E-Auto laden auf öffentlicher Straßenfläche: Stromkabel über Gehweg zulässig?


Die Anzahl der E-Autos nimmt zu und somit auch der Bedarf sein E-Auto vor der eigenen Haustüre zu laden. Was aber tun, wenn man keinen privaten Stellplatz für sein Auto hat und dieses auf öffentlicher Straßenfläche geparkt ist.

Darf das Ladekabel über den Gehweg zum E-Auto verlegt werden?

Ein Kabel unter einer Kabelbrücke

Diese Sondernutzung ist nicht zulässig. Durch das verlegte Kabel entstehen Stolperfallen, selbst wenn das Kabel durch eine Kabelbrücke verläuft. Somit ist eine störungsfreie Benutzung des Gehweges für Fußgänger nicht mehr gewährleistet.

Hierzu gibt es bereits ein Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., das besagt, eine Kabelbrücke auf dem Gehweg schränke vor allem für Personen mit Gehbehinderungen (z.B. auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesenen) die Barrierefreiheit ein und schaffe Stolperfallen. Die Sicherheit der Fußgänger sei höher zu bewerten als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, sein Fahrzeug unmittelbar vor seinem Haus aufladen zu können. Das Gericht führte weiter aus, dass sich auch aus dem Staatsschutzziel Klimaschutz keine Rechte einzelner Bürger ergäben.

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