Bürgerservice

Abbuchungen

Wenn Sie der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilen, hat dies folgende Vorteile für Sie:
- keine Überwachung von Zahlungsterminen
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- keine Mahnkosten
- keine Säumniszuschläge

WICHTIG:
Die Änderung Ihrer Bankverbindung muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden, damit weitere Abbuchungsläufe ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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