Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass von der L-Bank ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 60.480 € für den Digital Pakt Schule 2019 bis 2024 eingegangen ist. Dieser Zuschuss dient für die Digitalisierung durch den Ausbau des WLAN Netzes und die digitale Ausstattung der Klassenzimmer mit Smartboards von der Anne-Frank-Schule. Er wies darauf hin, dass Rektor Bruno Maier in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31. März den Medienentwicklungsplan der Anne-Frank-Schule vorstellen wird.

Außerdem ist bei der Gemeinde eine Genehmigung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen, in der das Kinderhaus Burgstraße als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt wird. Bisher wird in der Kinderkrippe Au, in der Kinderkrippe am Rathausplatz und in der BÜCHEREI der Bundesfreiwilligendienst angeboten.

Zudem gab Bürgermeister Thomas Hölsch einen Überblick über die aktuelle Corona-Situation in der Gemeinde. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung 2.381 Personen eine Bescheinigung zur Absonderung in häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren 1.354 Personen an COVID-19 erkrankt und 1.027 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in der Gemeinde 120 Personen an COVID-19 erkrankt, wovon bei 25 erkrankten Personen die Quarantänezeit mit Ablauf des Tages endete.

Neben den Mitteilungen der Verwaltung thematisierte Bürgermeister Thomas Hölsch die aktuelle Situation in der Ukraine. Er informierte, dass sowohl das Land, die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden sich auf eine große Fluchtbewegung einstellen müssen.

In der vergangenen Woche wurde in der Kreissporthalle in Tübingen ein Ankunftszentrum eröffnet, um den Geflüchteten eine vorübergehende Unterbringung anbieten zu können. Für eine längerfristige Unterbringung benötigt der Landkreis, wie auch die Gemeinden dringend Wohnraum.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab des Weiteren bekannt, dass bereits Geflüchtete aus der Ukraine in Dußlingen angekommen sind. Anhand von Kennzahlen und Hochrechnungen wird voraussichtlich erwartet, dass circa 1 Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland fliehen werden. Davon werden 130.000 Personen Baden-Württemberg zugeteilt.

Für die Gemeinde Dußlingen würde dies bedeuten, dass insgesamt 75 Personen aus der Ukraine aufgenommen werden müssen. Um all diesen Personen eine Unterkunft anzubieten, muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen. Deshalb appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger, sich bei verfügbarem Wohnraum an die Gemeinde zu wenden, um den Geflüchteten eine längerfristige Unterbringung zur Verfügung stellen zu können.

Radwegeneubau Brunnenwiesen/K 6901

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bereits seit einigen Jahren den Lückenschluss des Radwegs zwischen Ortsausgang Dußlingen (Brunnenwiesen) und der K 6901 plant.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte er Herrn Wolfgang Rettinger vom Ingenieurbüro Mauthe zur Sitzung. Dieser erläuterte anhand einer Präsentation die Planung des Radwegs.

Erläuterung der Planung des Radweges in der Gemeinderatssitzung durch das Ingenieurbüro Mauthe

Der geplante Lückenschluss sieht vor, den Radverkehr ab dem Ende des vorhandenen Schutzstreifens am Ortsausgang von Dußlingen über einen parallel zur Gemeindestraße „Brunnenwiesen“ und der K 6901 verlaufenden Radweg zu führen. Nach rund 400 m schließt der Radweg mit einer Querungshilfe an der K 6901 an das bestehende Radwegenetz an. In Bezug auf die Kosten würde bei der Gemeinde ein Anteil von 236.000 € verbleiben, wobei ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € entgegensteht. Die Gesamtbaukosten incl. Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen und Planungskosten belaufen sich auf ca. 590.000,00 €. Eigentlich sollte die Maßnahme schon im letzten Jahr umgesetzt werden, konnte jedoch aufgrund des fehlenden Zuschussbescheids nicht erfolgen.

Der Verlauf des geplanten Radweges

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung nach Zugang des Bewilligungsbescheids die Maßnahme voraussichtlich im Juli / August 2022 auszuschreiben und mit dem Bau des Radwegs im Herbst 2022 zu beginnen.

Bebauungsplan "Quartiere entlang B 27 - Tunnel"
Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Beschluss über die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Hauptamtsleiterin Iris Manz erläuterte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.04.2021 für den Bereich „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ in Dußlingen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat.

Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die Planungsabsichten der Gemeinde für diesen Bereich rechtskräftig gesichert werden.

Generell liegt der Schwerpunkt der Bebauungsplanung auf der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung als zentrale Anforderung. Vor diesem Hintergrund erfüllt der Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ grundsätzlich die Voraussetzungen eines „Bebauungsplanes der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB und wird deshalb als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der ursprünglich vorliegende Bebauungsplan von 2015 wurde zwischenzeitlich in seinem Planteil, seinem Textteil und der Begründung, technisch und inhaltlich auf den aktuellen Rechtsstand überarbeitet. Die örtlichen Bauvorschriften sind von keinen Änderungen betroffen.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Göran Schmidt von der Planungsgruppe SSW GmbH zur Sitzung. Anhand einer Präsentation stellte er den Bebauungsplan vor und erläuterte den weiteren Ablauf.

