Bürgerservice

Halteverbotszone zum Be- und Entladen beantragen

Halteverbotszone einrichten
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der Gemeinde Dußlingen (Frau Bär) beantragen, welche den Antrag weiterleitet oder direkt beim Landratsamt Tübingen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Zweck der Halteverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Tipp: Der Antrag zur Einrichtung einer Halteverbotszone muss mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Umzugs gestellt werden.

Das Landratsamt Tübingen erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder.
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Frist/Dauer
Sie müssen die Halteverbotsschilder etwa drei Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.
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Kosten/Leistung
Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt beim Landratsamt Tübingen.
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Sonstiges
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Telefon: 07071/207-4320
Fax: 07071/207-4399
k.knoeller(at)kreis-tuebingen.de
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