Bürgerservice

Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

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Voraussetzungen

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

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Verfahrensablauf

Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen (Wahlschein)

ONLINE direkt hier beantragen (nicht mehr aktiv)

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Wer den Briefwahlantrag für einen anderen stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

•Familiennamen
•Vornamen
•Geburtsdatum
•Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
•die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind

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Erforderliche Unterlagen

wenn möglich die Wahlbenachrichtigung und/oder den Personalausweis oder Reisepass

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Frist/Dauer

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

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Rechtsbehelf

kein

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Sonstiges

Bei der Gemeinde Dußlingen sind alle drei Wahllokale rollstuhlgerecht.

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Rechtsgrundlage

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Europawahlordnung

  • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung

  • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)

Landeswahlordnung

  • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)

Kommunalwahlordnung

  • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

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Zugehörigkeit zu