Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 7 LWG).
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit per Post versendet und müssen spätestens bis zum 15. Februar 2026 allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugegangen sein.
Wenn Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, können Sie die entsprechenden Unterlagen schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, beantragen.
Den Link zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen und die aktuellen Informationen rund um die Landtagswahl 2026 finden Sie hier.
Sofern Sie nicht per Briefwahl wählen, stehen Ihnen am Wahltag die Wahllokale „Rathaus“, „Kindergarten Geigesried“ und „Kindergarten Au“ in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Das Recht auf politische Mitbestimmung und die Möglichkeit, die eigene Stimme in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl abzugeben, zählen zu den wichtigsten Säulen unserer Demokratie. Machen Sie daher von Ihrem Wahlrecht und zugleich von Ihrem Grundrecht Gebrauch. Geben Sie Ihre Stimme ab und gehen Sie wählen!