Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses vom 31.03.2022


Antrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung sowie zwei offenen Stellplätzen, Zum Aspental 3, Flst. 9880

Hauptamtsleiterin Iris Manz erläuterte, dass ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung sowie zwei offenen Stellplätzen, Zum Aspental 3, gestellt wurde.

Die Grundabmessungen des Neubaus betragen rund 11 m x 10 m. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° ausgewiesen. Die vier erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Im Wohnhaus werden in der Hauptwohnung rund 186 m² Wohnfläche sowie in der Einliegerwohnung rund 52 m² Wohnfläche ausgewiesen.

Für die Errichtung des Bauvorhabens wurde ein Antrag auf Befreiung eingereicht, da die Grundflächenzahl von 0,4 um 5,5 % überschritten wird. Die Überschreitung der Grundfläche um 13 m² ergibt sich nicht aus dem Hauptgebäude, sondern aus den anzurechnenden baulichen Nebenanlagen.

Der Technische- und Umweltausschuss erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung sowie zwei offenen Stellplätzen, Zum Aspental 3.

Für die Überschreitung der Grundflächenzahl um 5,5 % durch die Nebenanlagen wurde eine Befreiung erteilt.

Bauantrag zur Erweiterung der Erweiterung der bestehenden Garage und zur Errichtung einer Dachgaube, Landhausstraße 13, Flst. 9047/1

Der Bauantragsteller hat den Abbruch eines Einzelstellplatzes sowie die Erweiterung der bestehenden Garage und die Errichtung einer Dachgaube in der Landhausstraße 13 beantragt.

In diesem Bereich regelt der Bebauungsplan, dass Garagen an denen im Plan vorgesehenen Standorten und in den sonst überbaubaren Flächen zulässig sind. Im vorliegenden Fall ist die Bebauung keine deutlich erkennbare eigenständige Anlage, entspricht aber den Maßgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der überbaubaren Fläche außerhalb der Baugrenze. Es werden weniger als 20 m² außerhalb der Baugrenze überbaut, die Höhe beträgt 2,6 m gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes. Für die Errichtung der Garage in dieser Form ist eine Befreiung notwendig. Die geplante Gaube entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Technische- und Umweltausschuss erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Erweiterung der Garage und zur Errichtung einer Dachgaube in der Landhausstraße 13.

Bezüglich der Errichtung der Garagenerweiterung außerhalb des Baufensters wurde ebenfalls eine Befreiung erteilt.

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten, Birkenstraße 32, Flst. 9652

Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte, dass die Bauantragsteller die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten in der Birkenstraße 32 planen. Für das Bauvorhaben werden zwei Stellplätze im Erdgeschoss des Wohnhauses sowie drei offene Stellplätze und acht Fahrradabstellplätze im Bereich der Freiflächen nachgewiesen. Das Wohnhaus ist innerhalb des Baufensters geplant. Es hat einen asymmetrischen Grundriss, der an seiner längsten Stelle 19,32 m lang ist. Als Dach wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 44° ausgewiesen. Die Firsthöhe entspricht mit 11,36 m und die Traufhöhe mit 5,8 m den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Dachneigung der geplanten Dachgauben mit 27° weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes geringfügig ab. Da es sich um einen untergeordneten Bauteil handelt, wird empfohlen, hierfür eine Befreiung zu erteilen.

Auf dem Grundstück liegt ein Leitungsrecht, welches die Rechte der Gemeinde sichert. Ein mögliches Einvernehmen zur Errichtung des Wohnhauses samt den Nebenanlagen ist an den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherung des Rechtes zu Gunsten der Gemeinde gebunden. Das Leitungsrecht soll mit einem Stellplatz, der Zuwegung sowie den Fahrradabstellplätzen überbaut werden.

Die Vorgartenfläche darf nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes maximal zu 50 % überbaut werden. Im vorliegenden Bauantrag ist die Überbauung der Vorgartenfläche zu 100 % geplant. Hierfür bedarf es ebenfalls einer Befreiung. Der Grundstückszuschnitt macht eine Befreiung jedoch erforderlich, so dass diese auch im Vergleich zu bereits genehmigten Befreiungen erteilt werden kann.

Der Technische- und Umweltausschuss erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten in der Birkenstraße 32. Das Einvernehmen der Gemeinde ist an den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherung des Leitungsrechtes gebunden.

Für die Unterschreitung der Mindestdachneigung (35°) bei den Dachgauben mit 27° und für die Bebauung der Vorgartenfläche mit einer Zufahrt und einem Stellplatz sowie den Fahrradabstellplätzen wurde eine Befreiung erteilt.

Außerdem wird bei diesem Bauvorhaben die Grundflächenzahl um 2 m² überschritten und an der östlichen Baugrenze liegt eine geringfügige Überschreitung des Dachvorsprungs vor. Auch diesen Befreiungen wurde zugestimmt.

Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage, Achalmstraße 12, Flst. 717/2

Die Bauantragstellerin hat einen Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses jeweils mit einer Garage in der Achalmstraße 12 gestellt.

Für den Bereich in dem das Bauvorhaben geplant ist, liegt lediglich der Baulinienplan „Speck II“ vor. Demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen.

Das Doppelhaus weist Grundabmessungen von rund 13,5 m x 10,2 m aus. Die Firsthöhe ist mit 11,21 m und die Traufhöhe mit 7,21 m angegeben. Die für die Wohneinheiten erforderlichen Stellplätze werden jeweils in einer Garage und einem Stellplatz nachgewiesen.

Die Garage und der Fahrradabstellplatz des östlichen Wohnhauses wurde teilweise außerhalb der eingezeichneten Baulinie geplant.

Der Technische- und Umweltausschuss erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen in der Achalmstraße 12.

Bezüglich der Errichtung des Fahrradabstellplatzes und der Garage, teilweise außerhalb der festgesetzten Baulinie, wurde eine Befreiung erteilt.

Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats schloss sich an.