Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2023


Vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung fand die Besichtigung des neugestalteten Jugendhauses in der Albstraße statt. Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Projekt „Ländlicher Raum für Zukunft“ in Höhe von 18.067 € konnten neben einer neuen Küche auch neue Möbel für das Jugendhaus beschafft werden. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte, dass für das aktuelle Jahr noch Eigenmittel in Höhe von 6.300 € zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat bei der Besichtigung des Jugendhauses

Frau Asal und Vertreter des Gemeinderates und der Verwaltung im Jugendhaus

Neben dem Gemeinderat war zudem Frau Hanna Götten vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg anwesend, die sich freute, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ein schöner Rückzugsort für die Jugendlichen in der Gemeinde entstanden ist. Auch die Jugendlichen haben Gefallen am neugestalteten Jugendhaus gefunden, in dem künftig unterschiedliche Veranstaltungen, wie Kochen oder Bastelangebote stattfinden. Frau Maria Asal vom Jugendbüro Steinlach-Wiesaz ergänzte, dass schöne Räumlichkeiten für die Jugendlichen entstanden sind, die vielseitig genutzt werden können.

 Frau Asal in der neuen Küche des Jugendhauses
Die neue Küche inklusive der neuen Küchengeräte lädt zu gemeinsamen Kochangeboten ein.
Am 05.05.2023 findet zudem eine Einweihungsparty im Jugendhaus statt, zu der alle Jugendlichen recht herzlich eingeladen sind.
Nach einem kleinen Imbiss mit selbstgemachtem Nudelsalat und gegrillten Würsten schloss sich die öffentliche Gemeinderatssitzung an. Ein herzliches Dankeschön für die Organisation an Frau Asal und die Jugendlichen.

Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch nahm Stellung zu der Anfrage aus der letzten Sitzung bezüglich den Bauarbeiten zum Projekt REWARM im Bereich des Schulhofs der Anne-Frank-Schule. Betreffend der Nutzung des Schulhofs erklärte er, dass mit der Einsandung des Pufferspeichers begonnen wurde. In ca. zwei Wochen soll ein Teil der betroffenen Fläche versiegelt sein, damit diese wieder wie gewohnt genutzt werden kann. In Bezug auf die Rohrbrücke über der Steinlach schilderte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass über dem Rohr ein Zaun angebracht wurde, damit ein Klettern über das Rohr nicht mehr möglich ist.
Des Weiteren gab er bekannt, dass für das Quartier „Maltschach“ ein Zuschuss in Höhe von 118.452,60 € von der KfW Bank für die Energetische Stadtsanierung eingegangen ist.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte weiter, dass gemäß der Pressemitteilung des Gemeindetags für die städtebauliche Strukturförderung nochmals finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und dadurch die Gemeinde Dußlingen für das Sanierungsgebiet „An der B 27“ zusätzlich Mittel in Höhe von 900.000 € erhalten wird.
Abschließend wies Bürgermeister Thomas Hölsch auf die gemeinsame interkommunale Gemeinderatssitzung hin, welche zum Thema Wind- und Solarenergie am 04.05.2023 in der Kulturhalle in Gomaringen stattfinden wird. Zudem lud er den Gemeinderat zum Waldumgang ein, welcher am 05.05.2023 stattfinden wird.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen, Kirchstraße 50/1 - 50/4, Flst. 1031/3

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2023 bereits über den Bauantrag beraten hat und damals einstimmig beschloss, dass die Fläche grundsätzlich für eine Nachverdichtung nach § 34 BauGB geeignet ist. Gleichzeitig wurde das Einvernehmen zum Bauantrag versagt, da sich die Bauplanung nicht in die Umgebungsbebauung eingefügt hat. Dem Bauantragsteller wurde im Nachgang vorgeschlagen, das Vorhaben insbesondere in seiner Vorhabengröße (Traufhöhe) zu reduzieren und eine tiefere Erdgeschossfußbodenhöhe auszuwählen. Der Bauantragsteller reichte nun eine geänderte Planung des Bauvorhabens ein, wodurch sich nun das Bauvorhaben in der Traufhöhe deutlich verringert und sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Bei einer Enthaltung von Gemeinderat Jochen Kocher erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen in der Kirchstraße 50/1 – 50/4.

