Ablesen der Wasserzähler und Jahresabrechnung 2021


Die Ablesekarten erhalten die Hauseigentümer ein bis zwei Wochen vor Weihnachten.

Das Ablesen der Wasserzähler kann nur im Zeitraum ab Zustellung bis 3. Januar 2022 erfolgen.

Wichtig!

Ihre Ablesekarten werden in einem automatischen Verfahren über die Deutsche Post verarbeitet. Es wird darum gebeten, die Ablesekarte ausgefüllt in den nächsten POST-BRIEFKASTEN zu werfen oder den Wasserzählerstand über das Internet mitzuteilen.

Eine telefonische Zählerstandsmitteilung oder Mitteilung per E-Mail kann nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden! Bitte beachten Sie auch hierzu die Abgabefrist.

Sollten Sie den Postweg nutzen, bitten wir Sie, die Ablesekarte wie im Schreiben zur Kundenselbstablesung dargestellt auszufüllen und fristgerecht bis spätestens 3. Januar 2022 über die Post zurückzusenden (Posteingang). Das Porto übernehmen wir für Sie.

Sie können den Zählerstand gern vor dem 31.12. ablesen und im Internet eingeben oder die Ablesekarte versenden. Das System errechnet automatisch den Verbrauch bis 31.12.2021.

Die Karte bitte nicht im Rathaus abgeben. Diese Karten werden nicht von uns bearbeitet und dem Scanzentrum hinterhergesandt. Ein rechtzeitiger Posteingang ist dann nicht gewährleistet.

Sie können Ihren Zählerstand jedoch auch elektronisch über das Internet unter www.dusslingen.de übermitteln. Direkt von der Startseite werden Sie auf die Seite der Zählerstandsmeldung weitergeleitet. Für das Einloggen in das Portal benötigen Sie Ihre Ablese- und individuelle Strichcodenummer, die Sie auf der Ablesekarte finden. Erfassen Sie dann Ihre Zählernummer sowie den Zählerstand. Bitte beachten Sie, dass die Online-Eingabe aus abrechnungstechnischen Gründen nur bis zum 03.01.2022 befristet und freigeschalten ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben zur Kundenselbstablesung.

Die Jahresabrechnung 2021 wird Mitte Februar 2022 zugestellt.

Fälligkeitstermin für die Jahresabrechnung 2021 zzgl. 1. Abschlag 2021 ist der 15.02.2022.

WICHTIGER HINWEIS: Im Januar fällt keine Abschlagszahlung an!

Alle weiteren Abschläge 2022 folgen dann jeweils zum 15. des Monats (15.03., 15.04., 15.05. usw.). Bitte denken Sie daran, den neuen Betrag der Vorauszahlungen (bei Dauerauftragskunden) rechtzeitig anzupassen. Die Höhe des Abschlagsbetrages entnehmen Sie bitte der Jahresrechnung. Gutschriften aus der Abrechnung 2021 werden mit der ersten, ggf. mit weiteren Abschlagszahlungen in 2022 verrechnet.

Bei fehlendem oder verspätetem Rücklauf wird der Verbrauch automatisch vom System eingeschätzt. Falsche oder fehlende Angaben können erst mit der nächsten Verbrauchsabrechnung (2023) wieder berücksichtigt werden.

Des Weiteren bitten wir Sie Ihren Zähler auf evtl. Schäden zu prüfen und uns ggf. mitzuteilen.

Bei Fragen zur richtigen Ablesung Ihres Wasserzählers stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, E-Mail: LDais(at)dusslingen.de oder Telefon 07072/9299-32.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung