Bürgerservice
Wasser- und Abwassergebühren
Wenn Sie Einwohner der Gemeinde Dußlingen werden und Eigentümer eines Gebäudes sind, müssen Sie einen Wasseranschluss anmelden und sind somit Wasser- und Abwassergebührenpflichtiger.
Für den Verbrauch von Wasser werden der Wasserzins und eine Grundgebühr nach der Wasserversorgungssatzung erhoben.
Für aufkommendes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr nach der Abwassersatzung erhoben.
Für den Verbrauch von Wasser werden der Wasserzins und eine Grundgebühr nach der Wasserversorgungssatzung erhoben.
Für aufkommendes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr nach der Abwassersatzung erhoben.
Finden Sie hier