Inbetriebnahme der dritten Gruppe im Kinderhaus Burgstraße eine Ganztagesbetreuung mit einem Betreuungsumfang von 41,5 Std./Wo. angeboten wird. Die Satzung müsse dahingehen geändert werden, da es zuvor noch keine Ganztagesbetreuung in diesem Umfang gegeben hat. Die Öffnungszeiten werden Montag – Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitags von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr sein. Für die anderen Betreuungsgruppen ergebe sich dadurch keine Änderungen bei den Gebühren. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten.

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass eine Spende eines Bürgers für das Kinderhaus Burgstraße in Höhe von 24,30 € eingegangen ist. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden und deren Verwendung zu.


Verschiedenes

Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion vom 11.03.2020

Einfordern der Kindergartenbetreuungsgebühren beim Bundesfinanzministerium Land-Baden Württemberg

In der Gemeinderatssitzung am 14.05.2020 wurde vom Gemeinderat beschlossen, einen Antrag auf Kostenübernahme der nicht gedeckten Kinderbetreuungsgebühren aus dem Jahr 2019 in Höhe von 894.451,40 € beim Bundesfinanzministerium zu stellen. Das Bundesfinanzministerium verwies auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass mit Schreiben vom 25.01.2021 die Gemeindeverwaltung Dußlingen sich an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt habe. Am 24.03.2021 ging ein Antwortschreiben der Landesfinanzministerin Edith Sitzmann ein. Hierbei erläuterte die Finanzministerin, dass die nicht gedeckten Kinderbetreuungsgebühren nicht vom Land Baden-Württemberg übernommen werden können.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab an, dass der Vorgang nun für die Verwaltung als abgeschlossen angesehen werde. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Abschließend wies Bürgermeister Thomas Hölsch darauf hin, dass das Karl-von-Frisch-Gymnasium in Dußlingen an der Jerusalema-Challenge teilgenommen hat und dies auf Youtube unter dem Link https://youtu.be/T1KKpIkNwp4 angesehen werden könne.

An die öffentliche Sitzung des Gemeinderats schloss sich eine nichtöffentliche Beratung an.