Sitzungsbericht

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Wie in den vergangenen Gemeinderatssitzungen gab Bürgermeister Thomas Hölsch einen Überblick über die aktuelle Coronasituation in der Gemeinde. Er informierte die Bürgerschaft, dass beim Ordnungsamt der Gemeinde Dußlingen seit Ausbruch der Pandemie bis zum 24.06.2021 insgesamt 609 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet wurden. Das Ordnungsamt hat zum Stand der Sitzung nach Mitteilung durch das Landratsamt, Abt. Gesundheit 1.059 Personen eine Anordnung zur Absonderung in sogenannte häusliche Quarantäne erteilt. Hiervon waren 263 Personen an Covid-19 erkrankt und 796 Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 einzuordnen. Am Tag der Sitzung waren 0 Personen an Covid-19 erkrankt und es befand sich eine Person als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne.

Bürgermeister Thomas Hölsch fügte hinzu, dass die Coronakrise auch Auswirkungen auf den Hundebestand in Dußlingen hat. Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 16.06.2021 gab es in der Gemeinde einen Zuwachs von insgesamt 32 gemeldeten Hunden. In der Vergangenheit blieb die Anzahl der Hunde relativ konstant, doch durch die Coronakrise ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Darüber hinaus informierte er, dass das Architekturbüro Sprenger Architekten und Partner, welche die Dußlinger SPORT UND KULTURHALLE geplant und umgesetzt haben, den „Hugo-Häring-Preis“ der Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten haben. Hierbei hoben die Juroren besonders die Einbindung des Gebäudes in die Topografie, die Beleuchtung, die Farbgebung und den Einsatz von Sichtbeton hervor.

Weiter gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Gemeinde einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 8.350 € vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen erhalten hat.

Zudem hat die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 11.450 € für das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erhalten. Im selben Zug wurde der Gemeinde auch eine Zuwendung in Höhe von 24.746 € für das Betreuungsangebot für den Hort zugesichert.

In der Sitzung am 22.04.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde Dußlingen für das Projekt „Der Ländliche RAUM für die Zukunft“, eine Aktion des Bündnis Ländlicher Raum, bewerben soll. Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass Hauptamtsleiterin Iris Manz und Frau Silke Hornung die Bewerbung hierfür erstellt haben und nun eine Zusage für das Programm „Der Ländliche RAUM für die Zukunft“ erhalten haben. Über das konkrete Vorgehen und die einzelnen Veranstaltungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger stattfinden sollen, wird nach den Sommerferien umfassend berichtet.

Außerdem setzte Bürgermeister Thomas Hölsch den Gemeinderat und die Bürgerschaft über die Abwasserwärmenutzung und über den Aufbau eines Wärmenetzes in Dußlingen in Kenntnis. Für dieses Projekt kann die Gemeinde erhebliche Zuschüsse erhalten. Durch die Ortsmitte der Gemeinde verläuft ein Abwassersammler, welcher die Auskopplung von klimafreundlicher Abwärme ermöglicht. Hiermit kann ein energieeffizientes Wärmenetz mit einer Abwasserwärmepumpe und einem Wärmespeicher erstellt werden. Damit soll der Einsatz von fossilen Energieträgern weiter reduziert werden. Dieses Projekt wird von der Agentur für Klimaschutz des Kreises Tübingen gemeinsam mit anderen Projektpartnern begleitet. Genauere Informationen und das weitere Vorgehen werden in der nächsten Sitzung beraten und die Bürgerschaft wird hierüber noch ausführlich informiert.

Abschließend gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.03.2021 der Beteiligung an der EnBW Tochtergesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG zum 01.07.2021 mit einer Laufzeit von 4 Jahren zugestimmt hat. Der Zahlungseingang bei der Beteiligung in Höhe von 2.008.546 € wurde zum 21.06.2021 bestätigt. Damit ist die Kommanditbeteiligung nun vollständig abgeschlossen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Sitzung am 05.11.2020 hat der Gemeinderat dem Verkauf der Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 9, der ehemaligen Sozialstation, mit Tiefgaragenstellplätzen zugestimmt und die Gemeinde beauftragt, in die Verkaufsverhandlungen einzusteigen. Alternativ zum Kauf wurde auch die Möglichkeit der Anmietung angeboten. Der Käufer und die Gemeinde konnten sich darauf einigen, die Räumlichkeiten mit 4 Tiefgaragenstellplätzen sowie den jeweiligen Grundstücksanteilen zu verkaufen. Der Kaufvertrag wurde am 29.03.2021 beurkundet und die Räumlichkeiten wurden am 01.04.2021 übergeben. Frau Dr. Sachs-Nill betreibt hier nun eine Frauenarztpraxis.



Gebühren für die kommunalen Kindergärten, Kinderkrippen und die Schulkindbetreuung

hier: Erlass der Betreuungsgebühren

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Saskia Schumacher und Frau Lea Savić, die bei der Gemeindeverwaltung für die Kindertagesbetreuung zuständig sind. Frau Schumacher stellte sich vor und erläuterte, dass sie seit dem 01.05.2021 bei der Gemeinde arbeitet und die Sachgebietsleitung für die Kindertagesbetreuung und Schule übernommen hat. Sie ist insbesondere für die verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung zuständig. Frau Savić, die seit dem 01.04.2021 bei der Gemeinde beschäftigt ist, ist die Ansprechpartnerin für die pädagogischen Fragen in den Einrichtungen in der Gemeinde.

Frau Schumacher führte aus, dass ab dem 26.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 die Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen liefen und lediglich eine Notbetreuung der Kinder möglich war. Auch bei der Schulkindbetreuung fand bis zum 07.06.2021 nur die Notbetreuung statt. Zum 10.05.2021 konnte in den Kindertageseinrichtungen der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder aufgenommen werden. Aufgrund der Notbetreuung mussten daher die Gebühren für den Monat Mai angepasst werden. Die Gebühren für den Monat April wurden ganz regulär eingezogen und auch angemahnt. Da nicht absehbar war, dass der Schwellenwert von 165 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen am Samstag, 08.05.2021 wieder unterschritten wurde und die Kindertageseinrichtungen bereits am Montag, 10.05.2021 wieder öffneten, hat die Gemeindeverwaltung die Elternbeiträge für den Monat Mai ausgesetzt. Der Anspruch der Gemeinde Dußlingen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Seit dem 01.06.2021 erfolgte die reguläre Abrechnung der Gebühren entsprechend der Gebührenordnung in Höhe des vollen Monatsbeitrages. Da die Schließung der kommunalen Kindertageseinrichtungen jeweils eine Woche im April (26.04. bis 30.04.2021) und eine Woche im Mai (03.05. bis 07.05.2021) war, wird aus Verwaltungsvereinfachung die Hälfte der eigentlichen Gebühren für die kommunalen Kindergärten und Kinderkrippen für den Monat Mai erlassen. Die Schulkindbetreuung fand bis zum Beginn der Pfingstferien nur im Rahmen der Notbetreuung statt. Die Elternbeiträge für die Monate März und April wurden regulär eingezogen. Die Elternbeiträge für den Monat Mai wurden vorerst ausgesetzt. Die Gebühren für die Monate März, April und Mai sollen erlassen werden.

Frau Schumacher erläuterte weiterhin, dass mit einer Beteiligung des Landes Baden-Württemberg am Fehlbetrag durch den Ausfall der Gebühren nicht gerechnet werden kann. In Bezug auf die Gebühren entstand bei den Kindergärten und Kinderkrippen ein Minderertrag in Höhe von 10.430,72 €, welchen die Gemeinde nun zu tragen hat. Bei der Schulkindbetreuung im Hort und bei der Verlässlichen Grundschule hat der Minderertrag eine Höhe von 18.962,50 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gebühren für die kommunalen Kindergärten und Kinderkrippen für den Monat Mai 2021 zur Hälfte erlassen werden. Die Gebühren für die Schulkindbetreuung für die Monate März, April und Mai werden erlassen. Die Gebühren für die Notbetreuung in den kommunalen Kindergärten und Kinderkrippen für den Zeitraum 26.04. bis 07.05.2021 sowie die Schulkindbetreuung für die Monate März, April und Mai werden entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

