Bürgerservice

Friedhofsverwaltung

Die Verwaltung des Friedhofs obliegt dem Magistrat, im Folgenden Friedhofsverwaltung genannt bzw. von ihm beauftragten Dritten (Bestattungsinstitut, Gärtner usw.).
Die Friedhofsverwaltung regelt alle persönlichen Anliegen in Bezug auf Bestattung, Unterhaltung der Friedhofsanlage, Grabpflege (Rasengräber), Genehmigung von Grabmalen sowie verschiedene Angelegenheiten im Bestattungswesen. Außerdem werden die Bestattungsgebührenbescheide erstellt und versendet.
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu