Sitzungsbericht

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause mit einem kurzen Corona-Update. Er informierte, dass beim Ordnungsamt der Gemeinde Dußlingen bis zum 23.07.2021 1.026 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet wurden. Das Ordnungsamt hat zum Zeitpunkt der Sitzung nach Mitteilung durch das Landratsamt, Abteilung Gesundheit, 1.178 Personen eine Anordnung/Bescheinigung zur Absonderung in sog. häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren 318 Personen an COVID-19 erkrankt und 860 Personen Kontaktperson der Kategorie 1.

Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in Dußlingen 22 Personen an COVID-19 erkrankt und insgesamt befanden sich 9 Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne.

Weiterhin informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass der Impfbus des DRK bereits zweimal in Dußlingen vor Ort war. Zum einen war das Team am 24.08.2021 auf dem Rathausplatz und am 12.09.2021 beim Frühschoppen der Freiwilligen Feuerwehr. Durch dieses niederschwellige Angebot soll ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie geleistet werden.

Des Weiteren lud Bürgermeister Thomas Hölsch den Gemeinderat und auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dußlingen zum Waldumgang, welcher bereits am 24.09.2021 stattgefunden hat, ein. Das Thema des Waldumgangs war „Wald im Klimawandel - geschwächter Patient und gleichzeitig Klimaretter?!“

Auf der zweieinhalbstündigen Wanderung führte Förster Reinhold Gerster durch den Wald und befasste sich mit Fragen rund um den Klimaschutz und Klimawandel.

Darüber hinaus informierte Bürgermeister Thomas Hölsch über die Anmeldezahlen an der Anne-Frank-Schule und an den weiterführenden Schulen. An der Anne-Frank-Schule wurden in diesem Jahr an drei aufeinanderfolgenden Tagen und zwar am 14. September, 15. September und am 16. September 2021 insgesamt 65 Kinder regulär eingeschult.

An der Freien Evangelischen Schule sind 152 Schülerinnen und Schüler, davon 29 aus der Gemeinde.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass mit Bescheid vom 15.07.2021 die Gemeinde die Förderbescheide vom Regierungspräsidium Tübingen über die Teilnahme am EU Schulprogramm erhalten hat. Ab September 2021 erhalten die Kinderkrippe am Rathausplatz, der Kindergarten Au, das Kinderhaus Burgstraße und der Kindergarten Geigesried sowie die Schulbetreuung (Hort und Verlässliche Grundschule) zweimal im Monat eine kostenlose Lieferung an Obst und Gemüse. Der Kindergarten Au und das Kinderhaus Burgstraße sowie die Schulbetreuung erhalten zusätzlich ab September 2021 zweimal im Monat eine Lieferung von Milchprodukten. Die Kinder sollen so an eine gesunde und ausgewogene Ernährung herangeführt werden. Geliefert werden diese Produkte vom Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Ravensburg.

Bürgermeister Thomas Hölsch informiert weiterhin, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden in der gemeinsamen Finanzkommission eine weitere finanzielle Unterstützung für den Verzicht auf Elternbeiträge sowie zusätzlich aufkommende Pandemiekosten zugesagt hat.

Der Landkreis Tübingen hat an die Gemeinde Dußlingen am 24.08.2021 insgesamt 17.129,46 € aus dem Kommunalpaket 2021 weitergegeben. Der Gemeinderat hatte dem Erlass der Gebühren bereits im Juni 2021 zugestimmt.

Zudem ist bei der Gemeinde Dußlingen der Zuwendungsbescheid der L-Bank für die Sprachfördermaßnahmen Kolibri im Kindergartenjahr 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 eingegangen. Die Zuwendung beläuft sich auf 13.200 €.

Außerdem gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Betriebserlaubnis für das Kinderhaus Burgstraße eingegangen ist.

Die Betriebserlaubnis wurde für die Erweiterung der Ganztagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt ausgestellt.


Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten

Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2022

Die Sachgebietsleiterin Kindertagesbetreuung Saskia Schumacher erklärte, dass auch in diesem Jahr die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände über die Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgte.

Die Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von einer Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Spitzenverbände darauf verständigt, diese Kostensteigerung, zumindest zu einem gewissen Teil, an die Eltern weiterzugeben und empfehlen deshalb eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 2,9 %.

Aufgrund der bei der Gemeinde Dußlingen gewährten Ermäßigungen und der verschiedenen Betreuungsformen mit unterschiedlichen Betreuungssätzen ergibt sich hier eine durchschnittliche Erhöhung der Elternbeiträge um 2,6 %.

Saskia Schumacher betonte, dass diese Erhöhung bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurückliegt, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten.

Des Weiteren erfolgte die Berechnung der Elternbeiträge erneut nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden und zu einer Reduzierung der Gebühr führen. Dadurch soll nach wie vor, Rücksicht auf die finanzielle Belastbarkeit der Eltern genommen werden.

Die erhöhten Gebühren haben auf das Jahr 2022 voraussichtlich folgende Auswirkungen:

Einrichtung Durchschn. Erhöhung in % Erwartete Gebühreneinnahmen 2022 in €
Kiga Austraße 2,6 123.000 €
Kiga Geigesried 2,6 98.100 €
Kihaus Burgstraße 2,75 89.900 €
Gesamt 311.000 €

Mit drei Gegenstimmen von Herrn Gemeinderat Gerrit Mathis, Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Gebührenanpassung der Kindergartenbeiträge zum 01.01.2022. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Satzung zu Änderung der Benutzungsgebührenordnung für die kommunalen Kindergärten ab dem 01.01.2022.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindergärten ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.


Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen

Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kinderkrippen für das Jahr 2022

Genauso wie bei der Gebührenerhöhung bei den Elternbeiträgen für kommunale Kindergärten bezog sich Frau Schumacher auf die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände über die Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022.

Die erhöhten Gebühren haben auf das Jahr 2022 voraussichtlich folgende Auswirkungen:

Einrichtung Durchschn. Erhöhung in % Erwartete Gebühreneinnahmen 2022 in €
Kikri Austraße 2,9 29.500 €
Kikri Rathausplatz 2,9 66.400 €
Gesamt 95.900 €

Mit drei Gegenstimmen von Herrn Gemeinderat Gerrit Mathis, Gemeinderätin Gerlinde Hafner und Gemeinderätin Dr. Susan Ghanayim beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Gebührenanpassung der Krippenbeiträge zum 01.01.2022. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Satzung zu Änderung der Benutzungsgebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen ab dem 01.01.2022.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderkrippen ist in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Eilentscheidung zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF20

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.07.2021 berichtet, wurde im Rahmen eines Unwettereinsatzes im Tunnel B 27 am 28.06.2021 das im Jahr 2005 beschaffte Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20/16) beschädigt.

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein erläuterte, dass mit Gutachten vom 23.07.2021 festgestellt wurde, dass es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Das Fahrzeug konnte mittlerweile verkauft werden. Die Erträge aus Verkaufserlös und Versicherungsleistung belaufen sich, ohne Beladung, auf insgesamt 129.850 €. Hier wurde bereits die Selbstbeteiligung der Gemeinde berücksichtigt.

Da das beschädigte Fahrzeug für die Feuerwehr Dußlingen unbedingt erforderlich ist, muss dieses schnellstmöglich wiederbeschafft werden.

Mit den an der 2019 beauftragten Lieferungen des HLF 20 beteiligten Firmen der Albert Ziegler GmbH sowie der Wilhelm Barth GmbH & Co. KG wurden bereits unmittelbar nach Schadenseintritt Gespräche zur möglichen Lieferung eines neuen Fahrzeuges geführt. Beide Firmen unterbreiteten hier ein Angebot über ein baugleiches HLF, zu den Konditionen aus dem im Jahr 2019, zu liefern. Die Angebote konnten jedoch aufgrund angekündigter Preiserhöhungen nur bis zum 15.08.2021 aufrecht gehalten werden. In Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten, dem Kreisbrandmeister sowie der Kommunalaufsicht wurde daher durch den Bürgermeister die Lieferung eines HLF 20 zum Angebotspreis von 415.313,44 € bei der Firma Albert Ziegler GmbH sowie der feuerwehrtechnischen Beladung bei der Firma Wilhelm Barth GmbH und Co. KG zu einem Angebotspreis von 111.363,09 € beauftragt.

Stellvertretende Kämmerin Klein erläuterte weiterhin, dass diese unabweisbare Ersatzbeschaffung im Haushalt 2021 nicht eingeplant war. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2021 mit 180.000 € eingeplant. Für das Jahr 2022 und die darin anfallenden Auszahlungen wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 € eingeplant.

Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 12.8.2021 zur Kenntnis.

Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Dußlingen

Stellvertretende Kämmerin Stefanie Klein erläuterte, dass aufgrund des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der neuen Verordnung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Satzung der Jagdgenossenschaft Dußlingen an verschiedenen Stellen überarbeitet werden musste. Demnach wurde für die Einberufung der erforderlichen Jagdgenossenschaftsversammlung sowie für die Änderung der Satzung die Übergangsfrist bis zum 17.04.2021 gewährt. Diese wurde von der unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Tübingen coronabedingt bis zum 31.10.2021 verlängert. Sie erklärte weiterhin, dass in der aktuell gültigen Satzung der Jagdgenossenschaft Dußlingen die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf unbestimmte Zeit auf den Gemeinderat übertragen wurde.

Mit Einführung des JWMG ist die Übertragung der Aufgabe auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Nach § 15 Abs. 7 JWMG ist die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch Beschluss der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpacht (sechs Jahre) auf den Gemeinderat nur mit dessen Zustimmung möglich.

Die finale Übertragung der Aufgaben der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat erfolgt mit der Beschlussfassung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung. Für die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nach § 5 Abs. 1 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Dußlingen der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  • Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Dußlingen zu übernehmen, sofern die Jagdgenossenschaft dem vorliegenden Satzungsentwurf für die Jagdgenossenschaft Dußlingen zustimmt und keine wesentlichen Änderungen beschließt.
  • Der Gemeinderat beschließt die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Versammlung. Zum Versammlungsleiter wird Bürgermeister Thomas Hölsch, zur Schriftführerin Kämmerin Patricia Albano bestimmt.

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Bei Befangenheit von Gemeinderat Klaus Zürn und Stefan Hagen stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme von Apfelsaft für die Kindergärten und Kinderkrippen, Bleistiften und Radierer, einer Geldspende für das Sommerferienprogramm 2021 im Wert von 500 €, Knöpfen für die Kindertageseinrichtungen und Corona Lolly-Tests und deren entsprechenden Verwendung zu.

Vielen Dank den Spendern!

Bauantrag für den Umbau, die Aufstockung und die Sanierung einer Gewerbeimmobilie in ein Studentenwohnheim, Wilhelm-Herter-Straße 52, Flst. 4669

Über das Bauvorhaben hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 05.11.2020 sowie am 25.03.2021 beraten. In beiden Fällen wurde das Einvernehmen zum Bauantrag und zu den beantragten Befreiungen versagt.

Hauptamtsleiterin Iris Manz führte aus, dass in der Zwischenzeit der Bauantrag überarbeitet wurde und mit Deckblättern versehen wurde, sodass diese erneut beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.

Beispielsweise wurde die ursprünglich beantragte Befreiung auf Erhöhung des Firstes geändert. Darüber hinaus sah die ursprüngliche Planung die Errichtung von Zwerchhäusern an zwei Gebäudeteilen vor, für die eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Traufhöhe erforderlich gewesen wäre. Die Umplanung wurde dahingehend vorgenommen, dass anstelle der geplanten Zwerchhäuser nun Gauben ausgeführt werden. Eine Überschreitung der Traufhöhe liegt deshalb nicht mehr vor.

