Schließung aller Dußlinger Kindertageseinrichtungen und der Schule verlängert bis voraussichtlich 31.01.2021


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
 
in der vergangenen Woche hatten wir Sie darüber informiert, dass die Landesregierung aufgrund der aktuellen Daten über eine Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen ab dem 18.01.2021 entscheiden wird. Heute hat uns die Mitteilung erreicht, dass eine Öffnung der Einrichtungen vor dem 31.01.2021 nicht möglich ist. Die Landesregierung teilt mit, dass die unternommenen Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns leider bisher nicht dazu geführt haben, dass die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht. Neue Entscheidungen bezüglich der Öffnungen der Einrichtungen sollen erst nach Beratung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25.01.2021 getroffen werden.
 
Von der Schließung sind weiterhin alle Dußlinger Kindertageseinrichtungen und Schulen betroffen.
 
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
 
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
 
Das Anmeldeformular für die Notbetreuung und die Bescheinigung vom Arbeitgeber stellen wir im Anschluss für Sie bereit.

Kinder, die in der Woche vom 11.01.2021 bis zum 15.01.2021 bereits die Notbetreuung in einem kommunalen Kindergarten oder einer kommunalen Kinderkrippe der Gemeinde besucht haben, können dies zu den beantragten Zeiten auch in den kommenden zwei Wochen tun. Eine erneute Anmeldung für diese Kinder ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie für die Notbetreuung der Anne-Frank-Schule und der Schulkindbetreuung das Informationsschreiben der Schule über die erneute Anmeldung für die Notbetreuung.
 
Für Kinder, die ab der nächsten Woche neu in die Notbetreuungsgruppen aufgenommen werden sollen, bitten wir um Abgabe der Anmeldung bis Freitag, 15.01.2021 um 11 Uhr bei der Verwaltung. Nur so kann eine Aufnahme ab Montag gewährleistet werden. Bitte vermerken Sie unbedingt eine Telefonnummer, damit wir kurzfristig mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. Die Zusagen beziehen sich dann auf die Betreuung bis einschließlich 31.01.2021.

 
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Hölsch
Bürgermeister


Anmeldeformular zur Notbetreuung (PDF)
Bescheinigung vom Arbeitgeber (PDF)