Befahren der Straße „Hohe Lehr“


Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Verkehrsregelungen beim Befahren der Straße „Hohe Lehr“ hinweisen.

Von der Dorfstraße kommend besteht ein Durchfahrtsverbot zum Befahren der Straße „Hohe Lehr“ bergaufwärts. Leider wird dieses Durchfahrtsverbot regelmäßig von Verkehrsteilnehmern missachtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Durchfahrtsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, auch Anlieger, Paketdienste, Fahrrad- und E-Bike-Fahrer Gültigkeit hat.

Das Verkehrszeichen in der Straße "Hohe Lehr"

Das Befahren der Straße „Hohe Lehr“ ist nur von der Lehrgasse kommend in Fahrtrichtung bergabwärts erlaubt. Hier ist zu beachten, dass die Straße aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur mit Fahrzeugen bis zu einer maximalen Höhe von 2,10 m und einer maximalen Breite von 2,20 m möglich ist.

Wir bitten um Beachtung. Es kommt in diesem Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen.