Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit dem Hinweis, dass laut der neuen Corona-Verordnung, welche am Mittwoch, 24.11.2021 in Kraft getreten ist, alle Besucherinnen und Besucher einer Gremiensitzung verpflichtet sind, einen 3G-Nachweis vorzulegen. Auch die Gemeinderatsmitglieder wurden aufgefordert, ihren 3G-Nachweis vorzuzeigen, um somit mehr Sicherheit während der Gemeinderatssitzung zu gewährleisten.

Außerdem informiert er, dass die Gemeinde aus der Ausfallbürgschaft gegenüber der Kreisbaugesellschaft Tübingen entlassen wurde. Das Darlehen wurde in der Zwischenzeit zurückbezahlt und die Bürgschaft ist nicht mehr erforderlich. Hierbei handelte es sich um die Bürgschaft für die Errichtung des Gemeindepflegehauses.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab weiter bekannt, dass eine Ausschreibung für die Reinigungsarbeiten der Gemeinde Dußlingen stattgefunden hat.

Im Jahr 2014 wurden letztmalig die Reinigungsleistungen für die Gemeinde ausgeschrieben. Die Gemeinde entschied sich für eine Loseinteilung der gemeindeeigenen Gebäude wie folgt:

LOS 1 Kindergärten und Krippen sowie Schulen

LOS 2 Rathaus, Feuerwehrhaus, Bücherei, Sport- und Kulturhalle, Abwasserverband

LOS 3 Glas- und Fensterreinigung.

Der Auftrag für die Reinigungsarbeiten für das LOS 1 ging an die Firma SCO aus Plochingen. Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 2 reichte die Firma Kawasch aus Reutlingen ein. Bezüglich der Glasreinigung (LOS 3) war das wirtschaftlichste Angebot von der Firma die Frisco aus Gerlingen.

Zudem informierte Bürgermeister Thomas Hölsch über die aktuelle Coronasituation in der Gemeinde Dußlingen. Beim Ordnungsamt der Gemeinde wurden bis zum 25.11.2021 1.183 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung 1.347 Personen eine Anordnung zur Absonderung in sogenannte häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren 343 Personen COVID-19 erkrankt und 904 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Am 25.11.2021 waren in Dußlingen 64 Personen an COVID-19 erkrankt und insgesamt befanden sich sechs Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne.

Darüber hinaus bezog sich Bürgermeister Thomas Hölsch auf den Zeitungsartikel vom 25.11.2021 aus dem Schwäbischen Tagblatt über die geplante Durchführung der PCR-Pool-Testung in allen Kindertageseinrichtungen in Dußlingen. Er betonte, dass die Äußerung der Eltern „man wäre bei der Verwaltung gegen Watte gelaufen“ schlichtweg nicht korrekt ist. Auf den Brief des Elternbeirats habe die Verwaltung schnell reagiert und die Durchführung der PCR-Pool-Testung geprüft. Zudem ist man dem Auftrag des Gemeinderats gefolgt und hat Kontakt mit dem Labor CeGat aufgenommen, um das weitere Vorgehen der PCR-Pool-Testung in den Kindertageseinrichtungen zu besprechen.

Er bat Saskia Schumacher, Sachgebietsleitung Kindertageseinrichtungen, den Sachverhalt und die Änderungen bezüglich der PCR-Pool-Testung nochmals zu erläutern.

Sie informierte, dass die Testtage Montag und Donnerstag sein werden. Bis spätestens 9:00 Uhr müssen die Testproben abgegeben sein, damit das Labor diese abholen und anschließend auswerten kann. Das Ergebnis würde zwischen 16:00 und 19:00 Uhr am selben Tag vorliegen. Das Labor nimmt dann Kontakt mit der Verwaltung auf, um über die Ergebnisse der Testproben zu informieren. Erreicht das Ergebnis die Verwaltung nach Dienstschluss, kann das Ergebnis der Pool-Probe erst am Folgetag an die Eltern übermittelt werden.

Hauptamtsleiterin Iris Manz fügte hinzu, dass den Eltern bewusst sein muss, dass sie in diesem Fall erst am nächsten Betreuungstag über die vorübergehende Gruppenschließung informiert werden.

Zudem rief Bürgermeister Thomas Hölsch alle bisher nicht geimpften Personen auf, sich gegen Corona impfen lassen, um somit der Pandemie entgegenzuwirken.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 11.11.2021 folgenden Beschluss einstimmig gefasst hat:

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „An der B 27“ für ein Gebäude mit einem pauschalisierten Zuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 88.200 € zu.

Betrieb eines Natur-/Waldkindergartens in Dußlingen
Vorstellung des Trägers und Konzeption

Die Gemeindeverwaltung wurde bei der Vorstellung der letzten Maßnahmen- und Bedarfsplanung im Gemeinderat im Dezember 2020 damit beauftragt, den Betrieb eines Natur-/Waldkindergartens in Dußlingen unter der Trägerschaft eines freien Trägers in die Wege zu leiten. Bereits im Jahr 2019 wurde von Seiten einer Elterninitiative angeregt, einen Waldkindergarten in Dußlingen zu betreiben. Die Verwaltung konnte als zukünftigen Betreiber des Natur-/Waldkindergartens die Johanniter Unfall Hilfe e.V. gewinnen.

Hierzu begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Daniela Kob und Herrn Wolfgang Thomas von der Johanniter Unfall Hilfe e.V.. Sie erläuterten das Konzept eines Natur-/Waldkindergartens und erklärten, dass in Dußlingen ein Waldkindergarten im Bereich der Ohnhalde entstehen soll. Hierfür soll ein Bauwagen beschafft werden, der am Waldrand positioniert wird, indem die Kinder bei schlechtem Wetter Zuflucht finden können. Geplant ist, dass der Waldkindergarten im Frühjahr 2022, vorerst mit einer Gruppe, eröffnet wird. Als Betreuungszeit werden die verlängerten Öffnungszeiten von sechs Stunden täglich angeboten.

Der Waldkindergarten wird zwar auf der Gemarkung Dußlingen sein, jedoch ist für das Anmeldeverfahren und die Organisation komplett die Johanniter Unfall Hilfe e.V. zuständig. Vormerkungen für die Warteliste werden unter der E-Mail-Adresse naturkindergarten.dusslingen(at)johanniter.de entgegengenommen.

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Frau Kob und Herrn Thomas für die Vorstellung und freut sich auf die geplante Eröffnung des Waldkindergartens im Frühjahr 2022 in Dußlingen.

Der Gemeinderat nahm von der Vorstellung des Konzepts der Johanniter Unfall Hilfe e.V. Kenntnis.

Vertreter der Johanniter Unfallhilfe in der Gemeinderatssitzung bei der Vorstellung

Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Fabrikgebäudes mit Pkw- und Fahrradabstellplätzen, Untere Breite, Flst. 6421/2

Hauptamtsleiterin Iris Manz stellte den Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Fabrikgebäudes mit PKW- und Fahrradabstellplätzen vor. Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Neubaus, bestehend aus einem Bürogebäude und eine angegliederte Montagehalle. Der Bürobereich ist dreigeschossig und die Montagehalle eingeschossig geplant. Das oberste Bürogeschoss ist mit einer Dachterrasse in Richtung Süden auf dem Dach der Montagehalle geplant. Die Dachflächen enthalten eine extensive Begrünung, darauf befindet sich in Teilflächen eine Photovoltaikanlage. Eine Wohnnutzung ist auf der Gewerbefläche nicht geplant. Für das Bauvorhaben werden 29 Kfz-Stellplätze nachgewiesen, davon zwei barrierefrei und vier für E-Autos. Zudem werden auf dem Baugrundstück zehn überdachte Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt ab der Erdgeschossfußbodenhöhe 11 m.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes mit PKW- und Fahrradabstellplätze in der Untere Breite.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Doppelgarage und Carport, Am Weinbruck 2, Flst. 9862

Hauptamtsleiterin Iris Manz informierte, dass der Bauantragsteller einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport gestellt hat. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von 11,6 m auf 10 m. Als Dachform wird ein Flachdach ausgewiesen. Beim Bauantrag wird die maximale Gebäudehöhe um 30 cm überschritten, wofür eine Befreiung beantragt wurde. Aufgrund persönlichen Behagens wurde laut Bauantrag im gesamten Erdgeschoss die Raumhöhe auf 3 m angehoben, weshalb es zu einer Überschreitung der Gesamtgebäudehöhe kommt.

Bei einer Gegenstimme von Bürgermeister Thomas Hölsch, einer Enthaltung von Gemeinderätin Gerlinde Hafner wurde das Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienhauses und den dazugehörigen Befreiungen mehrheitlich versagt.

Beratung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

In der Gemeinderatssitzung am 11.11.2021 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022, der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung eingebracht.

In dieser Sitzung wurde der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne beraten. Bürgermeister Thomas Hölsch führte durch den Haushaltsplan und fügte Erläuterungen und Erklärungen hinzu.

Es wurden die Unterhaltungsmaßnahmen für die einzelnen Gebäude näher erläutert. Beispielsweise werden finanzielle Mittel für Malerarbeiten in verschiedenen Einrichtungen, Kosten für Wartungs-, Prüfungs- und Sanierungsarbeiten und für jährlich wiederkehrende Kosten eingeplant.

Außerdem stellte Bürgermeister Thomas Hölsch das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 vor. Aus dem Ergebnishaushalt ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 845.495 €. Dieser setzt sich unter anderem aus erwirtschafteten Abschreibungen zusammen, bei welchen keine Auszahlung erfolgt.

Im Investitionsprogramm wurden unter anderem finanzielle Mittel für die Sanierung an der Steinlach, für den Ausbau der Nahwärme, für die Erschließung des Baugebiets „Innerer Weilersbach“ und für Ersatzbeschaffungen eingeplant.

Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung wird für das kommende Jahr mit Einnahmen im Erfolgsplan in Höhe von 866.000 € gerechnet. Diese setzen sich aus Umsatzerlösen, sonstigen betrieblichen Erträgen und aus dem Überschuss aus Vorjahren zusammen.

Den Einnahmen stehen Ausgaben in derselben Summe gegenüber. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus Materialaufwand, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Zinsen und ähnlichen Erträgen.

Im Vermögensplan hingegen wird mit Einnahmen von 467.700 € gerechnet. Hier werden Kredite in Höhe von 314.300 € aufgenommen. Sonstige Einnahmen ergeben sich aus Wasserversorgungsbeiträgen, Ersätzen für Haushaltsanschlüsse und Abschreibungen.

Die Ausgaben setzen sich aus Verteilungsanlagen, der Betriebs- und Geschäftsausstattung, dem Jahresverlust, der Auflösung von Ertragszuschüssen und der Tilgung von Krediten zusammen und ergeben eine Gesamtsumme von ebenfalls 467.700 €.

Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 105.000 € für die Sanierung der Panoramastraße notwendig.

Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung ergeben sich Einnahmen im Erfolgsplan in Höhe von 951.650 €. Demgegenüber stehen Ausgaben in derselben Höhe. Im Vermögensplan entstehen Einnahmen in Höhe von 1.070.850 €. Diese setzen sich aus Rückzahlung von Investitionsumlagen, Beiträgen und ähnlichen Entgelten, Krediten und Abschreibungen zusammen. Im Vermögensplan werden im Haushaltsjahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1.082.350 € ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 624.850 € für die Sanierung der Panoramastraße, sowie die Kanalisation für das Baugebiet „Innerer Weilersbach“ notwendig.

Der Gemeinderat nahm von den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2022 und den Wirtschaftsplänen Kenntnis.