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderats wird im Zeitraum vom 28.03.2022 bis zum 29.04.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange formal am Verfahren beteiligt. Nachdem der Öffentlichkeit und den Behörden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, soll im Mai/Juni 2022 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. Da der räumliche Geltungsbereich und die Bauvorschriften des Bebauungsplans zum ursprünglichen Bebauungsplan aus 2015 keine Änderungen enthalten, sollte das Verfahren schnell ablaufen.

Bei Befangenheit von Gemeinderat Bernd Zürn und Gemeinderat Klaus Zürn stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplans „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und für die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Bebauungsplan "Innerer Weilersbach"
Neuaufstellung des Bebauungsplanes
Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Beschluss über die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Hauptamtsleiterin Iris Manz informierte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.12.2021 für den Bereich „Innerer Weilersbach“ die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll von den Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch gemacht werden. Die Gesetzgebung regelt die Ausweisung von bis zu einem Hektar bebaubarer Fläche für Wohnbebauung angrenzend an bebaute Ortsteile in einem beschleunigten Verfahren, auch außerhalb des Flächennutzungsplanes und ohne Umweltplanung. Der Bebauungsplan wird deshalb gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wurden bereits umfangreiche Planungsmaßnahmen und Voruntersuchungen durchgeführt.

Darstellung des Bebauungsplanes "Innerer Weilersbach"

Herr Göran Schmidt erläuterte ausführlich die zu erfüllenden Kriterien für die Anwendung der §§13a und 13b BauGB. Beispielsweise ist zu beachten, dass das Verfahren bis spätestens 31.12.2022 eingeleitet wird und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst wird. Zudem darf die Größe des Quartiers 3,3 ha nicht überschreiten. Neben Sondagearbeiten zur Überprüfung von archäologische Kulturdenkmalen wurde ebenfalls der Artenschutz von Zauneidechsen, Fledermäusen und unterschiedlichen Vogelarten untersucht.

Weiterhin erklärte Herr Schmidt, dass insgesamt 23 Grundstücke – unterschiedlicher Größe - erschlossen werden und neben Geschosswohnungsbauten, Doppelhaushälften auch Einfamilienhäuser entstehen sollen. Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von 2,04 ha.

Zum zeitlichen Ablauf erklärte er, dass das Verfahren Zeitgleich mit dem Bebauungsplan „An der B27“ durchgeführt wird und nun die Öffentlichkeit und Behörden am Verfahren beteiligt werden und voraussichtlich im Mai/Juni 2022 der Satzungsbeschluss gefasst werden soll.

Bei Befangenheit von Gemeinderat Jochen Kocher und zwei Gegenstimmen von Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim und Gemeinderat Dirk Wütherich stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Innerer Weilersbach“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB und für die förmlichen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Satzung ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Herrn Göran Schmidt von der Planungsgruppe SSW GmbH erläutert die Bebauungspläne

Wasserverluste und Rohrbruchstatistik 2021

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte die Wasserverluste und die Rohrbruchstatistik 2021. Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr 370.586 m³ Wasser, d.h. 1.948 m³ weniger als im Vorjahr von der Steinlach-Wasserversorgung bezogen. Es wurden 352.696 m³, d.h. 83 m³ weniger als im Vorjahr mit den Endverbrauchern abgerechnet. Der Wasserverlust beträgt damit 17.890 m³ (Vorjahr: 19.755 m³). Das entspricht 4,83 % der bezogenen Wassermenge. Mit 4,83 % liegt der Wasserverlust des Jahres 2021 knapp unter der angestrebten Zielvorgabe von 5 % bis 7 %.

Außerdem teilte er mit, dass insgesamt 26 Rohrbrüche verzeichnet wurden. Davon entfallen 9 auf Hauptleitungen und 16 auf Hausanschlussleitungen. Der Verbrauch pro Einwohner beträgt 56,3 m³/Jahr bzw. 154,2 l/Tag (Vorjahr: 155,1 l/Tag). Nach Abzug der größten gewerblichen Wasserverbraucher reduziert sich der Durchschnittsverbrauch pro Einwohner und Jahr auf 44,0 m³ bzw. 120,5 l/Tag (Vorjahr: 122,5 l/Tag).

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein gab bekannt, dass bei der Gemeinde eine Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr, für Löschzwecke, in Höhe von 250,00 € von Frau Gerlinde Hafner eingegangen ist. In ihrer Funktion als Gemeinderätin ist Frau Hafner mit den Belangen der Feuerwehr Dußlingen befasst.

Des Weiteren teilte Sie mit, dass eine Familie aus Dußlingen Holzspielzeug im Wert von 15,00 € an die Kinderkrippe am Rathausplatz gespendet hat.

Bei Befangenheit von Gemeinderätin Gerlinde Hafner stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme der Spenden und deren entsprechender Verwendung zu.