Information zum Beantragen von Briefwahlunterlagen

Das Rathaus informiert

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März 2026 endet am Freitag, 6. März 2026 um 15.00 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können Sie jederzeit im Bürgerbüro beantragen.

Alternativ können die Wahlunterlagen auch online beantragt werden. Hierzu ist der Online-Antrag bis Mittwoch, 4. März 2026 um 11.00 Uhr freigeschaltet. Um den Antrag vollständig und richtig auszufüllen, sind die Daten von der Wahlbenachrichtigung zu übertragen.

Abweichend davon können Sie den Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Danach werden Ihnen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an die gewünschte Adresse gesendet. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag Sonntag, 8. März 2026, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Öffnungszeiten / Erreichbarkeit des Wahlamts:

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen in den oben genannten Fällen ist das Bürgerbüro im Rathaus wie folgt geöffnet bzw. erreichbar:

Freitag, 6. März 2026

von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet

Samstag, 7. März 2026

von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonische Erreichbarkeit unter Telefon 07072 / 9299-211

Sonntag, 8. März 2026

von 8.00 bis 15.00 Uhr telefonische Erreichbarkeit unter Telefon 07072 / 9299-210

Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Bei der Rückgabe von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026 zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Dußlingen sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen.

Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne Auskunft

Telefon 07072 / 9299-0.