Sitzungsbericht

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause mit einem kurzen Corona-Update. Erfreulicherweise teilte er mit, dass zum Zeitpunkt der Sitzung in der Gemeinde Dußlingen keine Personen an Covid 19 erkrankt waren und sich ebenfalls keine Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne befanden.

Jahresbericht 2020 der BÜCHEREI MEDIOTHEK

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte die Büchereileiterin Monika Schramm für die Präsentation des Jahresberichts 2020 im Gemeinderat.

Frau Schramm schilderte einleitend, dass die Pandemie nicht spurlos an der Bücherei vorbei gegangen ist. Während des Lockdowns mussten schnell Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Einrichtung eines Abholservices, um weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger Medien zur Verfügung zu stellen. Um möglichst vielen Familien die Möglichkeit zu geben Medien auszuleihen, wurden die Abholzeiten an die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiterinnen der BÜCHEREI MEDIOTHEK auf 37 Stunden pro Woche ausgedehnt. Ab dem 03.08. kehrte die Bücherei in den Normalbetrieb zurück mit einer Öffnungszeit von 20 Stunden/Woche. Mit dem zweiten Lockdown am 16.12. musste die Bücherei bis zum Jahresende komplett schließen. Nur noch vorgemerkte Medien wurden ausgefahren und zugestellt.

Insgesamt standen allen Leserinnen und Lesern 1.130 Stunden zur Verfügung, um sich mit Medien einzudecken. 205 Stunden davon waren während der Abholphase kontaktlos. Zusätzlich hat die Bücherei auch die eAusleihe mit dem Verbund Neckar-Alb angeboten, in der Medien zum Download rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Büchereileiterin Monika Schramm führte aus, dass während der Zeit mit Terminvergabe vom 17.03. bis 03.07. die Öffnungszeiten außer Kraft gesetzt waren. Es stellte sich heraus, dass die Besucherinnen und Besucher die späteren Termine nur sehr vereinzelt in Anspruch nahmen, dafür aber gerne schon nach der Mittagspause kommen wollten. Um diesen Wünschen zu entsprechen, passte die BÜCHEREI ihre Öffnungszeiten nach Rücksprache mit der Verwaltung an. Ab dem 06.07. waren die Öffnungszeiten dienstags von 9.30 bis 19.00 Uhr, mittwochs, donnerstags und freitags von 14.00 bis 17.30 Uhr. In Bezug auf die Veranstaltungen führte Frau Schramm aus, dass im vergangenen Jahr genau zwei öffentliche Veranstaltungen stattgefunden haben, eine für Kinder und eine Abendveranstaltung. Alle anderen Veranstaltungen fielen der Pandemie zum Opfer.

Sie fasste zusammen, dass die BÜCHEREI MEDIOTHEK im Jahr 2020 nur zu Jahresbeginn ein Ort war, an dem reges Leben herrschte und fröhliche Begegnungen stattfinden konnten. Mit dem Lockdown kamen neue Herausforderungen. Das Team musste sofort auf jede Coronaverordnung reagieren und in Absprache mit der Verwaltung Lösungen finden, die es erlaubt haben, den Leserinnen und Lesern durchgehend Medien zur Verfügung zu stellen. Zur Entzerrung und um möglichst vielen Interessenten den Zugang zu den Medien zu ermöglichen, hat das Büchereiteam die Zeiten großzügig und flexibel erweitert. Monika Schramm fügte hinzu, dass ein Abholservice nur funktioniert, wenn Nutzerinnen und Nutzer die Medien online auch finden, weshalb der Schwerpunkt der Arbeit auf der ständigen Aktualisierung der Homepage lag. In dieser Zeit zeigte es sich auch, dass der Fokus der Bücherei verstärkt auf die Familien gesetzt werden muss, um diesen ein großes Angebot vor Ort anbieten zu können.

Sowohl Bürgermeister Thomas Hölsch, als auch der gesamte Gemeinderat bedankten sich herzlich bei Frau Schramm und dem gesamten Büchereiteam für ihre flexible und gute Arbeit, die sie während der Coronapandemie geleistet haben. Beispielsweise stach auch der individuelle und persönliche Service bei der Abholung stark heraus.


Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 07.07.2021

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass am 07.07.2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag gestellt wurde. Der Antrag beinhaltete die Prüfung des Förderprogramms coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen mit anschließender Teilnahme sofern sich der Einbau als sinnvoller Baustein zur Pandemiebekämpfung erweist. Im Rahmen der Sitzung wurde der Fraktion die Möglichkeit eingeräumt, ihren Antrag noch ausführlicher zu begründen. Zudem begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch zu diesem Tagesordnungspunkt Schulleiter Bruno Maier von der Anne-Frank-Schule.

