Halteverbote in der Austraße


Im Dezember 2020 fand in Dußlingen eine Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes Tübingen, Abteilung Verkehr und Straßen und der Gemeinde Dußlingen statt.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer wurde festgelegt, das bereits bestehende eingeschränkte Halteverbot in den Einmündungsbereich der Austraße vorzuverlegen und bis zum Gebäude Austraße 12/1 (Schuppen) zu verlängern. Hierdurch können Engstellen beseitigt werden. Unser Bauhof hat mittlerweile die vom Landratsamt Tübingen angeordnete Maßnahme umgesetzt. Da es sich um ein eingeschränktes Halteverbot handelt ist es jederzeit möglich ältere bzw. beeinträchtigte Personen auch im Bereich des Halteverbotes Ein- und Aussteigen zu lassen.

Das Halteverbotsschild vor der Kreissparkasse

Die zusätzlichen Stellplätze auf der Steinlachbrücke

Die Gemeinde hat auf der Steinlachbrücke in der Wilhelm-Herter-Straße zusätzliche Stellplätze geschaffen, die den Kunden der umliegenden Geschäfte selbstverständlich zur Verfügung stehen.

Das Halteverbotsschild vor dem Gebäude Austraße 12/1

Wir bitten um Beachtung der Halteverbote und weisen darauf hin, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden.