Bürgerservice
Wahlhelfer werden
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen
- müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist,
- sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen und
- dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.
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Sachgebietsleitung Bürgerservice und Ordnung/Gremien und Digitalisierung/Kultur und Umwelt
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Sie müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Dies gilt nicht für Gemeindebedienstete, die bei der Landtagswahl und bei Kommunalwahlen zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden können. Nähere Informationen zur Wahlberechtigung finden Sie im Kapitel "Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)" bei der jeweiligen Wahlart.
Bürgerinnen und Bürger, die sich gern als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, können ihr Interesse per E-Mail an rathaus(at)dusslingen.de bekunden.