Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofstatt“



Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 06.04.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich “Hofstatt” einen Bebauungsplan aufzustellen.
Im Rahmen der Ortsentwicklung „Dußlingen 2030“ wurde speziell die Wichtigkeit der Bereitstellung von Wohnbauplätzen in Dußlingen priorisiert. In den vergangenen Monaten war die Nachfrage nach Bauplätzen von Bürgern der Gemeinde und von außerhalb steigend. Im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses, der unter Bürgerbeteiligung und unter Beteiligung des Gemeinderates im Herbst 2015 durchgeführt wurde, wurde die Umsetzung des Wohnquartieres „Hofstatt“ als kurzfristiges Ziel definiert. Die Entwicklung des Baugebietes geschieht im Rahmen der Fortschreibung einer langfristigen städtebaulich funktionalen Entwicklungsstrategie, zur Erreichung einer nachhaltigen kommunalen Ortsentwicklung.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich, der als Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist, bereits seit Jahrzehnten als geplante Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen.
Der Planbereich wird begrenzt
  • im Norden
    durch die nördliche Grenze der Rottenburger Straße, Flst. 325,
  • im Osten
    durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flst. 2489/5, 2499, 2499/1, 2501/1, 2501, 2503, 2541, 2542, 2545/1 und die östliche Begrenzung des Grundstücks Flst. 353/1,
  • im Süden
    durch die südliche Begrenzung der Mühlackerstraße Flst. 353/1 und Stäudachgasse, Flst. 3746
  • im Westen
    durch die östliche Grenze der Grundstücke Flste. 2521, 2531/1, 2548, 2546, 2545.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 06.04.2017. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt im Anschluss an diesen Text als PDF dargestellt.
Dußlingen, 07.04.2017
Thomas Hölsch
Bürgermeister