Hochwassergefahrenkarten

Einführung des Hochwasserrisikomanagements

Aufgrund der verschiedenen Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren wurde vom Land Baden-Württemberg ein Hochwasserrisikomanagement eingeführt. Unter anderem wurden hier auch Hochwasserüberflutungsflächen festgelegt und in Karten zusammengefasst.

Aufgaben der Hochwassergefahrenkarten

Aufgaben solcher Hochwassergefahrenkarten sind unter anderem Schadensminderung bei Hochwasser, Sicherung der Überschwemmungsgebiete sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Auswirkungen auf das Baurecht

Auswirkungen hat die Hochwassergefahrenkarte in Verbindung mit dem neuen Wassergesetz (WG), das im Dezember 2013 in Kraft trat, auf das Baurecht. Für alle Flächen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen (d. h. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zur erwarten ist, so genannte HQ 100-Gebiete), gilt grundsätzlich ein Bauverbot.

Inkrafttreten der Hochwassergefahrenkarten

Die Hochwassergefahrenkarten für das Teilbearbeitungsgebiet Steinlach sind am 6. Mai 2013 in Kraft getreten und werden seither durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (LUBW) regelmäßig aktualisiert.

Einsichtnahme der Karten

Die Karten können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de, anschließend bei „Interaktive Karten“ Gefahrenkarte (Überflutungsflächen) auswählen.

Außerdem finden Sie die relevanten Hochwassergefahrenkarten für Dußlingen unten auf dieser Seite. Im Rathaus Dußlingen und im Landratsamt Tübingen sind diese ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten einsehbar.

Karten zum Herunterladen (PDF)

Karte 1

Karte 2

Karte 3

Karte 4

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