Schulkindbetreuung

Betreuung an der Anne -Frank-Schule ab September 2026

Flexible Nachmittagsbetreuung:

  • Ab Unterrichtsende bis 16:00 Uhr (Montag bis Freitag) einzelne Tage sind nicht mehr buchbar
  • Neben pädagogischer Betreuung nehmen die Kinder täglich gemeinsam das Angebot eines warmen Mittagstisches wahr.
  • Keine Sharingplätze möglich

Gebühren mit Mittagsessen:


regulär:ermäßigt:
Familien mit 1 Kind: 231,00 €197,00 €
Familien mit 2 Kindern:210,00 € 181,00 €
Familien mit 3 Kindern:177,00 €154,00 €
Familien mit 4 Kindern und mehr:139,00 €  124,00 €

Spätbetreuung:

  • Von 16:00 – 17:00 Uhr (Montag bis Freitag)
  • einzelne Tage sind nicht mehr buchbar
  • Ist optional zusätzlich zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung buchbar und wird nur nach vorhandener Platzkapazität angeboten
  • Gebühren:  monatlich 56,00 €

Verlässliche Grundschule: 

  • Ab Unterrichtsende bis 14:00 Uhr (Montag bis Freitag)
  • einzelne Tage sind nicht mehr buchbar
  • Die Kinder essen hier ein zweites Vesper im Rahmen des gemeinsamen Mittagessens

Gebühren:    


regulär:ermäßigt:
Familien mit 1 Kind:112,00 €90,00 €
Familien mit 2 Kindern: 97,00 €78,00 €
Familien mit 3 Kindern:76,00 €61,00 €
Familien mit 4 Kindern und mehr: 51,00 €41,00 €

Alle Kinder, die die Flexible Nachmittagsbetreuung oder die Verlässliche Grundschule besuchen, haben die Möglichkeit an einzelnen Wochen eine kostenpflichtige Ferienbetreuung wahrzunehmen. Die Anmeldungen hierzu werden über die Betreuungseinrichtungen an die Kinder ausgegeben. 

Momentan ist eine Anmeldung für die Verlässliche Grundschule sowie die Flexible Nachmittagsbetreuung nicht über unser Elternportal möglich.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Schumacher, E-Mail: sschumacher(at)dusslingen.de oder an Frau Sulz, E-Mail: jsulz(at)dusslingen.de wenden.

Die Anne-Frank-Schule und die FES
© Gemeinde Dußlingen

Liebe Eltern,

Sie interessieren sich für einen Platz in der Schulkindbetreuung in Dußlingen? Dann können Sie zwischen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Verlässlichen Grundschule (VGS) wählen.

Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen zum Anmeldeverfahren für Schulkinder an der Anne-Frank-Schule.

Entscheiden Sie sich für eine Anmeldung Ihres Kindes, so können Sie dies bequem über unser Onlinesystem tun:

Elternportal

Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den einzelnen Betreuungsangeboten. 

Bitte beachten Sie, dass Aufnahmen zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung ausschließlich zum Schuljahresbeginn möglich sind.

In der VGS sind Neuaufnahmen immer zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahr möglich.

Ausnahmen müssen in Einzelfällen geprüft werden.

Änderungswünsche der Betreuungszeit in der VGS können ebenfalls zum Schuljahresbeginn und Schulhalbjahr über das Elternportal beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Folgeantrag die bisherige beantragte Betreuungszeit ersetzt wird!

Haben Sie bereits eine Zusage für einen Betreuungsplatz erhalten, ist dieser verbindlich gebucht bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung von Seiten der Sorgeberechtigten.

Wünschen Sie später erneut einen Betreuungsplatz, müssen Sie ihr Kind über den obenstehenden Link wieder neu anmelden. Dies kann zu Wartezeiten führen.

Funktionen des Elternportals

Der Zugang zum Elternportal dient auch der Kommunikation mit der Gemeinde Dußlingen als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtung. Eine Kommunikation mit den freien Trägern über das Elternportal ist derzeit nicht möglich.

