Bürgerservice

GEMA - Meldungen

Bei Veranstaltungen mit Musikdarbietung muss eine Mitteilung an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erfolgen. Hierbei ist es egal, ob die Darbietung mit Live-Musik, Konzert oder per Schallplatte, CD oder dergleichen erfolgt. Relevant ist nur das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Die GEMA - Meldungen erfolgen durch das Ordnungsamt bei der Gemeinde.
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Zugehörigkeit zu