Die Bauantragstellerin wurde zudem gebeten, im Rahmen der Maßnahme eine Entsiegelung der Hoffläche vorzunehmen, um die zusätzlichen Stellplätze zu kompensieren.

Mit vier Gegenstimmen von Herrn Gemeinderat Klaus Zürn, Herrn Gemeinderat Bernd Zürn, Herrn Gemeinderat Otto Reutter und Frau Gemeinderätin Monika Georgi und zwei Enthaltungen von Herrn Gemeinderat Stefan Hagen und Herrn Gemeinderat Erich Seif, erteilte der Gemeinderat mehrheitlich sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau zur Aufstockung und Sanierung der Gewerbeimmobilie in ein Studentenwohnheim in der Wilhelm-Herter-Straße 52.

Bauantrag zur Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Doppelparker, 2 offenen Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen, Stäudachweg 5, Flst. 9847

Hauptamtsleiterin Iris Manz erklärte, dass die Bauantragsteller einen Antrag auf Baugenehmigung zu Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelparker und zwei offenen Stellplätzen sowie sechs Fahrradabstellplätzen im Stäudachweg 5 gestellt haben. Für den Bereich, in dem das Vorhaben geplant ist, gelten die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans „Hofstatt“.

Geplant ist der Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Grundabmessungen von rund 13,2 m auf 10,4 m. Als Dachform wurde ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32,5° angegeben. Die sechs notwendigen Stellplätze werden mit einem Doppel-Carport, der als Doppelparker ausgeführt wird sowie zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Bei einer Enthaltung von Herrn Gemeinderat Dirk Wütherich erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelpacker und zwei offenen Stellplätzen im Stäudachweg 5. Außerdem wurde für die Errichtung des Dachvorsprungs außerhalb des Baufensters, für die Errichtung des Erkers und für die Überschreitung der Grundflächenzahl um 2,3 % eine Befreiung erteilt.

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Lichtensteinstraße 11/1, Flst. 609/1

Hauptamtsleiterin Iris Manz erläuterte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.07.2021 bereits vom Abbruch der bestehenden Scheune in der Lichtensteinstraße 11/1 Kenntnis genommen hat. Für den Bereich in dem das Bauvorhaben geplant ist, gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Das Vorhaben ist demnach nach den Festsetzungen des § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Das zweigeschossige Einfamilienhaus ist mit einem Flachdach geplant. Es weist Grundabmessungen von rund 11,40 m auf 9,75 m auf. Insgesamt entsteht eine Wohnfläche von rund 154 m². Für das Bauvorhaben werden zwei Stellplätze, davon einer in einer bestehenden Garage, nachgewiesen.

Weiter erläuterte sie, dass sich das zweigeschossige Gebäude mit einer Gebäudehöhe von 6,32 m in die Umgebungsbebauung einfügt. Ebenfalls fügt sich die Kubatur des Gebäudes, mit seinem Flachdach, in die Umgebung ein. Der notwendige Gewässerrandstreifen von 5 m wird mit dem Gebäude eingehalten.

Bei Befangenheit von Herrn Gemeinderat Julian Klett, einer Gegenstimme von Herrn Gemeinderat Dirk Wütherich und einer Enthaltung von Frau Gemeinderätin Gerlinde Hafner erteilte der Gemeinderat mehrheitlich sein Einvernehmen zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Stellplatz in der Lichtensteinstraße 11/1. Für die Geländeanpassung wird ein Gewässerrandstreifen von 3 m festgesetzt. Der Gewässerrandstreifen zum Gebäude muss mit 5 m eingehalten werden.

Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt:

  • Abbruch eines Wohnhauses und Scheune, Kreßbacher Straße 7, Flst. 110/1 + 980/2
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Stäudachweg 11, Flst. 9852
  • Erweiterung der Sozialcontainer mit weiteren Umkleide-, Waschmöglichkeiten und WC, Im Steinig 61, Flst. 6600/8
  • Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Hofstatt 13, Flst. 9851

Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.09.2021