Befahren von land- und forstwirtschaftlichen Wegen


Leider muss derzeit vermehrt festgestellt werden, dass land- und fortwirtschaftliche Wege von unberechtigten Personen befahren werden. Spaziergänger, Hundehalter und sogar „Spazierfahrer“ nutzen sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Wege im Außenbereich von Dußlingen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es im Außenbereich der Gemeinde Dußlingen ausgewiesene Wanderparkplätze gibt. Bitte nutzen Sie künftig diese öffentlichen Parkplätze als Ausgangspunkt für Spaziergänge, Wanderungen oder zum „Gassi-gehen“.

Das Befahren von Feldwegen wird durch das Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ geregelt. Dieses Verkehrszeichen sagt aus, dass das Befahren von Feldwegen mit Krafträdern, Kleinkrafträdern, Mofas sowie Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten ist. Für Feldwege gilt ein auf den land- und forstwirtschaftlicher Verkehr beschränktes Nutzungsrecht.

Wir bitten um Beachtung!