Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofstatt“
12.04.2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 06.04.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich “Hofstatt” einen Bebauungsplan aufzustellen.
Im Rahmen der Ortsentwicklung „Dußlingen 2030“ wurde speziell die Wichtigkeit der Bereitstellung von Wohnbauplätzen in Dußlingen priorisiert. In den vergangenen Monaten war die Nachfrage nach Bauplätzen von Bürgern der Gemeinde und von außerhalb steigend. Im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses, der unter Bürgerbeteiligung und unter Beteiligung des Gemeinderates im Herbst 2015 durchgeführt wurde, wurde die Umsetzung des Wohnquartieres „Hofstatt“ als kurzfristiges Ziel definiert. Die Entwicklung des Baugebietes geschieht im Rahmen der Fortschreibung einer langfristigen städtebaulich funktionalen Entwicklungsstrategie, zur Erreichung einer nachhaltigen kommunalen Ortsentwicklung.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich, der als Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist, bereits seit Jahrzehnten als geplante Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen.
Der Planbereich wird begrenzt
- im Norden
durch die nördliche Grenze der Rottenburger Straße, Flst. 325, - im Osten
durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flst. 2489/5, 2499, 2499/1, 2501/1, 2501, 2503, 2541, 2542, 2545/1 und die östliche Begrenzung des Grundstücks Flst. 353/1, - im Süden
durch die südliche Begrenzung der Mühlackerstraße Flst. 353/1 und Stäudachgasse, Flst. 3746 - im Westen
durch die östliche Grenze der Grundstücke Flste. 2521, 2531/1, 2548, 2546, 2545.
Dußlingen, 07.04.2017
Thomas Hölsch
Bürgermeister