r. Frau Lea Savic und l. Frau Saskia Schumacher



Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass die Steuerberatungsgesellschaft Kobera GmbH den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Haushaltsjahr 2019 erstellt hat. Herr Eberhard Allgaier von der Kobera GmbH erläuterte die Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzsumme beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung betrug zum 31.12.2019 8.555.063,14 €. Entsprechend des Beschlusses vom 19.07.2007 wurde für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung kein Eigenkapital festgesetzt. Im Vermögensplan war eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.068.850 € geplant. Tatsächlich wurde kein neues Finanzierungsdarlehen aufgenommen. Der Darlehensbestand zum 31.12.2019 betrug damit 6.135.241,30 €. Das Anlagevermögen beläuft sich hierbei auf 8.325.536,91 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist nach der Verrechnung mit den Gebührenausgleichsrückstellungen sowie dem Verlustausgleich aus 2019 einen Verlust in Höhe von 77.762,23 € aus, der bei den Gebührenkalkulationen der kommenden Jahre zu berücksichtigen ist. Die Vermögensplanabrechnung 2019 ergab eine Finanzunterdeckung in Höhe von 269.043,98 €. Unter Berücksichtigung der Unterdeckung des Vorjahres bedeutet dies aktuell eine Finanzierungsunterdeckung in Höhe von 306.095,96 €. Ein Ausgleich der Vermögensplanabrechnung ist in den Folgejahren vorzusehen. Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung fest.

Der Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs „Abwasserentsorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2019 werden wie folgt festgestellt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.  Bilanzsumme 8.555.063,14 €
1.1.1.  davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen   8.325.536,91 €
das Umlaufvermögen 229.526,23 €
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital  - 77.762,23 €
die empfangenen Ertragszuschüsse  1.961.961,88 €
die Rückstellungen 335.333,46 €
die Verbindlichkeiten 6.335.530,03 €
1.2. Jahresverlust  77.762,23 €
1.2.1. Summe der Erträge 874.256,34 €
1.2.2.   Summe der Aufwendungen 952.018,57 €
2. Verwendung des Jahresverlustes
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag  0,00 €
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 €
c) auf neue Rechnung vorzutragen 77.762,23 €
3.

Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel

0,00 €

       




Eigenbetrieb Wasserversorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Neben dem Jahresabschluss Abwasserentsorgung wurde auch der Jahresabschluss Wasserversorgung durch Herrn Allgaier von der Steuerberatungsgesellschaft Kobera GmbH vorgestellt. Die Bilanzsumme beim Eigenbetrieb Wasserversorgung beträgt 3.008.734,96 €, (Vorjahr 2.883.989,78 €). Die Eigenkapitalausstattung erfolgte entsprechend des Beschlusses vom 19.07.2007 mit einem Stammkapital von 25.000 € und einer Rücklage von 692.168,99 € abzgl. Bilanzverlust von -84.348,81 €. Die Eigenkapitalquote beträgt 22,86 % im Jahr 2019 und liegt damit unter der steuerrechtlichen erforderlichen Mindestquote von 30 %. Die Kapitalmarktdarlehen belaufen sich auf 1.869.890 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust von -84.348,81 €, im Vergleich zum Vorjahr lag diese bei -51.536,48 €. Entsprechend der Vermögensplanabrechnung 2019 ergab sich eine Finanzunterdeckung in Höhe von 108.370,68 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahresüberdeckung bedeutet dies eine Unterdeckung zum 31.12.2019 in Höhe von -53.278,68 €. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die im Vermögensplan 2019 veranschlagten Investitionen größtenteils nicht getätigt wurden. Der Ausgleich ist somit in den Folgejahren vorzusehen. Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung zum 31.12.2019 fest.

Der Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt:

1.  Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme 3.008.734,96 €
1.1.2. davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen   2.715.420,71 €
das Umlaufvermögen 293.314,25 €
1.1.3.  davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 787.379,03 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 4.873,00 €
die Rückstellungen 16.200,00 €
die Verbindlichkeiten 2.200.282,93 €
1.2. Jahresverlust 84.348,81 €
1.2.1. Summe der Erträge 759.795,65 €
1.2.2. Summe der Aufwendungen 844.144,46 €
2.  Verwendung des Jahresgewinns             
a) zur Tilgung des Gewinnvortrags 84.348,81 €
b) zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 €
                                              c) zur Abführung an den Gemeindehaushalt  0,00 €
d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €
3.

Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel 

0,00 €


Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2017

Kämmerin Desiree Rotenhagen erläuterte, dass die Gemeinde Dußlingen zum 01.01.2017 von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt hat. Neben dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt gibt es auch eine Vermögensrechnung bzw. Bilanz. Hierbei werden die Bestände des Vermögens und der Schulden aufgezeigt. Die Aktivseite der Bilanz stellt die Mittelverwendung dar, wohingegen die Passivseite Auskunft über die Mittelherkunft bzw. die Finanzierung des Vermögens darstellt. Die Bilanzsumme des Kernhaushaltes der Gemeinde Dußlingen beläuft sich auf insgesamt 53.446.479 €. Hiervon entfallen auf der Aktivseite 13.413 € auf immaterielle Vermögensgegenstände, 43.075.312 € auf Sachvermögen und 10.332.036 € auf Finanzvermögen. Auf der Passivseite beträgt das Basiskapital 44.444.400 €, die Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge betragen 8.509.707 € und es liegen Verbindlichkeiten in Höhe von 492.372 € vor. Der Gemeinderat beschloss die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2017. Der angefügten Bilanz können weitere Posten entnommen werden.

Eröffnungsbilanz

Ernennung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Nach § 2 Bundeswahlgesetz und § 6 Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens 3 vom Bürgermeister dazu berufenen Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten als Beisitzer besteht. Für eventuell ausfallende Personen sorgt die Verwaltung für Ersatz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Das Gremium nahm von der Ernennung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 26.09.2021 Kenntnis.

In der Vergangenheit wurden die Wahlvorstände und Wahlhelfer/ -innen gemäß der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung vergütet. Da aufgrund der Coronakrise neue Herausforderungen und Aufgaben entstanden sind, soll neben diesem Mehraufwand auch die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren angemessen entschädigt werden. Daher wird für die diesjährige Bundestagswahl die Entschädigung angepasst. Die Wahlvorstände und Wahlhelfer erhalten bei einem Einsatz von bis zu 3 Stunden 25 €, von 3 bis 6 Stunden 50 € und bei mehr als 6 Stunden eine Entschädigung von 75 €. Der Gemeinderat beschloss die Entschädigung des Wahlvorstandes und der Wahlhelfer für die Bundestagswahl im September 2021 einstimmig.



Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion

Entsorgung von Druckerpatronen usw.

Am 27.04.2021 ging bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion bezüglich der Entsorgung von Druckerpatronen und Toner ein. Hierbei thematisierte die FWV eine umweltgerechte Tonerentsorgung beim Zweckverband Abfallverwertung. Genauer gesagt bezog sich die Anfrage darauf, ob und zu welchen Bedingungen der ZAV als Annahmestelle für gebrauchten Toner aus den umliegenden Gemeinden fungieren kann. Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass diese Anfrage an den ZAV weitergeleitet wurde und dieser wie folgt geantwortet hat: Die überwiegende Zahl an Druckerpatronen und Tonerkartuschen ist mittlerweile mit einer elektronischen Funktion ausgestattet. Chips, Sensoren oder LED-Anzeigen übernehmen die Kommunikation mit dem Drucker und dienen der Füllstandkontrolle. Daher zählen die Patronen nach dem Elektrogesetz zu den Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik. Diese Geräte aus privaten Haushalten nimmt der ZAV auf seinen Wertstoffhöfen in Dußlingen und Reutlingen an.

Die Gemeinde wird sich diesbezüglich nochmals erkundigen, ob auch die Möglichkeit besteht, für diese Tonerkartuschen ein Container aufzustellen, damit diese schneller beim ZAV entsorgt werden können. Zudem wird angefragt, ob ein solcher Container auch für Elektrokleingeräte eingerichtet werden kann.

Bauvoranfrage zum Umbau des bestehenden Bürogebäudes in ein Hotel, Albstraße 20, Flst. 4822/9

Der Bauantragsteller hat einen Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bürogebäudes in der Albstraße 20 gestellt. Beabsichtigt ist ein Umbau des Bestandsgebäudes in ein Hotel mit Rezeption, 4 Doppelzimmern, 13 Einzelzimmern sowie einer Werkstatt bzw. Lager im hinteren Bereich des Gebäudes. Im Rahmen der Bauvoranfrage hat der Antragsteller ein Nutzungskonzept vorgelegt. Die Planung sieht vor, dass die Kubatur des Gebäudes gleich bleibt und lediglich der Grundriss geändert wird. Insgesamt soll die Gesamtnutzungsfläche von ca. 817 m² entstehen. Für das Bauvorhaben werden 10 Stellplätze nachgewiesen. Die konkret erforderliche Anzahl der Stellplätze wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baurechtsbehörde festgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Wohnen in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleitung zulässig ist. Die Nutzung des Hotelbetriebes muss deshalb so vorgesehen sein, dass eben keine Wohnnutzung vorliegt. Dies ist im vorliegenden Antrag der Fall, da längere Reservierungsanfragen grundsätzlich abgelehnt werden. Dies geht aus dem Nutzungskonzept hervor. Aufgrund des vorgelegten Nutzungskonzepts ist davon auszugehen, dass die gewerbliche Nutzung durch Hotelcharakter dem klassischen Wohnen überwiegt. Aus diesem Grund ist die Nutzung als Beherbergungsbetrieb an dieser Stelle zulässig und verträglich. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau des bestehenden Bürogebäudes in ein Hotel.

Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Scheune in der Kreßbacher Straße 7 und Neubau von 6 Doppelhaushälften und einem Einfamilienwohnhaus mit Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen, Flst. 110/1 und 980/2

Bereits am 17.12.2020 hat die Bauantragstellerin einen Bauantrag für einen Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern in der Kreßbacher Straße 7 gestellt. Dieser Bauantrag wurde jedoch zurückgezogen. Nun hat die Bauantragstellerin nochmals einen Bauantrag eingereicht, der einen Neubau von 6 Doppelhaushälften, einem Einfamilienwohnhaus und einer Tiefgarage mit 12 KfZ-Stellplätzen sowie zwei oberirdischen Stellplätzen vorsieht. Da es für diesen Bereich keinen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt, gelten die Vorschriften des § 34 BauGB, d. h. dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig unter Befangenheit von Gemeinderat Bernd Zürn sein Einvernehmen zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Scheune sowie zum Neubau von 6 Doppelhaushälften und einem Einfamilienwohnhaus mit Tiefgarage.

Zusätzlich wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gestellt. Hierbei soll zum Einvernehmen ein Hinweis hinzugefügt werden, der die Bauherren verpflichtet, ein hydrologisches und geologisches Gutachten, die Denkmalschutzeigenschaften und das Artenschutzhabitat und den Naturschutz auf dem Grundstück bzw. der bestehenden Scheune von der entsprechenden Fachabteilung einzuholen und vorzulegen.

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

Bälle für den Hort in der Anne-Frank-Schule im Wert von ca. 30,00 €, eine Geldspende für die Kindergärten im Wert von 50,00 € und eine Geldspende für die BÜCHEREI/MEDIOTHEK in Höhe von 16,50 €.

Nochmals ein herzliches Dankeschön für diese Spenden!

Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport Am Weinbruck 6 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt.

Verschiedenes

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 22.04.2021 erneut das Einvernehmen zum Bauvorhaben der Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte in eine Spielhalle in der Blumenstraße 15 versagt hat. Die Baurechtsbehörde des Landkreises Tübingen hat daraufhin die Bauvoranfrage negativ beschieden. Zwischenzeitlich hat diese mitgeteilt, dass der Vertreter des Bauantragstellers die Bauvoranfrage vom 20.02.2017 zurückgenommen hat. Der Bauantragsteller hat dies aus verschiedenen Gründen so entschieden und möchte die Spielhalle nun anderenorts realisieren. Die Baurechtsbehörde hat weiter mitgeteilt, dass das Verfahren mit der Rücknahme des Bauantrages abgeschlossen ist. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.04.2021 ebenfalls den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ gefasst. Um die Rechtssicherheit in dieser bauplanungsrechtlichen Angelegenheit herzustellen, soll das Baurechtsverfahren wie geplant erneut durchgeführt werden.

Zum Abschluss der Gemeinderatssitzung verabschiedete Bürgermeister Thomas Hölsch Desiree Rotenhagen die bei der Gemeinde als Kämmerin tätig war. Sie wird die Gemeinde Dußlingen verlassen, um bei der Stadt Hechingen die Stelle der Stadtkämmerin im höheren Dienst zu übernehmen. Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich herzlich bei ihr im Namen der gesamten Verwaltung und des Gemeinderates. Er wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und nur das Beste. Der 1. stv. Bürgermeister und Gemeinderat Harald Müller schloss sich den Worten des Bürgermeisters an und bedankte sich für die Zeit im Gremium.

Im Gegenzug begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Patricia Albano, welche die Stelle als Kämmerin ab dem 01.08.2021 antreten wird. Er wünscht ihr bereits jetzt für den Start alles Gute!

Bürgermeister Thomas Hölsch und Desiree Rotenhagen bei der Verabschiedung

Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.