Sitzungsbericht

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021


Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit der Vorstellung von Frau Sophia Schenk, welche im Rahmen des Studiengangs Public Management ein viermonatiges Vertiefungspraktikum bei der Gemeinde Dußlingen ableisten wird. Sie berichtete, dass sie sich auf das Praktikum freut und gespannt ist, die Gemeinde aus einem anderen Blickwinkel kennenzulernen.

Auch in dieser Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Thomas Hölsch einen kurzen Überblick über die aktuelle Corona-Situation in der Gemeinde. Beim Ordnungsamt der Gemeinde Dußlingen wurden bis zum 20.05.2021 481 Reiserückkehrer aus Risikogebieten gemeldet. Das Ordnungsamt hat zum Stand der Sitzung nach Mitteilung durch das Landratsamt Abt. Gesundheit 956 Personen eine Anordnung zur Absonderung in sogenannte häusliche Quarantäne erteilt, hiervon waren/sind 245 Personen an Covid 19 erkrankt und 711 Personen Kontaktperson der Kategorie 1. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in der Gemeinde Dußlingen 12 Personen an Covid 19 erkrankt und insgesamt befanden sich 9 Personen als Kontaktperson der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne. Mit Ablauf des 20.05.2021 lief bei 2 Personen die Quarantänezeit aus. Außerdem wurde am 19.05.2021 ein positiver Fall aus dem Kindergarten Au gemeldet.

Darüber hinaus informierte Bürgermeister Thomas Hölsch über die Testpflicht in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Mit Schreiben vom 07.05.2021 wurden die Eltern darüber informiert, dass ab Mittwoch, 12.05.2021 mit den Coronatests in den kommunalen Kindertageseinrichtungen gestartet wurde. Hierfür wurde ein nasaler Schnelltest von der Firma Hotgen beschafft. Die Einrichtungsleitungen meldeten zurück, dass die bisherigen Testtage ohne große Probleme verlaufen sind. Im Rahmen dieser Testung wurde eine Person im Kindergarten Au positiv getestet, was auch an das Gesundheitsamt gemeldet wurde. Die Resonanz bei den Eltern war überwiegend positiv bezüglich der Testung. Bis zum Tag der Sitzung gingen insgesamt 18 Beschwerden per E-Mail und Telefon bei der Gemeindeverwaltung ein. Im Hinblick auf die Gesamtzahl der Eltern mit Kindern in den Einrichtungen entspricht dies nur einen sehr überschaubaren Teil. Dennoch wird jede Beschwerde ernst genommen und um rasche und fundierte Beantwortung bemüht. Bezüglich der Schnelltestung wurden bisher keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, die die Eltern berechtigen würden, ihre Kinder zu Hause zu testen. Zum Zeitpunkt der Beschaffung der Tests gab es noch keine durch das Bundesministerium für Arzneimittel- und Medizinprodukte zugelassene Lollipop-Test für die Laienanwendung. Die zugelassenen Spucktests sind aufgrund ihrer besonderen Anforderungen, wie zum Beispiel 30 Minuten vor der Testung kein Verzehr von Speisen oder Getränken, kein Zähneputzen oder Kaugummikauen, keine wirklich sinnvolle Alternative. Zudem stellen sie für die Kinder eine koordinative Herausforderung dar. Ein Austausch mit den Leitungen der Kindertagesstätten ergab kleine logistische Verbesserungsmöglichkeiten. Alles in allem kann aber berichtet werden, dass die Testungen in kommunalen Kindertageseinrichtungen gut angelaufen ist.

Bürgermeister Thomas Hölsch sprach daher seinen Dank an die Einrichtungsleitungen, die Teams und die Eltern aus. Außerdem gab er bekannt, dass am 20.05.2021 im Landkreis Tübingen die Inzidenz 5 Tage unter 100 lag. Zwei Tage später also am Samstag, 22.05.2021 wurde daher mit dem Öffnungsschritt 1 begonnen, dies bedeutet, dass sowohl Einzelhandel, Hotels, Gastronomie, Kultur etc. mit bestimmten Auflagen öffnen dürfen.

Neben der aktuellen Corona-Situation wurde die Bürgerschaft ebenfalls von Bürgermeister Thomas Hölsch über die Gewährung einer Zuwendung im Feuerwehrwesen informiert. Demnach bekommt die Gemeinde Dußlingen vom Landratsamt Tübingen, Abt. Ordnung und Baurecht, Brand- und Bevölkerungsschutz einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € im Rahmen der Festbetragsfinanzierung.

Außerdem erhält die Gemeinde Dußlingen eine Zuwendung, ebenfalls vom Landratsamt Tübingen von der Abt. Landwirtschaft, für die jährlich stattfindende Schnittgutsammelaktion. Das Landratsamt gewährt einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 50 % was insgesamt 2.585,28 € entspricht.

In der Sitzung am 25.03.2021 hat der Gemeinderat eine Beteiligung an der Netze BW GmbH beschlossen. Die Beteiligungssumme hierfür liegt bei 2.008.546,00 €. Bürgermeister Thomas Hölsch berichtete, dass nun die Bestätigung über die kommunale Leistungsfähigkeit sowie die Zulässigkeit der Beteiligung vom Landratsamt Tübingen von der Abt. Eigenprüfung und Kommunalaufsicht bei der Gemeinde eingegangen ist. Die Gemeinde wird die Anteile in den kommenden Wochen zeichnen.

Bürgermeister Thomas Hölsch informierte weiter, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 eine Kooperation mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser Wholesale beschlossen wurde. Hierin befürwortet und unterstützt die Gemeinde den Ausbau des Glasfasernetzes innerhalb der Gemeinde. Genauer gesagt bedeutet dies, dass in den nächsten Monaten erstmals eine sogenannte Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser Wholesale stattfinden wird, bei der alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich für einen Glasfaseranschluss zu entscheiden. Ein genauer Termin bezüglich der Nachfragebündelung liegt derzeit noch nicht vor.

Bürgermeister Thomas Hölsch fügte hinzu, dass diesbezüglich noch umfassend berichtet wird, jedoch ist es wichtig, bereits jetzt die Bürgerschaft darüber zu informieren. Außerdem fügte er hinzu, dass es wünschenswert ist, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich sich für einen Glasfaseranschluss entscheiden, da somit eine leistungsstarke, schnelle und zukunftsorientierte Infrastruktur vorangetrieben werden kann. Bezüglich des groben Zeitplans gab Bürgermeister Thomas Hölsch an, dass so schnell wie möglich mit dem Ausbau begonnen werden soll und planmäßig im Jahr 2022 die gesamte Gemeinde Dußlingen mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet werden sollte.


Sanierung "An der B 27"

Erweiterung des Sanierungsgebietes

In der Gemeinde Dußlingen besteht schon seit einigen Jahren das Sanierungsgebiet „An der B 27“. Mit Nachricht vom 19.04.2021 hat der Eigentümer des Grundstücks Stadelgasse 6 angefragt, ob sein Grundstück nachträglich in das Sanierungsgebiet „An der B 27“ , Teilgebiet „An der Steinlach“ einbezogen werden könnte. Zur Begründung wies der Antragsteller darauf hin, dass bei der Untersuchung des Gebäudes sowohl im Dachgeschoss als auch am gesamten Giebel ein sehr altes bislang verborgenes Fachwerk entdeckt wurde. Anstelle des ursprünglich geplanten Abbruch des Gebäudes soll dies nun erhalten und renoviert werden.

Bürgermeister Thomas Hölsch berichtete, dass dieser Sachverhalt zwischenzeitlich an die Sanierungsbeauftragten des Büro Reschl Stadtentwicklung zur Prüfung weitergegeben wurde. Diese stellten fest, dass das Gebäude klare Merkmale aufweist, die das äußere Erscheinungsbild als erhaltenswert charakterisieren. Bürgermeister Thomas Hölsch fügte hinzu, dass nach Auffassung des Sanierungsbeauftragten die Einbeziehung des Grundstücks in das Sanierungsgebiet für die logische und städtebaulich gebotene Weiterführung der innerörtlichen Neuordnung, Beseitigung städtebaulicher Missstände und für den Erhalt ortsbildprägender Gebäude notwendig ist.

Bürgermeister Thomas Hölsch gab weiterhin an, dass dies eine Chance der Gemeinde ist, ein altes Gebäude wieder in einen guten Zustand zu versetzen.

Das Gremium stimmte einstimmig der Erweiterung des Sanierungsgebietes „An der B 27“ zu und beschloss gleichzeitig die Satzung zur Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „An der B 27“ vom 20.05.2021.

Der Lageplan und die Satzung sind in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebotens abgedruckt.

Antrag der DWV-Gemeinderatsfraktion: Sicherheit im Straßenverkehr

Am 20.04.2021 ging ein Antrag der DWV-Gemeinderatsfraktion zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr bei der Gemeindeverwaltung ein. Diese Anfrage beinhaltete die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz und Wilhelm-Herter-Straße sowie die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich Blumenstraße zwischen Einmündung Schillerstraße und Wilhelm-Herter-Straße. Darüber hinaus wurde angeregt, jeweils einen Fußgängerüberweg in Höhe des Brunnens in der Kappelstraße und in der Wilhelm-Herter-Straße auf Höhe der Gaststätte „Dolce Vita“ zu errichten. Fraktionssprecher Harald Müller führte im Rahmen der Gemeinderatssitzung die einzelnen Maßnahmen noch ausführlicher aus. Er fügte hinzu, dass der Weg zur Kirche besonders für ältere Menschen große Hürden mit sich bringt. Beispielsweise muss die Straße oft gewechselt werden, um auf dem Gehweg zu laufen. Zudem sind die Gehwege oft sehr schmal, was ein Durchkommen mit einem Rollator erschwert. Nach ausgiebiger Diskussion wurde folgendes vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:

1.         Im Bereich der Kappelstraße, Niederhofenstraße, Hindenburgplatz, Wilhelm-Herter-Straße soll eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 stattfinden. Darüberhinaus soll die Parkierung durch markierte Flächen geregelt werden, was zusätzliche Verkehrssicherheit schaffen soll. Ergänzend zur Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 soll in der Kappelstraße beim Brunnen ein Fußgängerüberweg errichtet werden. Die Notwendigkeit dieses Fußgängerüberweges kann mit dem Weg zur Schule und zum Kindergarten begründet werden.

2.         Bezüglich der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich Blumenstraße zwischen Einmündung Schillerstraße und Wilhelm-Herter-Straße soll von der Gemeindeverwaltung nochmals ein Antrag beim Landratsamt Tübingen gestellt werden.

3.         Es sollen die Kosten für die Errichtung einer Querungshilfe unterhalb der Steinlachburg/Robert-Wörner-Straße ermittelt werden.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dußlingen

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Erneute Beschlussfassung

Kämmerin Desiree Rotenhagen berichtete, dass in der Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung zum 31.12.2018 vorgestellt wurden. Im Rahmen der Veröffentlichung der Abschlüsse wurde festgestellt, dass die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses Abwasserentsorgung falsch abgedruckt worden war. Dennoch wurde der Jahresabschluss von Herrn Allgaier, Kobera Steuerberatergesellschaft GmbH, mit den richtigen Daten ausführlich vorgestellt und auch richtig in der Vorlage sowie den Anlagen dargestellt. Aufgrund des Fehlers im Beschlussvorschlag beschloss der Gemeinderat nun einstimmig nochmals den Jahresabschluss - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs „Abwasserentsorgung Dußlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2018:

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme  8.681.954,03 €
1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 8.456.341,49 €
das Umlaufvermögen 225.612,54 €
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 0,00 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 2.016.621,41 €
die Rückstellungen 215.915,02 €
die Verbindlichkeiten 6.449.417,60 €
1.2. Jahresgewinn 18.209,11 €
1.2.1. Summe der Erträge 870.191,59 €
1.2.2. Summe der Aufwendungen 851.982,48 €
2. Verwendung des Jahresgewinns     
a) zur Tilgung des Verlustvortages 2015 18.209,11 €
b) zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 €
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde Dußlingen 0,00 €
d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €
3.

Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel

0,00 €

      

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Kämmerin Desiree Rotenhagen informierte, dass eine Spende von einer Bürgerin aus Dußlingen für den Kindergarten Geigesried in Form einer Spielzeugspende im Wert von ca. 32,50 € eingegangen ist. Zudem ist eine Spende in Höhe von 800,05 € der Netze BW GmbH eingegangen. Aus der Aktion „Machen Sie es sich einfach – Zählerstände online erfassen“ wurden im Jahr 2020 die Kundinnen und Kunden der Netze BW aufgerufen, ihre Zählerstände künftig nicht mehr per Zählerstandskarte, sondern online zu übermitteln. Die damit verbundenen eingesparten Portokosten spendet nun die Netze BW für gute Zwecke. Da die Kinder im besonderen Maße von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden dieses Jahr die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dußlingen durch diese Spende unterstützt.


Verschiedenes

Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion

Entsorgung von Druckerpatronen usw.

Bürgermeister Thomas Hölsch berichtete, dass am 27.04.2021 bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag zur Entsorgung von Druckerpatronen der FWV-Gemeinderatsfraktion eingegangen ist. Die Beratung dieses Antrags wird in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 stattfinden.

Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.