Bauantrag zum Neubau eines Kesselhauses mit Siloanlage für Hackschnitzel zum Aufbau einer Fernwärmeheizung, Maltschachstraße 37, Flst. 4830/2, 72144 Dußlingen

Die Bauantragstellerin plant den Neubau eines Kesselhauses mit Siloanlage für Hackschnitzel zum Aufbau einer Fernwärmeheizung. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger ergänzte, dass die Errichtung eines Kesselhauses mit Grundabmessungen von rund 25 m auf 14 m zur Wärmeversorgung des Firmenstandortes geplant ist. Das Kesselhaus soll dabei in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden, wobei im Obergeschoss lediglich ein einziger Raum für Lagerzwecke errichtet werden soll. Die Oberkante Attika des Kesselgebäudes ist 9,5 m hoch. Der Kamin, der innerhalb des Baufensters errichtet wird, ist 19,0 m hoch. Da das Kesselhaus teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet wird, ist eine Befreiung erforderlich.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines Kesselhauses mit Siloanlage für Hackschnitzel zum Aufbau einer Fernwärmeheizung in der Maltschachstraße 37 und stimmte einer Befreiung bezüglich der Überschreitung des Baufensters zu.

Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Scheune zu zwei Wohneinheiten, Errichtung einer Doppelgarage mit angebautem Fahrradcarport und Gewächshaus, Kirchstraße 34, Flst. 169/1 - 169/7, 167/1 + 167/2 sowie Errichtung von zwei Teichanlagen, Kirchstraße 34/1, Flst. 166 + 176

Die Bauantragsteller beantragen die Umnutzung der bestehenden Scheune zu zwei Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Doppelgarage mit angebautem Fahrradcarport und Gewächshaus sowie die Errichtung von zwei Teichanlagen in der Kirchstraße 34 und 34/1. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger fügte hinzu, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben geplant ist, es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt. Das Gebäude hat sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einzufügen. Bei der Umnutzung der Scheune bleibt die Gebäudekubatur erhalten, so dass sich hieraus keine Veränderung für die Umgebung ergibt. Die Doppelgarage sowie das Gewächshaus fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.
Bezüglich der Errichtung der zwei Teichanlagen konnten in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Antragsteller und Verwaltung die Bedenken geklärt werden. Die Bauantragsteller sicherten zu, dass die Absicht darin liegt, die Situation mit den bestehenden Brunnen so zu erhalten, wie sie bisher vorliegt. Auch das Brunnenhäuschen auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Für die Erstbefüllung der Teiche soll Brunnenwasser verwendet werden. Darüber hinaus wird der Brunnen tagsüber den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Bei einer Enthaltung von Gemeinderätin Gerlinde Hafner erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen zur Umnutzung der bestehenden Scheune in zwei Wohneinheiten sowie zum Neubau einer Doppelgarage, eines Gewächshauses, eines Fahrradcarports und zur Errichtung von zwei Teichanlagen in der Kirchstraße 34 und 34/1. Weiter erklärt sich der Gemeinderat mit dem Vorgehen bezüglich der Entnahme des Brunnenwassers zur Erstbefüllung der Teiche zu den Nachtzeiten einverstanden.

Feststellung Jahresabschluss 2019 - Gemeindehaushalt

Kämmerin Patricia Albano erläutert die Einzelheiten des Jahresabschlusses 2019 anhand einer Präsentation. Der Jahresabschluss 2019 weist im Ergebnishaushalt ein Gesamtergebnis von 342.426,16 € vor. In Bezug auf das ordentliche Ergebnis wurden Mehrerträge in Höhe von 447.592,96 € erwirtschaftet. Nach den Gesetzmäßigkeiten der Gemeindehaushaltsverordnung werden die Mehrerträge aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses den Rücklagen zugeführt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 105.166,80 € mit dem Basiskapital verrechnet.

Der Jahresabschluss 2019

Den ordentlichen Erträgen von 12.500.168,43 € stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 12.052.575,47 € entgegen. Daraus resultiert ein ordentliches Ergebnis von 447.592,96 €.
In der Gesamtfinanzrechnung entstand bei der Ergebnisrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.993.996,43 €, d.h. es wurden mehr Einzahlungen als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2019 generiert. Aufgrund getätigter Investitionen im Jahr 2019 entsteht ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 5.516.362,07 €, was ein Absinken der liquiden Mittel mit sich bringt. Insgesamt entstand somit ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 3.522.365,64 €.
Weiter erklärte sie, dass die Bilanz einen Betrag von 60.249,753,27 € aufweist. Die vorgenommenen Korrekturen führten zu einer Vermehrung des Basiskapitals um 76.226,41 €. Kreditaufnahmen waren nicht notwendig.
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2019 des Gemeindehaushalts zum Stichtag 31.12.2019 sowie den Feststellungsbeschluss einstimmig fest.
Diese Feststellung des Jahresabschlusses 2019 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Feststellung Jahresabschluss 2020 - Gemeindehaushalt

Neben dem Jahresabschluss 2019 stellte Kämmerin Patricia Albano ebenfalls den Jahresabschluss aus dem Jahr 2020 vor. Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt beträgt 3.796.290,92 €. Die Mehrerträge in Höhe von 976.834,31 € werden gemäß § 23 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Jahresabschluss 2020

Den ordentlichen Erträgen von 13.206.821,94 € stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 12.229.987,63 € entgegen. Daraus resultiert ein ordentliches Ergebnis von 976.834,31 €.
In der Gesamtfinanzrechnung entstand bei der Ergebnisrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss von 2.275.462,77 €. Aufgrund getätigter Investitionen im Jahr 2020 entsteht ein Finanzierungsmittelüberschuss von 824.053,15 €. Insgesamt entstand somit ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 3.099.515,92 €. Die liquiden Mittel steigen im Vergleich zum 01.01.2020 zum 31.12.2020 um diesen Betrag an.
Weiter erklärte sie, dass die Bilanz einen Betrag von 65.358.322,56 € aufweist. Wie im Jahr 2019 waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.
Das Gremium stellte den Jahresabschluss 2020 des Gemeindehaushalts zum Stichtag 31.12.2020 sowie den Feststellungsbeschluss einstimmig fest.
Diese Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden

Kämmerin Patricia Albano gab bekannt, dass eine Geldspende von der Kreissparkasse Tübingen in Höhe von 500,00 € für das Sommerferienprogramm eingegangen ist. Zudem spendete eine Bürgerin eine Sachspende im Wert von 20,00 € an den Schülerhort. Sie bedankte sich für die Spenden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spenden und deren entsprechenden Verwendung zu.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Errichtung von Dachgauben in der bestehenden Dachgeschosswohnung des Dreifamilienhauses in der Eichachstraße 10 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat.
Das Gremium nahm hiervon Kenntnis.

Verschiedenes

Bürgermeister Thomas Hölsch bezog sich auf den in der vergangenen Sitzung beratenen Antrag der DWV-Fraktion in Bezug auf die bedarfsoptimierte Straßenbeleuchtung. Er schilderte, dass im Jahr 2018 insgesamt 269 Lichtpunkte innerhalb der Gemeinde auf LED umgerüstet wurden. Aufgrund technischer Gegebenheiten können die übrigen 128 Lichtpunkte nicht umgerüstet werden. Vor der Umrüstung belief sich der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung auf 233.739,50 kWh. In den Jahren nach der Umrüstung (2019 – 2021) konnten insgesamt 74.347 kWh, was 31,81 % entspricht, eingespart werden.
Außerdem führte Bürgermeister Thomas Hölsch aus, dass erneut eine Anfrage bezüglich eines Fußgängerüberwegs in der Kappelstraße an das Landratsamt Tübingen gestellt wurde. Bei der Prüfung der örtlichen Voraussetzungen kam das Landratsamt zum Ergebnis, dass der Fußgängerüberweg in einer Entfernung von 50 m bei einer KfZ-Geschwindigkeit von 30 km/h nicht erkennbar ist und somit die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht erfüllt werden. Aufgrund dessen lehnte die zuständige Stelle den Antrag ab.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.