Aus der Besichtigung und Sitzung des Gemeinderates vom 24.09.2026
Das Rathaus informiert
Vor der öffentlichen Sitzung fand eine Besichtigung des Pufferspeichers sowie der Technikzentrale des Nahwärmenetzes am Bauhof statt. Frau Ulrike Lorinser vom gleichnamigen Ingenieurbüro erklärte, dass im Bereich des Bauhofs der rund 11 Meter hohe Pufferspeicher errichtet wurde und derzeit die Wärmepumpen in der Technikzentrale eingebaut werden. Geplant ist, dass Ende Oktober die Leitungen, die die Wärme aus dem Heizkraftwerk Untere Breite liefern, zusammengeschlossen werden, so dass das Netz schnellstmöglich vollumfänglich in Betrieb genommen werden kann.
Des Weiteren besichtigte der Gemeinderat die Baustelle der Steinlachgärten. Herr Hermann vom Architekturbüro Hähnig | Gemmeke schilderte, dass im Bereich der Brücke die Fundamente gegossen wurden und die vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung der Brücke durchgeführt werden. Vor der Volksbank wurden die Parkplätze gepflastert und der neue Straßenverlauf ist ersichtlich. Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass die Brücke mit einem ähnlichen Belag wie im Bürgerpark ausgestattet wird und die Arbeiten planmäßig verlaufen.
Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause mit der Vorstellung von Frau Anja Weyhing. Ab dem 1. Oktober wird Frau Weyhing die Stelle der stellvertretenden Hauptamtsleitung übernehmen, da die aktuelle Stelleninhaberin Frau Makowski die Gemeinde Dußlingen verlassen wird.
Des Weiteren gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Gemeinde vom Land Baden-Württemberg einen Zuschuss in Höhe von 3.300,00 € für die Entwicklung einer Kommunalen Gebäudesanierungsstrategie erhalten hat.
Ergänzend dazu führte er aus, dass die Gemeinde eine weitere Zuwendung in Höhe von 11.995,20 € für das Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug erhalten hat.
Außerdem informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass die Gemeinde einen weiteren Fördermittelabruf im Rahmen des Sanierungsgebiets „An der B 27“ gemacht hat und die Gemeinde 528.407,00 € insbesondere für die Erstellung der Steinlachgärten abgerufen hat.
Weiter informierte er, dass die Gemeinde die Förderbescheide vom Regierungspräsidium Tübingen über die Teilnahme am EU-Schulprogramm erhalten hat. Demnach erhalten ab September die Kinderkrippe am Rathausplatz, die Kindergärten Au, Burgstraße und Geigesried sowie die Schulkindbetreuung zwei Mal im Monat eine kostenfreie Lieferung von Obst und Gemüse. Die Kinderkrippe am Rathausplatz und das Kinderhaus Burgstraße erhalten zudem zwei Mal im Monat eine Lieferung von Milchprodukten. Die Kinder werden so an eine gesunde und ausgewogene Ernährung herangeführt.
Abschließend gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Interessensgemeinschaft der Einzelhändler, Handwerker und Dienstleister seit Jahren Veranstalter des Weihnachtsmarktes ist. Aufgrund der Zunahme rechtlicher und organisatorischer Anforderungen wurde angefragt, ob die Gemeinde künftig als offizieller Veranstalter des Weihnachtsmarktes auftreten kann. Nach Überprüfung des Versicherungsschutzes wird die Gemeinde Dußlingen künftig als Veranstalter des Weihnachtsmarktes auftreten, die Durchführung und Organisation liegt weiterhin bei der Interessensgemeinschaft.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2026 einem Stundungsantrag und ratenweisen Zahlung für rückständige Nahwärmeabrechnungen in Höhe von 2.176,02 € sowie einem weiteren Stundungsantrag für rückständige Kindergartengebühren in Höhe von 6.285,90 € einstimmig zugestimmt hat.
Das Gremium nahm Kenntnis.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Ulrike Lorinser. Frau Lorinser führte aus, dass die Gemeinschaftsschule und die Turnhalle momentan über zwei Gaskessel mit einer Leistung von je 570 kW mit Wärme versorgt werden. Zukünftig erfolgt die Wärmeversorgung über das Nahwärmenetz Süd-Ost. Für die Arbeiten verschiedener Heizungsinstallationen im Gebäude sowie der Installation eines Blockheizkraftwerks in der Technikzentrale wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen gaben ein Angebot ab, das wirtschaftlichste Angebot mit einer Gesamtsumme von 69.482,20 € kam von der Firma Zürn Sanitär und Heizung GmbH.
Bei Befangenheit von Gemeinderat Bernd Zürn vergab das Gremium einstimmig die Arbeiten für die Heizungsinstallation in der Technikzentrale im Schulzentrum „Auf dem Höhnisch“ an die Firma Zürn Sanitär und Heizung GmbH zu einem Angebotspreis von 69.482,20 €.
Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Annette Kialunda und Frau Maxine Gesell vom Büro Reschl Stadtentwicklung.
Frau Gesell erläuterte, dass sich sowohl die Verwaltung als auch der Gemeinderat mit der Ausweitung des Sanierungsgebiets beschäftigt haben. Um bestehende städtebauliche Missstände kontinuierlich zu beseitigen und die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben, soll ein neues Sanierungsgebiet ausgewiesen werden.
Für die Antragstellung wurde das Ortsentwicklungskonzept 2030 aus dem Jahr 2016 evaluiert und um die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ergänzt. Für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm sind ein Handlungskonzept sowie ein Maßnahmenplan für die Gesamtgemeinde erforderlich. Frau Gesell ergänzte, dass für den Bereich des geplanten neuen Sanierungsgebiets zudem ein Lageplan, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie ein Neuordnungsplan erarbeitet wurden.
Bürgermeister Thomas Hölsch erklärte ergänzend, dass sich das Regierungspräsidium als Fördermittelgeber Ende Oktober bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild von der Situation machen wird. Die erarbeiteten Unterlagen sollen dabei den bestehenden Sanierungsbedarf und die geplanten Maßnahmen nachvollziehbar darstellen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für das „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) | Dußlingen 2040“ das Handlungskonzept und den Maßnahmenplan sowie für das „Gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte Süd“ den Lageplan mit der Abgrenzung des Gebiets, die Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie den Neuordnungsplan. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“ zu stellen.
Ergänzend zur Präsentation von Frau Gesell und Frau Kialunda erläuterte stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski, dass im neuen Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“ der Fokus insbesondere auf der Modernisierung privater Gebäude liegt, da in diesem Bereich städtebauliche Missstände festgestellt wurden.
Mit einer ersten Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer im geplanten Sanierungsgebiet sollen deren Sanierungsabsichten ermittelt werden. Sie betonte, dass es sich bei dem Fragebogen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen um eine freiwillige und unverbindliche Befragung handelt. Ziel ist es, einen ersten Eindruck von der Sanierungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zu erhalten.
In einem weiteren Schritt ist eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Dabei sollen die konkreten Sanierungsmöglichkeiten sowie die Höhe eines möglichen Fördersatzes vorgestellt werden.
Die Befragung dient insbesondere der Vorbereitung der weiteren Planungen. Gleichzeitig soll damit gegenüber dem Fördermittelgeber dokumentiert werden, dass ein entsprechender Sanierungsbedarf besteht und eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für das Gebiet „Ortsmitte Süd“ den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB. Die Abgrenzung ist im Lageplan von August 2026 dargestellt.
Die Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB inklusive des Lageplans ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Am 23.07.2026 ging bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag der FWV-Fraktion zur verbrauchsabhängigen Staffelung des Trinkwasserpreises für Privathaushalte ein.
Gemeinderätin Monika Georgi erläuterte, dass die Menge des Grundwassers zunehmend zurückgeht und Trinkwasser eine wertvolle Ressource darstellt. Mit dem Antrag soll über Möglichkeiten beraten werden, wie ein bewusster Umgang mit Trinkwasser gefördert werden kann.
Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erläuterte, dass die Gebührenerhebung im Bereich der Wasserversorgung auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dußlingen erfolgt. Nach einer ersten Einschätzung wären grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer verbrauchsabhängigen Wassergebühr im Rahmen der Regelungen des KAG gegeben.
