Feuer im Außenbereich


Die Gemeindeverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Grillfeuer oder das Verbrennen von Reisig im Außenbereich nicht auf dem Rathaus oder bei der Feuerwehrleitstelle anzumelden sind. Sollte es auf Grund eines Feuers zu einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr kommen, muss diese in jedem Fall ausrücken.