Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2024


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Bekanntgabe der Erlöse aus dem Brennholzverkauf, welcher am Dienstag, 30.01.2024 stattfand. In diesem Jahr nahmen rund 100 Personen an der Versteigerung teil. Insgesamt wurden 357,67 Festmeter Holz auf 105 Lose verteilt zum Verkauf angeboten. Der Anschlagspreis bei Laubholz lag bei 80 € und bei Linde- und Nadelholz bei 50 € pro Festmeter. Die Durchschnittspreise lagen für Eschenholz bei 98 €, für Eiche bei 82 €, für Buche bei 89 € und für Linde bei 79 €. Bei einem Verkaufspreis des Polterholz in Höhe von 29.854 € und dem Verkauf der 105 Flächenlose für 375 € lag der Gesamtumsatz des Holzverkaufs im Jahr 2024 bei 30.229 €.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes im Bereich der Anne-Frank-Schule – Vorstellung des aktuellen Planungsstandes

Das Architekturbüro Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner aus Tübingen hat im Mai des vergangenen Jahres dem Gemeinderat einen ersten Planungsstand für die Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes an der Anne-Frank-Schule präsentiert. Der Entwurf wurde ausgearbeitet auf der Grundlage der Vorarbeit der Arbeitsgruppe bestehend aus Elternbeirat, der Schulleitung, dem Schülerhort und der Lehrerschaft. 
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Frau Judith Schweizer, Frau Christiane Kolb und Frau Hannah Römpp vom Planungsbüro zu diesem Tagesordnungspunkt. Anhand einer Präsentation stellte Frau Kolb den überarbeiteten Planungsstand vor. Im südlichen Teil des Schulhofs soll ein Fahrradabstellplatz entstehen, der durch eine bepflanzte Gemeinschaftsfläche den Spielbereich gestalterisch abtrennt. Sie betonte, dass die Spielgeräte ähnliche Spielwerte wie der bisherige Spielplatz haben soll, so dass das Hangeln und Klettern im Fokus steht.
Die Gesamtsumme für den Multifunktionsplatz belaufen sich nach aktueller Planung auf rund eine Million Euro. Für die Durchführung des Vorhabens wurde eine Zuwendung in Höhe von 607.000,00 € aus der Städtebauförderung - Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier 2023 beantragt und bewilligt.

Übersicht zur Neugestaltung des Mehrgenerationenplatzes

Zum zeitlichen Ablauf ergänzte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass zeitnah die Ausschreibung erfolgen soll, so dass nach den Sommerferien mit den Bauarbeiten, bzw. mit dem Rückbau des bestehenden Spielplatzes begonnen werden kann.
Der Gemeinderat nahm vom Planungsstand zum Bau des Mehrgenerationenplatzes Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Veranlassung der Ausschreibung der Maßnahme.

Neugestaltung des Hindenburgplatzes – Erneute Vorstellung des überarbeiteten Planungsentwurfes

Auch die Planung der Neugestaltung des Hindenburgplatzes wurde von dem Architekturbüro Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner vorgenommen und im Mai letzten Jahres dem Gremium vorgestellt.

Vertreterinnen des Architekturbüros Hähnig Gemmeke in der Gemeinderatssitzung
 
Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche bezüglich des Eingriffs in die Steinlach stattgefunden und es sind Abstimmungen zwischen den unterschiedlichen Fachplanern vorgenommen worden.
Anhand einer Präsentation stellte Frau Kolb die aktuelle Planung vor und ergänzte, dass drei wesentliche Plätze den neuen Hindenburgplatz strukturieren werden und gleichzeitig die Steinlach erlebbar gemacht wird. Nach aktuellen Hochrechnungen betragen die Gesamtkosten für die Umgestaltung ca. 2,8 Millionen Euro. Auch hierfür erhält die Gemeinde finanzielle Mittel vom Land aus dem Projekt „Lebendige Zentren“.

Übersicht zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes

Im weiteren Verlauf soll nun die Ausbauplanung erstellt, nötige Untersuchungen und Gutachten eingeholt und auf dieser Grundlage die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt werden. Zeitlich ist angedacht, dass in diesem Jahr die Planung, die Ausschreibung und die Vergabe erfolgen, so dass zu Beginn des kommenden Jahres die Baumaßnahme begonnen werden kann.
Das Gremium nahm vom aktuellen Planungsstand zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes Kenntnis und ist mit dem weiteren Vorgehen einverstanden.
In den kommenden Ausgaben des Gemeindebotens werden die drei entstehenden Plätze und die genaue Planung ausführlicher vorgestellt.

