Walz, Beate
Bauverwaltung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, welches sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, dürfen in diesem Baugebiet:
Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Rechtsgrundlagen : §§ 14 bis 18 BauGB
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