Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2026
Das Rathaus informiert
Bürgermeister Thomas Hölsch gab die Anmeldezahlen von der Anne-Frank-Schule und den weiterführenden Schulen bekannt. In diesem Jahr wurden 67 Kinder regulär an der Anne-Frank-Schule eingeschult. An der Gemeinschaftsschule wurden insgesamt 74, davon 16 aus Dußlingen angemeldet. Am Karl-von-Frisch-Gymnasium gab es 104 Anmeldungen für die 5. Klasse, davon 27 aus Dußlingen. Die Freie Evangelische Realschule beschult in diesem Schuljahr 52 neue Schülerinnen und Schüler, davon 7 aus der Gemeinde. Zusammenfassend erklärte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass an den weiterführenden Schulen insgesamt 173 Schülerinnen und Schüler angemeldet wurden, wovon 50 aus Dußlingen, 88 aus Gomaringen, 35 aus Nehren und 57 aus anderen Gemeinden kommen.
Weiter erläuterte er, dass an der Merian-Gemeinschaftsschule insgesamt 333 Schülerinnen und Schüler beschult werden, wovon 77 (23,12 %) aus Dußlingen kommen. Von den 632 Kinder und Jugendlichen am Karl-von-Frisch-Gymnasium kommen 212, also 33,54 %, aus der Gemeinde und an der Freien Evangelischen Realschule, die aktuell die Klassenstufen 5 bis 9 anbietet, werden insgesamt 309 Schülerinnen und Schüler beschult, von denen 22,33 %, was 69 Kindern entspricht, aus Dußlingen kommen.
Weiter teilte Bürgermeister Thomas Hölsch mit, dass für die Sanierung des Feldweges Richtung Stockach (Alte Gemeindeverbindungsstraße) die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Mauthe beschränkt ausgeschrieben worden sind. Bei der Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an den günstigsten Bieter, Firma Stumpp aus Balingen, zum Angebotspreis von 101.289,41 Euro. Für die Maßnahme waren im Haushaltsplan 2026 insgesamt 177.000 Euro eingeplant. Das Gremium nahm Kenntnis.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Herrn Zimmermann und Herrn Groß vom Büro Dreigrün aus Reutlingen. Herr Zimmermann erläuterte anhand der Vorlage sowie einiger Bilder die Maßnahme sowie die Mehrkosten des Umbaus. Im Zuge weiterer Untersuchungen wurden zusätzliche Anforderungen an den Umbau des Platzes festgestellt, die zu einer deutlichen Erhöhung der ursprünglich angenommenen Kosten führten.
Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass im Rahmen der nichtöffentlichen Vorberatung deutlich wurde, dass die zu erwartenden Kosten aus Sicht der Verwaltung derzeit in der aktuell zu erwartenden Höhe von rund 1.785.000 Euro nicht darstellbar sind. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat daher von der Investition abzusehen. Neben den Baukosten würde die jährliche Abschreibung von 4 % der Bausumme den Gemeindehaushalt zusätzlich belasten. Dies ist in der aktuellen haushaltstechnischen Situation so nicht vermittelbar. Wären die tatsächlichen Kosten bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gewesen, hätte man sich nach Einschätzung der Verwaltung bereits damals intensiver mit der Finanzierung und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt. Zudem wurde die Einschätzung geäußert, dass vermutlich auch unter diesen Voraussetzungen kein Zuschuss bewilligt worden wäre.
Die Entscheidung fiel dem Gemeinderat nicht leicht, insbesondere mit Blick auf die Bedeutung der Jugendarbeit und des Vereinslebens. Gleichzeitig müssten die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde berücksichtigt werden. Auch aus dem Gremium wurde deutlich, dass die Entscheidung angesichts der unterschiedlichen Interessen und der finanziellen Rahmenbedingungen sowie die weiteren Vereine vor Ort schwierig sei. Als mögliche Alternative wurde die Ertüchtigung der bestehenden Sportplätze angesprochen. Allerdings gestaltet sich auch deren Sanierung anspruchsvoll. Insbesondere die Sanierung des unteren Platzes wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Aufgrund der Lage und der bestehenden Bodenverhältnisse wären dabei zusätzliche Herausforderungen zu berücksichtigen. Auch eine Sanierung sei daher nicht ohne Weiteres umzusetzen.
Für den oberen Platz wurde festgehalten, dass dieser bei bestehender Sanierungsbedürftigkeit fachgerecht instandgesetzt werden müsste.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Maßnahme aufgrund der aktuell vorliegenden Grobkosten nicht umzusetzen und den im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zugesagten Zuschuss in Höhe von 325.600 € nicht in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung im Gebiet „Untere Breite“ wurden im Haushaltsplan 2026 Mittel für die Herstellung des Gehweges und den abschließenden Asphaltdeckbelag vorgesehen. Die entsprechenden Arbeiten wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben.
Der Gemeinderat vergab einstimmig die Aufbringung des Deckbelags in der „Unteren Breite ll“ an die Firma Clemens Müller GmbH & Co. KG, 72459 Albstadt-Lautlingen zum Angebotspreis von 196.469,90 €.
Das Neubaugebiet „Hofstatt“ wurde in den Jahren 2019 und 2020 erschlossen. Nachdem der Großteil der Bebauung inzwischen abgeschlossen ist, wurden im Haushalt 2026 Mittel für die Herstellung der abschließenden Asphaltdeckschicht vorgesehen. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben.
Außerdem beschloss das Gremium einstimmig, die Straßenbauarbeiten im Baugebiet Hofstatt an die Adolf List Bauunternehmung GmbH, 72770 Reutlingen zum Angebotspreis von 75.209,24 € zu vergeben.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch die Sachgebietsleiterin für Kindertagesbetreuung und Schulen Saskia Schumacher. Anhand einer Präsentation erklärte sie, dass durch die allgemeine und tarifliche Kostensteigerung die Gebühren für die Kindergärten angehoben werden sollen. Die Vertreter der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände empfehlen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 %. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine Erhöhung um 4 % empfohlen. Mit der Empfehlung bis 2028 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.
Weiterhin erklärte sie, dass die Regelungen für Kinderkrippen und Kindergärten der Gemeinde an die aktuelle Rechtslage angepasst wurden. Zukünftig werden die Regelungen zentral in einer Benutzungsordnung sowie einer Gebührenordnung zusammengefasst.
1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dußlingen ab 01.01.2027.
2. Bei einer Gegenstimme von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim sowie einer Enthaltung von Yvonne Peters beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesein-richtungen der Gemeinde Dußlingen ab 01.01.2027.
3. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung von Dr. Susan Ghanayim die Gebührenanpassungen zum 01.01.2027.
4. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung von Dr. Susan Ghanayim die Gebührenanpassungen zum 01.01.2028.
5. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderätin Yvonne Peters die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2028.
Die Satzungen sind im aktuellen Gemeindeboten abgedruckt.
Sachgebietsleiterin Saskia Schumacher erklärte, dass die Freie Evangelische Realschule auf die Verwaltung zukam und mitgeteilt hat, dass das Mittagessen in der Mensa aufgrund gestiegener Lohn- und Lebensmittelkosten ab September 2026 auf 4,80 Euro pro Essen angepasst werden muss.
Derzeit berechnet die Gemeinde Essenkosten in Höhe von 4,70 Euro an die Eltern der Schüler aus der Schulkindbetreuung weiter. Da die Gemeinde bereits derzeit einen Abmangel für das Mittagessen der Kinder übernimmt, sollen die Kosten je Mittagessen für die Kinder aus der Schulkindbetreuung ebenfalls von 4,70 Euro auf 4,80 Euro erhöht werden.
Da die Umsetzung der Erhöhung ab November 2026 mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, soll die Anpassung erst zum 01.01.2027 erfolgen.
Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei Befangenheit von Gemeinderätin Rahel Kocher die Schulkindbetreuungssatzung ab dem 01.01.2027.
Sachgebietsleiterin Saskia Schumacher erläuterte die aktuelle Bedarfsplanung für Kinderkrippen und Kindergärten in Dußlingen. Die Gemeinde schreibt mehrfach jährlich die aktuellen Kinderzahlen und die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen intern fort. Zur Erhebung des quantitativen Betreuungsbedarfs wurden zum Stand September 2026 die Meldedaten aus dem Einwohnerwesen erhoben, um den Bedarf für die kommenden Jahre zu berechnen.
Berücksichtigt wurde das aktuelle Kindergartenjahr 2026/2027, das kommende Kindergartenjahr 2027/2028 sowie die folgenden Kindergartenjahre 2028/2029 und 2029/2030.
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung hat ergeben, dass für diesen Zeitraum ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Auch im Bereich der Kinderkrippen ist die Gemeinde gut aufgestellt.
Der Gemeinderat nahm von der Fortschreibung der örtlichen Bedarfs- und Maßnahmenplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde zum Stand September 2026 Kenntnis.
Die Antragsstellerin hat einen Bauantrag zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus gestellt. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger führte aus, dass das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt. Demnach muss sich das Vorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Der bestehende Wintergarten soll durch einen Anbau in Holzständerbauweise mit begrüntem Flachdach ersetzt werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die bisherige Höhe von 2,70 Metern wird dabei nicht überschritten, ebenso bleibt das umbaute Volumen unverändert. Aufgrund der untergeordneten Größe des Anbaus fügt sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in der Dorfstraße 21/1.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erläuterte die geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Hechinger Straße 40. Im Dachgeschoss soll eine 1,5-Zimmer-Wohnung entstehen. Als Zugang ist eine offene Außentreppe aus Stahl vorgesehen, die zugleich als Balkon dienen soll. Zusätzlich ist eine Dachgaube auf der Südseite geplant. Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, muss sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die zur Hechinger Straße hin geplante Außentreppe, die über die bisherige Gebäudeflucht hinausragt, städtebaulich vertretbar ist. Mit der Bauvoranfrage sollen diese Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.
