Bürgerservice

Wasser- und Abwassergebühren - Eigentumswechsel

Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes in Dußlingen sind, müssen Sie einen Wasseranschluss anmelden und sind somit Wasser- und Abwassergebührenpflichtiger.
Beim Verkauf des Gebäudes - Eigentumswechsel - müssen Sie uns die Ablesedaten des Wasserzählers, Ihre neue Adresse sowie die neuen Eigentümer unverzüglich mitteilen. Mit den Ablesedaten wird eine Endabrechnung erstellt und der Eigentumswechsel vollzogen.
Bei Mieterwechsel erstellt die Gemeinde keine Abrechnung. Hier muss der Eigentümer (Vermieter) mit den Mietern privat abrechnen. Die Gemeinde adressiert und rechnet nur über den Hauseigentümer ab.
^
Mitarbeiter
  • Vorzimmer Kämmerei, Steuern und Gebühren
^
Formular & Online-Prozess
^
Satzungen
^
Zugehörigkeit zu