Weyhing, Anja
Sachgebietsleitung Bürgerservice und Ordnung/Gremien und Digitalisierung/Kultur und Umwelt
Am Sonntag, 08.03.2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher i.S.d. Art. 116 GG ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
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