Bürgerservice

Niederschlagswassergebühr

Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2010 teilte sich die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter und an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossene Fläche berechnet. Die Flächenberechnung ist abhängig von den einzelnen Versiegelungsarten (z.B. Dachflächen, Pflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster etc.).
 
Damit für alle Grundstücke die Niederschlagswassergebühr nach den tatsächlichen Verhältnissen veranlagt werden kann, weisen wir die Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang auf § 45 (Anzeigepflichten der gültigen Abwassersatzung) hin:
 
(3) Binnen einen Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage, Versiegelungsart und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser gemäß § 39 a Abs. 1 den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird der Gemeinde in prüffähiger Form anzuzeigen.
 
Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt.

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Mitarbeiter
  • Vorzimmer Kämmerei, Steuern und Gebühren
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Kosten/Leistung
Die Gebührensätze richten sich nach der aktuell gültigen Abwassersatzung der Gemeinde. Diese finden Sie unter Steuern und Gebühren
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Satzung
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Zugehörigkeit zu