Bürgerservice
Abbuchungen
Wenn Sie der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilen, hat dies folgende Vorteile für Sie:
- keine Überwachung von Zahlungsterminen
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- keine Mahnkosten
- keine Säumniszuschläge
WICHTIG:
Die Änderung Ihrer Bankverbindung muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden, damit weitere Abbuchungsläufe ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
- keine Überwachung von Zahlungsterminen
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- keine Mahnkosten
- keine Säumniszuschläge
WICHTIG:
Die Änderung Ihrer Bankverbindung muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden, damit weitere Abbuchungsläufe ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
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Gemeindekasse und Vollstreckung
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Abbuchungen/SEPA-Lastschriftmandat