Kulturhalle - Belegung gemeindlicher Räumlichkeiten
Die Kulturhalle dient dem kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben der Gemeinde.
Sie steht Vereinen, Kirchen, den Parteien und Wählervereinigungen, die durch eine Organisation mit Sitz in der Gemeinde oder als Gruppierung im Gemeinderat vertreten sind, sowie Firmen und sonstigem Gewerbe für die Durchführung von Veranstaltungen sowie für private Feierlichkeiten zur Verfügung.