Eine ausschließlich für Privathaushalte geltende Staffelung des Trinkwasserpreises erscheint unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 des Grundgesetzes sowie des Äquivalenzprinzips jedoch nicht umsetzbar. Auch die erforderliche satzungsrechtliche Ausgestaltung würde verschiedene Herausforderungen mit sich bringen. So müsste beispielsweise zunächst ein angemessener Normalverbrauch festgelegt werden. Dabei wären unter anderem unterschiedliche Haushaltsgrößen und Altersstrukturen zu berücksichtigen. Auch Veränderungen bei der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen müssten laufend überprüft werden. Im gewerblichen Bereich wären zudem unterschiedliche Verbrauchssituationen, abhängig von der jeweiligen Tätigkeit, in der Satzung abzubilden.
Derzeit beschäftigt sich der Beirat „Strategie Sichere Wasserversorgung“ mit dem Thema flexibler Wasserpreise. Für die weitere Beratung des Antrags sollen die Ergebnisse des Beirats abgewartet werden.
Der Gemeinderat erklärte sich damit einverstanden, dass über den Antrag erneut im Gremium beraten wird, sobald die gesetzlichen Grundlagen vom Land Baden-Württemberg geschaffen wurden.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 hat das Büro Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner den Planungsstand zum Kletter- und Hüpfhügel hinter der KULTURHALLE vorgestellt. Der Gemeinderat ermächtigte damals das Architekturbüro mit der Ausführungsplanung sowie der darauf aufbauenden Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten.
Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski informierte, dass im Zeitraum vom 16.07.2026 bis 06.08.2026 eine beschränkte Ausschreibung erfolgte, bei der insgesamt 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, 7 der angeschriebenen Firmen gaben ein Angebot ab. Das kostengünstigste Angebot kam von der Firma Werner Garten- und Landschaftsbau aus Haigerloch mit einer Angebotssumme von 332.252,01 €. Die Kostenschätzung lag bei 352.063,36 €.
Weiter erklärte sie, dass die Umsetzung des Kletter- und Hüpfhügels eine geförderte Maßnahme innerhalb des Sanierungsgebiets „An der B 27“ ist. Nach aktuellem Stand müssen alle Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets bis Ende April 2027 abgeschlossen und zugleich abgerechnet sein. Aufgrund dessen besteht bei der Umsetzung des Kletter- und Hüpfhügels ein großer Zeitdruck, so dass die Entscheidung über die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten nicht im Rahmen der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause erfolgen konnte und die Arbeiten somit in einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vergeben wurden.
Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 11.08.2026 zur Kenntnis.
Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erläuterte, dass die Benutzungsordnung für den Pavillon und die Freifläche am Bürgerpark am 23.04.2016 in Kraft getreten ist. Aufgrund verschiedener Änderungen war eine Aktualisierung der Benutzungsordnung erforderlich. Stellvertretende Kämmerin Stefanie Rieker erklärte, dass die Gemeinde Dußlingen über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung verfügt. Sofern der jeweilige Veranstalter keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, wird der Versicherungsschutz über die Gemeinde Dußlingen bereitgestellt. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus entfällt seit dem Jahr 2026 die Verpflichtung zur Einholung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen an der Benutzungsordnung vorgenommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 1. Änderungssatzung der Benutzungsordnung für den Pavillon und die Freifläche am Bürgerpark.
Die Änderungssatzung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche am Bürgerpark ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass bei der Gemeinde ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Zollernblick 1 im Kenntnisgabeverfahren eingegangen ist und das Landratsamt Tübingen den Antrag am 28.08.2026 als vollständig erklärt hat, so dass mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Des Weiteren informierte er, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Überdachung und seitlichen Verglasung der bestehenden Dachterrasse im Wielandweg 6 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung verabschiedete Bürgermeister Thomas Hölsch die stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski, die die Gemeinde Dußlingen Ende September verlassen wird, um eine neue Stelle als Hauptamtsleiterin in der Gemeinde Bitz anzutreten. Er bedankte sich bei ihr für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement in den vergangenen fünf Jahren und wünschte ihr für ihre neue berufliche Aufgabe alles Gute und viel Erfolg.
Gleichzeitig begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Anja Weyhing, die ab Oktober die Stelle der stellvertretenden Hauptamtsleiterin übernehmen wird. Er wünschte ihr für ihre neue Aufgabe einen guten Start.
Stellvertretend für den Gemeinderat bedankte sich Gemeinderat Harald Müller bei Frau Makowski für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit. Frau Weyhing hieß er im Namen des Gemeinderats herzlich willkommen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.