Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 17.2.2022


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit einem Überblick über die aktuelle Coronasituation in der Gemeinde. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung nach Mitteilung durch das Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit, 2.043 Personen eine Bescheinigung zur Absonderung in häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren 1.026 Personen an COVID-19 erkrankt und 1.017 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Am 17.2.2022 waren in Dußlingen 151 Personen an COVID-19 erkrankt.

Weiterhin informierte er, dass die in der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 25.10.2021 beschlossene Satzung der Jagdgenossenschaft Dußlingen vom Landratsamt, Abteilung Ordnung und Baurecht, genehmigt wurde.

Im Rahmen des Quartierskonzepts „An der Steinlach“ ist nach Prüfung der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Zuschuss in Höhe von 51.028,25 € für die energetische Stadtsanierung bei der Gemeinde eingegangen.

Außerdem gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Dußlingen für das Jahr 2022 vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht, genehmigt wurden.

Des Weiteren teilte er mit, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2021 dazu entschieden hat, eine einmalige Spende in Höhe von 6.000 € über den Deutschen Städte- und Gemeindebund für die Flutopfer im Ahrtal vorzunehmen, um somit ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.1.2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 bestätigt, sodass die Spende in Höhe von 6.000 € überwiesen werden konnte.

Abschließend ging Bürgermeister Thomas Hölsch auf diverse Anfragen ein, die von der Gemeinderatsfraktion Freie Wählervereinigung an die Verwaltung gestellt wurden. Auf die Frage, wie es mit der Verkehrssituation in der S-Kurve der Kappelstraße aussieht, antwortete er, dass die Gemeinde, bezugnehmend auf die Verkehrsschau vom Dezember 2020, die vom Landratsamt Tübingen geforderten Parkflächenmarkierungen unter Berücksichtigung der Schleppkurve hat ermitteln lassen. Daraufhin wurden die Parkflächenmarkierungen am 14.10.2021 beim Landratsamt beantragt. Mit Schreiben vom 8.11.2021 und 1.12.2021 wurde dieser Antrag seitens des Landratsamts abgelehnt, da dies im Widerspruch zur damaligen Begründung des bestehenden einseitigen Halteverbots in diesem Bereich stehen würde. Die Gemeindeverwaltung ist mit dem Landratsamt so verblieben, dass die Verkehrssituation nach einer eingeführten 30-km/h-Regelung über einige Monate beobachtet wird und das Thema im Frühjahr 2022 wieder aufgenommen werden soll.

Auf die Frage, wie weit die Planung für den Hochwasserschutz in der Gemeinde vorangeschritten ist, antwortete Bürgermeister Thomas Hölsch, dass die vor Ort beschlossenen Sofortmaßnahmen im Bereich des Obwiesbachs ausgeführt wurden. Die ersten Planungen zeigten auf, dass zur Verbesserung der Situation eine Erhöhung des gesamten rechten Ufers auf einer Länge von fast einem Kilometer vorgenommen werden müsste. Dies ist im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht möglich. Der vom Büro Heberle ermittelte Sachverhalt zeigt eindeutig, dass es zur Lösung des Problems einer Gesamtbetrachtung des Gebiets bedarf. Spätestens nach Fertigstellung der Starkregenkarten für Dußlingen soll diese Gesamtbetrachtung und weitere Überlegungen angestellt werden.

Abschließend beschäftigte sich Bürgermeister Thomas Hölsch mit der Frage, ob es im alten Ortskern von Dußlingen eine Vorschrift gibt, ob Photovoltaik-Platten an Fassaden montiert werden dürften. Er antwortete, dass die Regelungen im Bebauungsplan „Ortsmitte beim Alten Rathaus“ aufgegriffen werden, und verwies auf § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung, welche die Fassadengestaltung regelt. Demnach sind für Fassadengestaltung reflektierende und grellfarbige Materialien nicht zulässig. Energiegewinnungsanlagen an Fassaden sind zulässig, sie müssen sich jedoch baulich in die Fassade integrieren. Er ergänzte, dass Regelungen für den ungeplanten Innenbereich der Gemeinde nicht vorliegen. Dies müsste gegebenenfalls mit dem Bauordnungsamt geklärt werden.

Rewarm Dußlingen – Vergabe der Arbeiten

a) Tiefbau

b) Rohrleitungsbau

c) Abwasserwärmetauscher

In der öffentlichen Sitzung am 8.7.2021 hat der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung beauftragt, das Projekt „Abwärmenutzung und Aufbau eines Wärmenetzes“ entsprechend den Vorgaben des EFRE-Förderprogrammes „Klimaschutz mit System“ zu beantragen und umzusetzen. Die beschränkte Ausschreibung für die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten hierfür sowie für den Abwasserwärmetauscher erfolgte im Januar.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Frau Ulrike Lorinser vom Ingenieurbüro Lorinser zur Sitzung. Sie erläuterte die eingegangenen Angebote für den Tiefbau, für den Rohrleitungsbau und den Abwasserwärmetauscher. Im Bereich Tiefbau haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Lorinser soll der Firma Flammer aus Mössingen der Auftrag zu einem Gesamtpreis von 731.195,83 € brutto erteilt werden. Für die Rohrleitungsbauarbeiten ging lediglich ein Angebot ein; der Auftrag soll nach Vergabevorschlag an die Firma Bohsung aus Rutesheim zur geprüften Angebotssumme von 412.577,01 € brutto vergeben werden. Für den Auftrag für die Lieferung der Abwasserwärmetauscher ging ebenfalls nur ein Angebot ein und dieser soll entsprechend dem Vergabevorschlag an die Firma Uhrig aus Geisingen zu einer Angebotssumme in Höhe von 235.371,24 € vergeben werden.

Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass am Mittwoch, 2.2.2022, drei positive Zuwendungsbescheide der L-Bank bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Zuwendungsbescheide sind in einen investiven (Wärmenetz und Erzeugungsanlage) und einen nichtinvestiven Teil gegliedert. Insgesamt belaufen sich die Fördermittel für das Projekt auf 1.685.029,52 €. Die Gemeinde steht diesbezüglich noch in Kontakt mit der L-Bank und dem Umweltministerium und beabsichtigt eine höhere Fördersumme für das Wärmenetz und die Erzeugungsanlage.

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Tiefbauarbeiten an die Firma Flammer aus Mössingen, den Rohrleitungsbau an die Firma Bohsung aus Rutesheim und die Lieferung der Abwasserwärmetauscher an die Firma Uhrig aus Geisingen.

Darüber hinaus gab Frau Lorinser noch einen kurzen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Zum groben Zeitplan teilte sie mit, dass darauf abgezielt wird, mit den Tiefbauarbeiten im Mai 2022 zu beginnen.

REWARM Dußlingen

Durchführung eines nichtoffenen Planungswettbewerbs zur Gestaltung des Hindenburgplatzes Auslobung der Wettbewerbsaufgabe

Die Gemeinde befindet sich seit dem Jahr 2014 mit dem Gebiet „An der B 27“ im Landessanierungsprogramm. Der damalige Antrag wurde unter anderem mit dem Ziel der Gestaltung der Oberfläche des neuen B-27-Tunnels sowie die Wegebeziehung über die B 27 hinweg gestellt. Nachdem die Maßnahmen zwischenzeitlich größtenteils fertiggestellt wurden, sind nun noch die Aufwertung und die Erlebbarmachung der Steinlach mit den angrenzenden Bereichen des Alten Feuerwehrhauses und des Hindenburgplatzes durchzuführen.

Bedingt durch die Bedeutung der zentral im Ortskern gelegenen Fläche und die sich mit der Zukunft dieses Schlüsselbereichs verknüpfenden Entscheidungen für die Entwicklung des Sanierungsgebietes, soll ein nichtoffener Planungswettbewerb für die Gestaltung des Hindenburgplatzes durchgeführt werden. Das Verfahren wird mit bis zu 15 teilnehmenden Planungsbüros durchgeführt. Die Preisgelder für den Wettbewerb betragen insgesamt    42.000 €.

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte hierzu Herrn Roland Köhler vom Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung. Er erläuterte nochmals die wichtigsten Punkte aus dem Auslobungstext. Beispielsweise soll das Ufer der Steinlach attraktiv gestaltet werden und eine Reaktivierung innerörtlicher Gewerbebrachen und Wohnen innerhalb des Ortskerns angestrebt werden. Darüber hinaus stellte Herr Köhler die Fachpreis- und Sachpreisrichter/-innen vor. Abschließend stellte er in Aussicht, dass am 25. und 26.6.2022 die eingereichten Arbeiten in der SPORT UND KULTURHALLE für die Bürgerschaft ausgestellt werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Durchführung des nichtoffenen Planungswettbewerbs „Hindenburgplatz“ entsprechend des Auslobungstextes zu. Als Fachpreisrichter legte das Gremium folgende Personen einstimmig fest:

Pit Müller, Fr. Landschaftsarchitekt BDLA Pit Müller

Prof. Werner Bäuerle, Freier Architekt BDA DWB, Bäuerle Architekten Konstanz

Werner Wohlleber, Freier Architekt BDA

Stefan Fromm, Fr. Landschaftsarchitekt BDLA Stefan Fromm

Stellvertretung: Sven Wilhelm, Freier Architekt BDA, OHO Architekten Part GmbB (nicht stimmberechtigt)

Als Sachpreisrichter/-innen legte der Gemeinderat folgende Personen einstimmig fest:

Thomas Hölsch, Bürgermeister Dußlingen (stimmberechtigt)

Antje Wellhäuser, Gemeinderatsmitglied der DWV-Fraktion (stimmberechtigt), Stellvertreter: Dirk Wütherich

Monika Georgi, Gemeinderatsmitglied der FWV-Fraktion (stimmberechtigt), Stellvertreter: Otto Reutter

Gerrit Mathis, Gemeinderatsmitglied der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion (nicht stimmberechtigt), Stellvertreter: Julian Klett

Gerlinde Hafner, Gemeinderatsmitglied der SPD (nicht stimmberechtigt)

Erich Seif, Gemeinderatsmitglied der CDU/Bürgerliche (nicht stimmberechtigt)

Iris Manz (Sachkundige Beraterin, nicht stimmberechtigt)

Zudem stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Benennung der Vorprüfung durch das Büro Reschl Stadtentwicklung einstimmig zu.

Auslobung Wettbewerb

Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 13 Wohneinheiten, Robert-Wörner-Straße 32, Flst. 9495

Die Bauantragstellerin hat einen Bauantrag zum Rückbau des bestehenden Wohnhauses und zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 13 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 800 m² in der Robert-Wörner-Straße 32 eingereicht. Die Wohnungen weisen eine Wohnfläche von rund 34 m² bis rund 74 m² aus, das Bauvorhaben soll als Sozialwohnungsbau ausgeführt werden.

Robert-Wörner-Straße 32

Das Wohnhaus soll mit einem versetzten Pultdach mit einer Dachneigung von jeweils 7° errichtet werden. Da es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus handelt, wurden im Außenbereich eine Spielfläche sowie ein Müllhäuschen berücksichtigt. Im Keller und an den Abstellplätzen im Außenbereich werden insgesamt 26 Stellplätze für Fahrräder ausgewiesen. Für die Wohnungen werden 15 Kfz-Stellplätze oberirdisch nachgewiesen. Die Firsthöhe des Gebäudes beträgt 9,49 m, die Traufhöhe in Richtung Süden 8,54 m sowie in Richtung Norden 5,80 m. Jede Wohnung wird mit einem Balkon oder einer Terrasse ausgeführt.

Bei einer Enthaltung von Gemeinderätin Antje Wellhäuser erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 13 Wohneinheiten sowie 15 oberirdischen Stellplätzen in der Robert-Wörner-Straße 32.

Verschiedenes

Übernommene Ausfallhaftungen durch die Gemeinde Dußlingen für Baudarlehen der Landeskreditbank zum 1.1.2022

Nach § 21 des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, ein Drittel der Ausfallhaftung für Wohnungsbaudarlehen der Landeskreditbank zu übernehmen, damit die Betreffenden das Darlehen der Landeskreditbank erhalten können. Nach neuem Recht muss die Gemeinde bei Neuanträgen keine Haftung mehr übernehmen.

Im Jahr 2021 wurden 5 Neuanträge gestellt. Zum Stand 1.1.2022 wurden 44 Ausfallhaftungen von der Gemeinde übernommen. Der Gesamtbetrag der den Bürgschaften zu Grunde liegenden Darlehen beläuft sich aktuell auf 2.307.247,62 €. Somit beträgt der Gesamtbetrag der Darlehensrestbeträge noch 1.012.765,55 €.

Das Gremium nahm hiervon Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.