Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2024


Mitteilungen der Verwaltung

Die erste Gemeinderatssitzung in diesem Jahr eröffnete Bürgermeister Thomas Hölsch mit der Mitteilung, dass das Landratsamt Tübingen, Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 16.01.2024 den bereits beschlossenen Haushaltsplan 2024 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe genehmigt hat.
Zudem informierte er, dass in diesem Jahr wieder die Schnittgutsammelaktion stattfinden wird. In diesem Jahr wird im Gewann „Kirchholz“ das Schnittgut gesammelt und verwertet. Die Firma Landschaftspflege Zimmermann aus Bodelshausen wird dabei das Schnittgut direkt vor Ort häckseln bzw. verwerten. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von rund 4.105,50 €. Diese werden zur Hälfte durch die Landschaftspflegerichtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Ziel dieser Aktion ist, dass die Schnittgutsammelaktion einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Gleichzeitig soll mit der Aktion auch ein Anreiz geschaffen werden, die Bäume nach der Winterpause wieder zu pflegen.
Das Gremium nahm Kenntnis.

Sachstandsbericht und Vorstellung der weiteren Planungen zum Nahwärmekonzept REWARM Dußlingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Herrn Martin Strüber und Frau Ulrike Lorinser vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Frau Carmen Ott-Maier, die in der Verwaltung für das Projekt REWARM zuständig ist.
Anhand einer Präsentation erläuterte Frau Lorinser den aktuellen Sachstand und gab einen Einblick in die weiteren Planungsschritte des Nahwärmekonzepts.
Nach einjähriger Bauphase wurde im Juli 2023 der erste Bauabschnitt im Bereich „Alte Ortsmitte“ in Betrieb genommen. Derzeit sind dort 26 Privatgebäude sowie 5 gemeindeeigene Gebäude angeschlossen.
Anschließend wurde im September letzten Jahres bereits mit dem zweiten Bauabschnitt im Bereich „Kappelstraße/Schloßhof/Kreßbacher Straße“ begonnen. Frau Lorinser erklärte, dass in diesem Jahr geplant ist, die Wohnanlage „Lebensräume für Jung und Alt“, das Gemeindepflegehaus, die Kreßbacher Straße und die Bahnhofstraße bis zum Bauhof und der Bereich „Kappel“ anzuschließen. Für das Jahr 2025 ist der Bereich Wilhelm-Herter-Straße bis Hechinger Straße sowie der Bereich Steinlachweg, Lichtensteinstraße, Bürgergasse und Steiniggässle vorgesehen.
Weiterhin führte sie aus, dass aktuell das Quartierskonzept für den Bereich „Süd-Ost“ erstellt wird. Herr Strüber erläuterte die Funktionsweise der geplanten Heizzentrale.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmte der weiteren Planung des Nahwärmekonzepts einstimmig zu.
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei den Gästen und verabschiedete sie.

Martin Strüber und Ulrike Lorinser bei der Erläuterung des aktuellen Sachstands

Kommunale Wärmeplanung

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Daniel Bearzatto von der Agentur für Klimaschutz. 
Gemäß den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergibt sich seit dem 01.01.2024 die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen für die meisten Neubauten.
Der Bundestag hat im November das Gesetz für die Wärmeplanung beschlossen. Demnach hat jede Gemeinde eine Wärmeplanung zu erstellen. Für Gemeinden unter 100.000 Einwohner muss spätestens bis zum 30.06.2028 ein Wärmeplan erstellt sein.
Die Gemeinde Dußlingen hat bereits erste Gespräche geführt und möchte in Zusammenarbeit mit der Agentur für Klimaschutz in Tübingen und dem Ingenieurbüro Lorinser erste Schritte zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans tätigen.
In Kooperation mit der Gemeinde Nehren soll ein Antrag auf Förderung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gestellt werden.
Die Antragsunterlagen wurden trotz des verhängten Förderstopps noch im Dezember 2023 eingereicht.
Der Gemeinderat stimmte dem weiteren Vorgehen zur kommunalen Wärmeplanung und mit der Beantragung der Förderungen zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung in Kooperation mit der Gemeinde Nehren einstimmig zu.
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Herrn Bearzatto und verabschiedete ihn.

Daniel Bearzatto bei der Erläuterung zur kommunalen Wärmeplanung

Fortschreibung der örtlichen Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dußlingen

Sachgebietsleiterin Saskia Schumacher erläuterte mit Hilfe einer Präsentation die Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen innerhalb der Gemeinde. Mit Hilfe der Erhebung von Meldedaten zum Stand Oktober 2023 wurden die Berechnungen für das aktuelle und die kommenden Kindergartenjahre vorgenommen.
Die dargestellten Zahlen zeigen auf, dass derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltung wird die Lage in den kommunalen Kindertageseinrichtungen im Blick behalten und die Kinderzahlen in regelmäßigen Abständen intern überprüfen. 
Der Gemeinderat nahm von der Fortschreibung der örtlichen Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Dußlingen zum Stand Oktober 2023 Kenntnis.

