Bürgerservice

Wasser- und Abwassergebühen - Bauwasser

Für benötigtes Bauwasser während der Bauzeit liegt der Genehmigung des Wasseranschlusses ein "Antrag zum Bezug von Bauwasser" bei.
Dieser muss - sofern Bauwasser benötigt wird - bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Das Bauwasser kann über 2 verschiedene Varianten abgerechnet werden.
Entweder über einen Wasserzähler, dieser wird von der Gemeinde gestellt und Ihrem ausgewählten Sanitärinstallateur eingebaut oder
durch pauschalen Verbrauch. Bei pauschalem Verbrauch erhalten Sie eine Bauwasserabrechnung, berechnet nach umbauten Raum Ihres Gebäudes.
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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung
Pauschaler Verbrauch:
Berechnung je angefangene 100 m³ umbauten Raum = 10 m³ Wasser
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu