Hirschburger, Iris
Leitung Hauptamt
Bebauungspläne sind von ihrer Rechtsnatur gemeindliche Satzungen, die die Entwicklung einer Gemeinde regeln. Sie legen fest, wie einzelne Gebiete genutzt werden dürfen - sei es für Wohnungen, Geschäfte, Grünflächen oder öffentliche Einrichtungen.
Zudem dienen sie als Leitfaden für Bauvorhaben und regeln, wo und wie neue Gebäude errichtet werden dürfen. Dabei werden Aspekte wie Umweltschutz, Verkehrsanbindung, soziale Bedürfnisse und die Bewahrung kulturellen Erbes berücksichtigt.
Nachfolgend können Sie Einsicht in einige Bebauungspläne (zeichnerische und textliche Teile) der Gemeinde Dußlingen nehmen. Alle weiteren Bebauungspläne können im Rathaus eingesehen werden.
Die Gemeinde Dußlingen verfolgt als Prinzip der baulichen Entwicklung die „Innen- vor Außenentwicklung“. Dabei sollen brachliegende Flächen mit einer neuen Nutzung überplant werden und vorhandene Baulücken geschlossen werden. Dadurch soll ein möglichst schonender Umgang mit vorhandenen Freiflächen erzielt werden.
Durch die Visualisierung des Baulückenkatasters (Stand Juni 2016) wird sichtbar, dass nur eine begrenzte Anzahl an innerörtlichen Baulücken in Dußlingen vorhanden ist. Diese Flächen sind überwiegend im privaten Besitz.
Das Kataster soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Entscheidungshilfe dienen. Dargestellt sind hier neben der Lage des Grundstücks auch die gültigen Bebauungspläne. Planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche können aus dem Baulückenkataster nicht abgeleitet werden.
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Bauverwaltung