Winterdienst
Die Gemeinde ist im Rahmen der Straßenunterhaltung für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungswegen und Geh- und Radwegen zuständig. Hinzu kommen noch weitere öffentliche Verkehrsflächen wie Geh-, Park-, Friedhofswege, öffentliche Plätze sowie Bushaltestellen. Der Räum- und Streudienst wird entsprechend vorgegebener Prioritäten durch den Bauhof durchgeführt. Für die Kreis- bzw. Landesstraßen sind die entsprechenden Straßenbaulastträger zuständig.