Jeglicher Schriftverkehr wie Platz-Zusagen, Gebührenbescheide etc. werden über das Elternportal abgewickelt.

Sollten Sie Fragen zum Elternportal oder zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz haben, können Sie uns gerne über Kinderbetreuung(at)dusslingen.de kontaktieren.

Die Infobroschüre von Nordholz verdeutlicht die einzelnen Funktionen des Elternportals und bietet Ihnen eine erste Hilfestellung. Die Broschüre ist unter folgendem Link abrufbar:

Elternportal Bedienungsanleitung von Nordholz

Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. 

Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:

  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.

  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. 

  • Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.

  • Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

  • Dies bedeutet, dass alle Kinder der ersten Klasse ab dem kommenden Schuljahr einen Anspruch auf eine Betreuung außerhalb des Unterrichts (von Montag bis Freitag) besitzen. 

Dies bedeutet, dass alle Kinder der ersten Klasse ab dem kommenden Schuljahr einen Anspruch auf eine Betreuung außerhalb des Unterrichts (von Montag bis Freitag) besitzen. 

Derzeit bietet lediglich der Schülerhort die Öffnungszeiten an, die für eine Abdeckung des Rechtsanspruchs notwendig sind. 

Es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die derzeitige Betreuungskapazität im Schülerhort nicht ausreichend ist, um alle geltend gemachten Ansprüche auf eine ganztägige Betreuung abzufangen. 

Ein weiterer Ausbau der Betreuung im Rahmen des Schülerhortes (Eröffnung weiterer Gruppen) ist nicht sinnvoll, da hier die personellen und räumlichen Anforderungen nicht abbildbar wären, um für alle Kinder an der Anne-Frank-Schule eine Betreuung in diesem Rahmen anzubieten. 

Damit dieser Anspruch umgesetzt werden kann, wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung als zuständiger Schulträger der Anne-Frank-Schule gemeinsam mit der Schulleitung daher eine mögliche Strategie zur Umsetzung des Rechtsanspruchs erarbeitet. Ziel war es, alle Kinder an der Anne-Frank-Schule im Blick zu haben. 

Sowohl die Kinder, die bereits in diesem Schuljahr an der Anne-Frank-Schule im Rahmen des Schülerhortes betreut werden und auch die Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen und den Rechtsanspruch beanspruchen werden.

Gemeinsam wurde festgestellt, dass man zwei verschiedene Strategien benötigt. Sowohl eine kurzfristig umsetzbare Strategie um den Anspruch ab dem kommenden Schuljahr aufzufangen sowie eine langfristige Strategie zur gelungenen Umsetzung des Anspruchs auf alle Schüler der Anne-Frank-Schule ab dem Schuljahr 2029/2030.

Dem Gemeinderat wurde die erarbeitete Strategie in Form eines möglichen Umsetzungskonzeptes  in der Sitzung am 06.11.2025 vorgestellt. 

Hier wurde von Seiten des Gemeinderates der Wunsch geäußert, dass eine Informationsveranstaltung zu den möglichen Betreuungsangeboten stattfinden soll.

Diese Veranstaltung fand am 14.01.2026 in der KULTURHALLE statt. Hierzu waren Herr Nau sowie Frau Jakober vom Staatlichen Schulamt Tübingen eingeladen. 

Die Präsentation der Gemeindeverwaltung sowie die Informationen von Seiten des Staatlichen Schulamtes können hier eingesehen werden: 

Präsentation Informationsveranstaltung 14.01.2026

Informationen des Staatlichen Schulamtes

Umfrage

Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung soll nun eine Umfrage zu den möglichen Angeboten der Betreuungsmöglichkeiten an der Anne-Frank-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 durchgeführt werden.

Die Umfrage wurde über ein Onlinetool bei Umfrageonline.com erstellt. Eine Teilnahme war im Zeitraum vom 19.01.2026 bis einschließlich 31.01.2026 möglich. 

Das Ergebnis der Umfrage wurde hier zusammengestellt: 

Ergebnis der Umfrage

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch und zur Ganztagesschule 

Auf der Homepage des Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen zum Rechtsanspruch und den möglichen Formen der Umsetzung.

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