Gemeinderat Gerrit Mathis erläuterte, dass die Coronazeit einen großen Einfluss auf die Bildung und gleichzeitig auf die Kinder und deren Sozialverhalten genommen hat. Zudem ist ersichtlich geworden, dass der Präsenzunterricht an Schulen nicht ersetzt werden kann. Daher sollten möglichst viele Maßnahmen ergriffen werden, um den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zukünftig zu ermöglichen. Hierbei würden beispielsweise Luftfilteranlagen die Bekämpfung der Pandemie erleichtern. Gemeinderat Mathis betonte jedoch, dass dies nicht das Problem lösen würde, jedoch wäre es ein wichtiger Baustein, um weiterhin eine dauerhafte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Seitens der Verwaltung erläuterte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass in Baden-Württemberg die derzeitige Coronasituation durch vielerorts sinkende Inzidenzen geprägt ist und somit ein Anschein von Normalität verursacht. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Diskussion zu der Frage entbrannt wie das Schuljahr 2021/2022 trotz Coronapandemie weitgehend in Präsenzunterricht gestaltet werden kann. Aus den Beratungen in verschiedenen Gremien des Gemeindetags wurde deutlich, dass vielerorts die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Gewerkschaften Druck auf die Schulträger ausüben und fordern, die Klassenzimmer mit mobilen raumlufttechnischen Anlagen, so genannte Raumluftfilteranlagen auszustatten. Dies ist zwar in einem gewissen Maß nachvollziehbar, weil die Eltern und die Schulbediensteten nach den Sommerferien Sicherheit haben wollen. Hinzu kommt, dass für Kinder unter 12 Jahren aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung steht. Nach herrschender wissenschaftlicher Meinung können mobile Luftreinigungsgeräte in Klassenräumen aber nicht das Lüften per Fenster ersetzen, sondern allenfalls als Ergänzung wirken und daher vorrangig in solchen Räumen zum Einsatz kommen, die nur schwer belüftbar sind.

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte weiterhin, dass festgehalten werden muss, dass das Förderprogramm des Landes derzeit nur auf die Beschaffung in Schulen abzielt. Details zu diesem Förderprogramm stehen noch nicht fest. Nach Informationen des Gemeindetags ist beim Land angedacht, auch für Kindertageseinrichtungen ein entsprechendes Förderprogramm aufzulegen, konkrete Informationen liegen ebenfalls noch nicht vor. Mit den aktuellen Informationen bezüglich des Förderprogramms ist es daher nur schwer möglich eine konkrete Planung vorzunehmen.

Der Gemeinderat beschäftigte sich insbesondere mit dem hohen baulichen Aufwand und der Installation der Lüftungskanäle einer stationären Lüftungseinrichtung. Zudem ist der Einbau mit hohen Kosten verbunden und der Brandschutz muss ebenfalls beachtet werden, wodurch es zu Schwierigkeiten kommen kann. Nach langen Diskussionen und dem Abwägen von allen Vor- und Nachteilen einer solchen stationären Lüftungseinrichtung wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Enthaltung von Gemeinderat Müller, mit 7 Gegenstimmen von Gemeinderätin Georgi, dem Vorsitzenden, den Gemeinderäten Kocher, Reutter, Wütherich, Bernd Zürn und Klaus Zürn mehrheitlich abgelehnt.

Einstimmig wurde jedoch beschlossen, dass die Verwaltung für die Anne-Frank-Schule 3 bis 4 mobile Luftfilteranlagen zum Test zur Verfügung stellt und diese für 4 Wochen getestet werden. Außerdem werden CO²-Ampeln beschafft, um den Sauerstoffgehalt in den einzelnen Klassenzimmern besser überwachen zu können.

Schulleiter Bruno Maier nutzte die Möglichkeit der öffentlichen Gemeinderatssitzung zu einem kleinen Ausblick in das nächste Schuljahr. Er informierte, dass im Schuljahr 2021/2022 alle Klassenstufen dreistufig geführt werden. Es werden in der 1. Klasse 66 Schülerinnen und Schüler, in der 2. Klasse 64, in der 3. Klasse 69 und in der 4. Klasse insgesamt 59 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Dies entspricht einer Gesamtzahl von 258 Schülerinnen und Schülern an der Anne-Frank-Schule.

Finanzzwischenbericht mit Stand 08.07.2021

Bürgermeister Thomas Hölsch bat die stv. Kämmerin Stefanie Klein den Finanzzwischenbericht zum Stand 08.07.2021 näher zu erläutern. Sie führte aus, dass sich die Situation im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2020 mit Stand 08.07.2021 besser darstellt, als in der Nachtragshaushaltssatzung vom 05.11.2020 geplant war. Die Erträge aus der Grundsteuer A lagen mit 7.151 € rund 350 € unter dem Planansatz von 7.500 € und die Grundsteuer B mit 628.067 € rund 7.000 € unter dem Planansatz von 635.000 €. Der Planansatz mit der Gewerbesteuer in Höhe von 1.460.000 € konnte mit Erträgen in Höhe von 1.426.703 € erreicht werden. Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleich haben sich ebenfalls gegenüber dem Planansatz positiver entwickelt. Im Rahmen der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen wurden die Gebühren für die Monate April bis Juni 2020 erlassen und die Notbetreuung spitz abgerechnet. Trotz dieser Mindererträge konnte der geplante Ansatz von 183.500 € mit Erträgen in Höhe von 189.237,13 € erzielt werden. Dies liegt u.a. an der Inbetriebnahme des Kinderhauses Burgstraße im Juli 2020. Die Gewerbesteuerumlage belief sich auf 154.688,30 €, rund 4.700 € über dem Planansatz. Aufgrund der in 2020 geltenden hauswirtschaftlichen Sperre konnten Aufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen eingespart werden. Anstelle der veranschlagten 1.557.470 € fielen hier lediglich Aufwendungen in Höhe von 1.533.876,95 € an. Stv. Kämmerin Klein informierte, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass das Haushaltsjahr 2020 mit einem positiven ordentlichen Ergebnis abgeschlossen werden kann. Es ist mit Mehrerträgen in Höhe von rund 1.500.000 € zu rechnen. Dies ist u.a. auf die vom Land erhaltene Kompensationszahlung zurückzuführen.

Im Bereich der Finanzrechnung beläuft sich der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes auf 2.246.346,24 €. Im Bereich der Investitionstätigkeiten konnten Einzahlungen in Höhe von 5.502.216,27 € erzielt werden. Hier wurden 6.078.060 € im Rahmen des Haushaltsplans geplant. Es wurden Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 4.559.909,70 € getätigt, so dass der Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeiten mit einem Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 942.306,57 € abschließt. Der Gesamtfinanzhaushalt weist somit zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss von insgesamt 3.188.652,81 € aus. Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2020 erklärte stv. Kämmerin Klein noch den Haushaltsmittelvollzug 2021. In Bezug auf die Gewerbesteuer konnten bislang nicht die geplanten 1.600.000 € an Erträgen, sondern rund 2.211.078,22 € veranlagt werden, d. h. rund 600.000 € mehr als geplant. Hierbei handelt es sich bis zum 08.07.2021 veranschlagte Steuerbescheide für Abrechnungen der Vorjahre sowie Vorauszahlungen für das Jahr 2020. Da der Großteil der Abrechnungen für 2020 noch aussteht, kann es hier noch zu deutlichen Veränderungen der Steuerhöhe bis zum Jahresende kommen. In Bezug auf die Erträge für öffentliche Leistungen und Einrichtungen werden nach der heutigen Veranlagung aufgrund der zurückliegenden coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen sowie der Schulkindbetreuung mit entsprechender Spitzabrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungszeiten niedriger als geplant ausfallen. Ebenfalls fällt der Großteil der geplanten Erträge aus der Vermietung der SPORT- UND KULTURHALLE weg. Hier konnten bislang lediglich Erträge in Höhe von rund 7.000 € erzielt werden. Im Bereich der Personalkosten sind im ersten Halbjahr aufgrund nicht wie im Haushalt geplanter Stellenbesetzung bereits deutliche Minderaufwendungen entstanden. So wurden von dem im Rahmen des Haushaltsplanes eingeplanten 4.184.250 € bisher lediglich 1.914.799,20 € ausgeschöpft. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen konnten die im Rahmen des Haushaltsplanes eingeplanten Maßnahmen und Beschaffungen bisher planmäßig umgesetzt werden, so dass davon ausgegangen wird, dass bis zum Jahresende voraussichtlich 1.686.890 € Aufwendungen anfallen werden, wenn keine ungeplanten Kosten anfallen. Stv. Kämmerin Klein betonte, dass nach der aktuellen Hochrechnung im Ergebnishaushalt zum Ende des Jahres 2021 ein positives ordentliches Ergebnis ausgewiesen werden kann. Die im Finanzzwischenbricht aufgezeigten Abweichungen sollen im Rahmen des Nachtrags entsprechend aufgenommen werden. Der Gemeinderat nahm vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, Birkenstraße 25, Flst. 9653

Bürgermeister Thomas Hölsch schilderte, dass die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen und 4 oberirdischen Stellplätzen geplant ist. Das Wohnhaus ist innerhalb des Baufensters geplant. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Maltschach/Geigesried“. Es hat Grundabmessungen von 14,62 m auf 19,25 m. Als Dachform wird ein Satteldach mit einer Dachneigung von 39° ausgewiesen. Die Firsthöhe entspricht mit 11,6 m und einer Traufhöhe von 6,10 m den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bereits in der öffentlichen Sitzung am 22.04.2021 hat der Gemeinderat über das Bauvorhaben beraten und sein Einvernehmen zum Bauantrag sowie Befreiungen von der Grundflächenzahl und Bebauung der Vorgabenfläche erteilt. Nach einer Überprüfung des Landratsamtes Tübingen bezüglich der Einhaltung der Abstandsflächen sowie der Überschreitung der Traufhöhe musste der Bauherr eine Umplanung vornehmen. Die Umplanungen wurden zwischenzeitlich mit dem Landratsamt abgestimmt. Bei 2 Gegenstimmen von Gemeinderätin Hafner und Gemeinderätin Dr. Ghanayim und einer Enthaltung von Gemeinderat Wütherich beschloss der Gemeinderat folgendes mehrheitlich:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten in der Birkenstraße 25. Das Einvernehmen der Gemeinde ist an den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherung des Leitungsrechtes gebunden. Bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl um 11,62 % wird eine Befreiung erteilt. Für die Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 0,2 m durch die Errichtung eines Dachvorsprungs wird eine Befreiung erteilt. Über die Unterschreitung der Mindestdachneigung 35° bei den Dachgauben bzw. Zwischenhäusern mit 16° wird eine Befreiung erteilt. Für die Bebauung der Vorgartenfläche mit einer Zufahrt und einem Stellplatz wird eine Befreiung erteilt. Die Stellplätze sollen mit wasserdurchlässigen Materialien hergestellt werden.

Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren zum Abbruch der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Holzscheune, Lichtensteinstraße, Flst. 609/1

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass die Bauantragsteller einen Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Abbruch der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Holzscheune in der Lichtensteinstraße gestellt haben. Geplant ist außerdem der Neubau eines Einfamilienwohnhauses in nördlicher Richtung. Dieser Bauantrag wurde ebenfalls schon eingereicht. Nach Vollständigkeitsmitteilung durch das Landratsamt Tübingen wird diese Bauplanung in einer separaten Gemeinderatssitzung beraten. Bei Befangenheit von Gemeinderat Klett nahm der Gemeinderat vom Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren zum Abbruch der landwirtschaftlich genutzten Holzscheune in der Lichtensteinstraße Kenntnis.

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Zeltes als Wetterschutz für Material, Maltschachstraße 37, Flst. 4830/1

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Antragstellerin einen Bauantrag zur Errichtung eines temporären Zeltes als Wetterschutz zur Lagerung von Materialien auf dem Grundstück Maltschachstraße 37 gestellt hat. Das Zelt hat eine Größe von 10 m auf 30 m und soll für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren als vorübergehende Lösung zur Lagerung von Materialien dienen. Da das Zelt auf dem Betriebsgelände zwischen Sozialgebäude und Bürogebäude errichtet wird und den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Maltschach II“ entspricht, sind keine nachbarrechtlichen Belange tangiert. Die Firma plant in naher Zukunft die Einreichung eines Baugesuches zur Errichtung einer weiteren Produktionshalle. Insofern dient das Zelt lediglich als Interimslösung zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Produktionserhöhung. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines temporären Zeltes als Wetterschutz für Materialien in der Maltschachstraße 37.

Zustimmung zur Annahme von Sachspenden

Bei Befangenheit von Gemeinderat Klaus Zürn stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme folgender Spenden und deren entsprechender Verwendung zu:

  • Firma Elektro und Schreibwaren Zürn, Gutschein für die Kinderkrippe Rathausplatz im Wert von 100,00 €
  • Bürgerin aus Dußlingen, Bilderbücher für die Kinderkrippe Rathausplatz im Wert von ca. 30,00 €
  • Anonym, Papier, Farben, Kreide für den Hort Anne-Frank-Schule im Wert von ca. 20,00 €
  • Anonym, Dekosteine für den Hort Anne-Frank-Schule im Wert von ca. 15,00 €
  • Anonym, Schulhefte und Ordnungsmappen für den Hort Anne-Frank-Schule im Wert von ca. 10,00 €

Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.