Bürgerservice
Inventarisierung
Eine der drei Säulen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) stellt neben der Ergebnis- und Finanzrechnung die Vermögensrechnung dar, in der die Kommunen ihr gesamtes Vermögen in Form einer Bilanz darstellen. Die vollständige Erfassung und Bewertung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens ist eine große Herausforderung für die jeweilige Verwaltung.
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Kommune eine Bestandsaufnahme (Inventur) über ihre Vermögensgegenstände durchführen, die nach Art, Menge und Wert in einem Inventarverzeichnis gelistet werden. Dieses dient als Grundlage zur jährlichen Erstellung des Inventars und zur Bewertung in der Eröffnungsbilanz beziehungsweise den jährlichen Schlussbilanzen. Bei jeder Inventur müssen die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (Golnv) beachtet werden:
•Vollständigkeit der Bestandsaufnahme
•Richtigkeit der Bestandsaufnahme
•Einzelerfassung der Bestände
•Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme
•Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
•Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Kommune eine Bestandsaufnahme (Inventur) über ihre Vermögensgegenstände durchführen, die nach Art, Menge und Wert in einem Inventarverzeichnis gelistet werden. Dieses dient als Grundlage zur jährlichen Erstellung des Inventars und zur Bewertung in der Eröffnungsbilanz beziehungsweise den jährlichen Schlussbilanzen. Bei jeder Inventur müssen die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (Golnv) beachtet werden:
•Vollständigkeit der Bestandsaufnahme
•Richtigkeit der Bestandsaufnahme
•Einzelerfassung der Bestände
•Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme
•Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
•Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
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Feuerwehr/Belegung Räumlichkeiten/Forst