Der Gemeinderat nahm zur Bauvoranfrage Stellung. Die aufgeworfenen Fragen wurden im Rahmen der Beratung geklärt.
1) Ist der Anbau einer nicht überdeckten Außentreppe als Stahlkonstruktion gemäß § 34 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich zulässig?
Bei Befangenheit von Gemeinderat Gerrit Mathis und zehn Gegenstimmen von dem Vorsitzenden Thomas Hölsch, den Gemeinderäten Axel Fauser, Jochen Kocher, Harald Müller, Otto Reutter, Bernd Zürn und Klaus Zürn sowie drei Enthaltungen von den Gemeinderätinnen Pia Hügel, Yvonne Peters und Martina Seif, lehnte der Gemeinderat die Maßnahme mehrheitlich ab, da sich die geplante Außentreppe aufgrund der städtebaulichen Kante nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
2) Ist der Anbau eines Balkons gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig?
Der Gemeinderat erteilte bei Befangenheit von Gemeinderat Gerrit Mathis und zwei Gegenstimmen von dem Vorsitzenden Thomas Hölsch und dem Gemeinderat Otto Reutter sowie einer Enthaltung von Gemeinderätin Martina Seif mehrheitlich sein Einvernehmen, dass sich der geplante Balkon hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.
3) Ist die geplante Dachgaube auf der Süddachfläche gemäß § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig?Außerdem erteilte der Gemeinderat bei Befangenheit von Gemeinderat Gerrit Mathis einstimmig sein Einvernehmen, dass die Dachgaube errichtet werden kann.
Die Bauantragstellerin hat einen Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern gestellt. Geplant ist die Errichtung von drei freistehenden Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 36 Wohnungen. Die 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen sollen eine Größe von rund 32 bis 99 m² haben und ausschließlich Wohnzwecken dienen. Zusätzlich sind 36 Kfz-Stellplätze, 72 Fahrradstellplätze sowie ein 71 m² großer Spielplatz im rückwärtigen Bereich zwischen zwei Gebäuden geplant. Die Gebäude erhalten Flachdächer. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erläuterte anhand der Sitzungsvorlage, dass sich das Bauvorhaben im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Panoramastraße 1. Änderung“ befindet und für die Realisierung des Bauvorhabens eine Befreiung notwendig ist.
Der Gemeinderat erteilte bei einer Enthaltung von Gemeinderat Axel Fauser einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 36 Wohnungen, Maltschachstraße 1, 3 und 5. Für die Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen wurde eine Befreiung erteilt.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass der Bauantragsteller einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses eingereicht hat. Das Wohnhaus hat Grundabmessungen von ca. 12,25 m auf 8,95 m und eine Firsthöhe von 7,65 m. Die Traufhöhe beträgt 3,96 m. Als Dachform wird ein Satteldach mit 40° Dachneigung angegeben. Die erforderlichen zwei Kfz-Stellplätze werden durch einen Doppelcarport mit begrüntem Flachdach nachgewiesen. Für das Bauvorhaben sind mehrere Befreiungen erforderlich. Durch das geplante Zwerchhaus wird die zulässige Traufhöhe um 0,75 m überschritten. Der Dachvorsprung auf der Nordseite ragt um 20 cm über die überbaubare Grundstücksfläche hinaus.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Fahrrad-/Geräte Box und Carport, Am Weilersbach 26. Für die Überschreitung der Traufhöhe im Bereich des Zwerchhauses sowie für den Standort der Wärmepumpe wurden Befreiungen erteilt. Für die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche durch den Dachvorsprung auf der Nordseite um 20 cm wurde ebenfalls eine Befreiung beantragt.
Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger erklärte, dass die Geschäftsordnung um den neuen § 4a „Informations- und Beteiligungsverfahren“ ergänzt wird. Darin werden die Informations- und Beteiligungsverfahren für den Gemeinderat konkretisiert und die bereits praktizierte Handhabung geregelt. Weitere Regelungen der Geschäftsordnung bleiben unverändert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse.
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung verabschiedete Bürgermeister Thomas Hölsch die Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger in den Mutterschutz. Er wünscht ihr für die kommende Zeit alles Gute und teilte mit, dass sie nach ihrer Elternzeit wieder zurückkehren wird. Stellvertretend für den Gemeinderat bedankte sich Gemeinderat Harald Müller mit einem Blumenstrauß bei Iris Hirschburger für die gute Zusammenarbeit und wünschte ebenfalls alles Gute.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.