Kommunalwahl 2024 
a) Bestellung des Gemeindewahlausschusses
b) Öffentliche Bekanntmachung / Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen

Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erklärt, dass gemäß der Kommunalwahlordnung für jede Wahl der Gemeindewahlausschuss neu gebildet werden muss. Diesem obliegt unter anderem die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Kraft Gesetzes setzt sich der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern zusammen. Da Bürgermeister Thomas Hölsch Wahlbewerber für ein Kreistagsmandat ist, kann er das Amt des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses nicht wahrnehmen, so dass der Gemeinderat nun den Vorsitzenden und den Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen hat. Da Bewerberinnen und Bewerber für die bevorstehende Wahl aufgrund Befangenheit nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein können, ging man auf Bedienstete der Gemeindeverwaltung zu.
Darüber hinaus wies stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski darauf hin, dass in der kommenden Woche die Bekanntmachung der Wahl folgen wird und damit die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen beginnt.
Der Gemeinderat wählte einstimmig folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024:

Vorsitzende: Patricia Albano
Stellvertretender Vorsitzender: Klaus Schäfer
Beisitzerin: Sibylle Kohler
Silke Hornung
Stellvertretende Beisitzerin: Sandra Vetter
Birgit Sailer
Schriftführerin: Nicole Bär

Zudem nahm das Gremium von der öffentlichen Bekanntmachung und der Einreichungsfrist für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Kenntnis.

Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden

Kämmerin Patricia Albano gab einen Überblick über die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden. Jeweils 500,00 € gingen von der K&L GmbH, der Company 4 Generalunternehmen & Bauträgergesellschaften mbH und der Laichinger Heimerdinger Ingenieurgesellschaft für die Aufforstung der gemeindlichen Wälder ein.
Weitere 500,00 € spendete Herr Kuno Laichinger für die Anschaffung von Brandschutzkoffern für die Brandschutzerziehung der Jugendfeuerwehr.
Sie bedankte sich im Namen der Gemeinde für die Spenden.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden und deren entsprechender Verwendung zu.

Bauantrag zur Errichtung eines Studentenwohnheimes, Hintere Austraße 1, Flst. 429 – Erneute Beratung und Beschlussfassung

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger stellte das geplante Bauvorhaben erneut vor. Der Bauantragsteller hat einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnheimes für Studierende in der Hinteren Austraße 1 gestellt. Für den Bereich, in dem das Bauvorhaben geplant ist, gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan, sodass die Einfügungskriterien nach § 34 BauGB gelten. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 mehrheitlich das Einvernehmen zum Bauantrag abgelehnt, da die Mehrheit des Gremiums der Ansicht war, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Mit Schreiben vom 18.12.2023 wurde die Gemeinde von der Unteren Baurechtsbehörde aufgefordert, erneut eine Stellungnahme zum Bauantrag abzugeben, da die Begründung zum Versagen des Einvernehmens nicht ausreichend war und die Baurechtsbehörde beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Bei Enthaltungen von den Gemeinderätinnen Antje Wellhäuser und Monika Georgi und den Gemeinderäten Nico Schneider, Otto Reutter, Klaus Zürn und Bernd Zürn und zwei Gegenstimmen von Bürgermeister Thomas Hölsch und Gemeinderat Harald Müller wurde das Einvernehmen zum Bauvorhaben erneut mehrheitlich versagt.
Für die Begründung zum Versagen des Bauvorhabens wurde unter anderem die Kubatur, die exponierte Lage, die Geschossigkeit und das Gebot der Rücksichtnahme angegeben.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger gab bekannt, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung zu zwei Bauanträgen erteilt hat.
Zum einen wurde das Einvernehmen für den Umbau/Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, Berggässle 9 und zum anderen zum Änderungsbaugesuch zur Erhöhung und Verlängerung des Carports, Am Weinbruck 5 erteilt.
Das Gremium nahm hiervon Kenntnis.

Information über die von der Gemeinde Dußlingen zu Gunsten Dritter übernommenen Ausfallbürgschaften

Kämmerin Patricia Albano erklärt, dass die Gemeinde in den letzten Jahren unterschiedliche Bürgschaften zu Gunsten der örtlichen Vereine, der Kreisbaugesellschaft mbH und der UNIPRO Gewerbepark GmbH & Co. KG übernommen hat. Aktuell besteht lediglich noch eine Ausfallbürgschaft der Sportfreunde Dußlingen e.V. Der Ursprungsbetrag der Bürgschaft aus dem Jahr 2019 in Höhe von 130.000,00 € betrug zum 31.12.2023 noch 32.070,57 €, was auch dem Gesamtbetrag aller Bürgschaften entspricht.
Der Gemeinderat nahm den aktuellen Bürgschaftsstand zur Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.