Information der erfolgreichen Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements

Sachgebietsleiterin Daniela Kübler erklärte, dass im März 2023 die erfolgreiche Zertifizierung für das kommunale Energiemanagement-System (Kom. EMS) stattfand. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Dußlingen die vom Kom. EMS geforderten Strukturen, wie die regelmäßige Ablesung der Verbrauchsdaten, die Aufstellung eines Maßnahmenplanes und die Festlegung von Verantwortlichkeiten erfolgreich umsetzen konnte, wurde im ersten Schritt die Basis-Stufe erreicht.
Im Rahmen des Klimakongresses Baden-Württemberg in Karlsruhe konnte daher die Auszeichnung für exzellentes Energiemanagement entgegengenommen werden. In Bezug auf das kommunale Energiemanagement wurden mittlerweile digitale Thermostatköpfe an den Heizkörpern installiert, die die Temperatur an die Betriebszeiten anpassen, an der Anne-Frank-Schule wurde auf eine LED-Beleuchtung umgerüstet und im Kindergarten Geigesried fand ein Fensteraustausch auf eine 3-fach-Verglasung statt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Beteiligungsverfahren zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb
Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme

In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung der drei Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren wurde der Gemeinderat bereits in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalverband Neckar-Alb den gesetzlichen Auftrag hat, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2 % der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen.
Der Gemeinderat stimmte am 25.05.2023 der Ausweisung des Suchraumes Windenergie im Bereich Kreßbach mit einer Gesamtfläche von 193,37 ha zu und bat den Regionalverband um weitere Detailuntersuchung. In der gleichen Sitzung beschloss der Gemeinderat, für den Suchraum Solar/Freiflächenphotovoltaik auf der Gemarkung Dußlingen keine Flächen auszuweisen.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger führte aus, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen hat.
Die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Windenergie enthalten zum aktuellen Zeitpunkt 40 Vorranggebiete mit insgesamt 9.192 ha. Im Teilregionalplan Windenergie 2023 ist in der Suchraumkennzeichnung TÜ-01 Dußlingen/Tübingen als Vorranggebiet für Windenergienutzung festgelegt mit einer Größe von 646 ha. Dieser Bereich wird auch Vorranggebiet Rammert genannt.
Im Bereich der Freiflächen- und Photovoltaik wurden Gebiete mit einer Gesamtfläche von 1.278 ha im Verbandsgebiet ausgewiesen. In Dußlingen wurde kein solches Vorranggebiet ausgewiesen.
Die Gemeinde Dußlingen wurde nun als Träger öffentlicher Belange angehört, mit der Möglichkeit sich zu den Planentwürfen zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben.
Bei Befangenheit von Gemeinderat Julian Klett nahm der Gemeinderat vom Regionalplan Neckar-Alb Teilregionalplan Windenergie sowie Solarenergie Kenntnis. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie gab die Gemeinde die Stellungnahme ab, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die Öffentlichkeit hat ebenfalls die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Die umfangreichen Unterlagen zur formellen Beteiligung zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013 können auf der Homepage des Regionalverbandes www.rvna.de/formellebeteiligung eingesehen werden.

Einführung zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern für Beschäftigte der Gemeinde Dußlingen

Seit dem 1. März 2021 gelten die Regelungen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Anfragen von Mitarbeitenden bei der Verwaltung hierzu eingegangen sind. 
Die Gemeinde als Arbeitgeber kann einzeln vertraglich vereinbaren, künftige monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sowie leasingfähigen Zubehörs umzuwandeln. Für die Zeit der Entgeltumwandlung überlässt die Gemeinde als Arbeitgeber und als Leasingnehmer den Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Nutzungsdauer wird für 36 Monate gebunden.
Zusammen mit dem Fahrrad können etwaige Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Versicherung des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör geleast und überlassen werden. Um das Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu fördern, übernimmt die Gemeinde zur finanziellen Unterstützung die Versicherung der Räder für die Beschäftigten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einführung der Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern für Beschäftigte der Gemeinde Dußlingen und der Gewährung einer Leistung als übertarifliche Zahlung in Form des Versicherungsbeitrages für die Leasingfahrräder zu.

Antrag der DWV
"Mit gutem Beispiel voran: Photovoltaik auf kommunalen Dächern ausbauen!"

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass bei der Gemeindeverwaltung am 18.01.2024 ein Antrag der DWV-Fraktion in Bezug auf den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf kommunalen Dächern eingegangen ist.
Im Rahmen der Sitzung erläuterte Gemeinderat Dirk Wütherich den Antrag nochmals und ergänzte, dass priorisiert werden soll, auf welchen kommunalen Gebäuden PV-Anlagen errichtet werden können und entsprechende Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden.
Bürgermeister Thomas Hölsch fasste zusammen, dass in den Gemeinderatssitzungen am 16.02.2023 und 09.11.2023 der 1. und 2. Teil der Photovoltaikanalyse von der Agentur für Klimaschutz vorgestellt und auf Grundlage dessen auf den Dächern des Rathauses und der BÜCHEREI MEDIOTHEK ein PV-Anlage installiert wurde. Bei den anderen kommunalen Einrichtungen wurden die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage begutachtet. Man kam zu dem Entschluss, dass sich eine Photovoltaikanlage auf den Dächern der anderen Einrichtungen nicht lohnen würde, sodass auch im Haushaltplan 2024 keine Mittel für die Installation weiterer PV-Anlagen eingestellt wurden. Er brachte jedoch den Vorschlag ein, dass Kontakt mit dem Ingenieurbüro Lorinser aufgenommen wird, um zu prüfen, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der KULTURHALLE einen Mehrwert für das Nahwärmenetz bringen würde. Wenn dies der Fall sein sollte, wird die Thematik nochmals im Gremium beraten.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag und dem dargestellten Vorgehen einstimmig zu.

Antrag der DWV
Geändertes Verfahren zu Haushaltsanträgen

Mit Schreiben vom 11.01.2024 stellte die DWV-Fraktion einen Antrag, dass künftig wieder bis zur Sitzung über die Beschlussfassung der Haushaltssatzung Haushaltsanträge von den Fraktionen eingereicht werden können.
Der Fraktion wurde in der Sitzung die Möglichkeit gegeben, ihren Antrag ausführlich darzustellen.
Gemeinderat Harald Müller schilderte, dass durch die im Juni stattfindende Wahl der neue Gemeinderat nach den bisherigen Regelungen keine Möglichkeit hat, Anträge zum Haushalt einzureichen. Da jedoch der Gemeinderat auf den Haushalt der Gemeinde Einfluss nehmen kann, regte er an, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt Anträge eingereicht und in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Bürgermeister Thomas Hölsch stellte aus Sicht der Gemeindeverwaltung dar, dass sich das bisherige Verfahren in Bezug auf die Haushaltsanträge bewährt hat. Dennoch wäre die Verwaltung auch bereit flexibel zu reagieren und spätere Anträge in den Haushalt einzuarbeiten.
Das Gremium und die Verwaltung einigten sich darauf, dass seitens der Verwaltung größtmögliche Flexibilität zugesichert wird und auch Anträge zu einem späteren Zeitpunkt vor der Sommerpause eingereicht werden können. Von der Festlegung eines fixen Termins wurde abgesehen.

Übernommene Ausfallhaftungen durch die Gemeinde Dußlingen für Baudarlehen der Landeskreditbank zum 01.01.2024

Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte, dass gemäß § 21 des Gesetzes über die Landeskreditanstalt Baden-Württemberg die Gemeinde verpflichtet ist, ein Drittel der Ausfallhaftung für Wohnungsbaudarlehen der Landeskreditbank zu übernehmen.
Zum Stand 01.01.2024 übernahm die Gemeinde insgesamt 40 Ausfallhaftungen, die zu Beginn des Jahres 2023 einen Anfangsbestand von 1.900.770,57 € entsprach. Nach Abzug der bis zum 31.12.2023 durch die Darlehensnehmer getätigten Tilgungen betrug der Gesamtbetrag noch 820.357,66 €. Im Jahr 2023 wurde ein Neuantrag gestellt, jedoch aufgrund gesetzlichen Änderungen keine neue Ausfallhaftung übernommen.
Der Gemeinderat nahm von den übernommenen Ausfallhaftungen Kenntnis.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger gab bekannt, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zu den veränderten Bauausführungen zur Errichtung einer Eingangstreppe, einer Dachterrasse und dem Neubau einer Garage, Hindenburgplatz 2 versagt hat, da Teile des Vorhabens in der Bauverbotszone geplant waren.
Zur Überdachung der bereits vorhandenen Terrasse sowie von zwei Hauseingängen in der Robert-Wörner-Straße 12 erteilte die Gemeinde ihr Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.