Schankerlaubnis

Alternativbezeichnung: Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Neues Gaststättengesetz bringt Änderungen für Vereinsveranstaltungen 

Mit dem Wegfall der Gestattung nach § 12 GastG sind auch Änderungen für Vereinsveranstaltungen eingetreten. 

Die Gestattung (Schankerlaubnis) wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Somit ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im Rahmen von Vereinsveranstaltungen der Gemeinde künftig mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nur noch anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt nur dann, wenn alkoholische Getränke angeboten werden. 

Die Höhe der Gebühr beträgt 15,- Euro und richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Dußlingen. 

Der Vordruck zur Anzeige einer Veranstaltung steht nachfolgend zur Verfügung. Bei Nutzung von gemeindlichen Liegenschaften ist weiterhin eine Reservierung notwendig und ein Nutzungsvertrag abzuschließen. 

Zusammenfassend bedeutet dies: Wer vorübergehend bei einem Fest Alkohol ausschenkt, muss dies künftig beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung mit dem beigefügten Formular mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung und auch keine Erlaubnis.

Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Vereine bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Auch ohne formelle Gestattung bleibt der Verein als Veranstalter vollumfänglich verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Bei Ihren Veranstaltungen sind insbesondere folgende Punkte sicherzustellen: 
die Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes

  • die Gewährleistung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit
  • geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie
  • ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Ausschank von Alkohol.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt