Bürgerservice

Wasser- und Abwassergebühren

Wenn Sie Einwohner der Gemeinde Dußlingen werden und Eigentümer eines Gebäudes sind, müssen Sie einen Wasseranschluss anmelden und sind somit Wasser- und Abwassergebührenpflichtiger.
Für den Verbrauch von Wasser werden der Wasserzins und eine Grundgebühr nach der Wasserversorgungssatzung erhoben.
Für aufkommendes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr nach der Abwassersatzung erhoben.
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