Fördermöglichkeiten für das Sanierungsgebiet "An der B 27"


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Förderung des festgelegten Sanierungsgebiets "An der B 27" ist bis April 2023 bewilligt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer in diesem Gebiet haben daher bis zum 31.10.2022 die Möglichkeit, für die Sanierung ihrer Immobilie öffentlich Fördermittel bei der Gemeinde Dußlingen zu beantragen und damit zum Gelingen der Gesamtmaßnahme beizutragen.

Die Gemeinde Dußlingen möchte die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hiermit nochmals ermutigen, die attraktiven Fördermöglichkeiten und erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäudesanierungen innerhalb des Sanierungsgebietes in Anspruch zu nehmen.

Unterschiedliche Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können dabei gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:

• Erneuerung der Fassade und des Daches,

• energetische Sanierungen durch Wärmedämmung,

• Einbau einer umweltfreundlichen und energiesparenden Heizungsanlage,

• Sanierung und barrierefreier Ausbau von Sanitärbereichen,

• Fenster- und Türenaustausch,

• Modernisierungen des Grundrisses der Raumnutzung,

• Erweiterungen und Anbauten.

Fördervoraussetzung:

• Die betroffene Immobilie befindet sich im Sanierungsgebiet.

• Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen, die Gestaltung ist mit      der Gemeinde geklärt und das Vorhaben ist wirtschaftlich vertretbar.

• Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Gemeinde

• Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung wird nachgewiesen.

• Bei größeren Bauvorhaben ist ein Architekt hinzuzuziehen.

Was wird nicht gefördert?

• Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden

• Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden

• reine Instandhaltungsmaßnahmen ("Schönheitsreparaturen")

• Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen ("Luxusmodernisierungen")

Neben der Förderung umfassender Gebäudesanierungen können auch Abbrüche und Flächenentsiegelungen im Sanierungsgebiet gefördert werden, wenn die Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können.

Lageplan Sanierungsgebiet An der B 27