Kindertagesstätte
Tageselternverein - Familiäre Kinderbetreuung im Landkreis Tübingen e. V.
Wilhelmstraße 14
72074 Tübingen
72074 Tübingen
Die Betreuung in der Kindertagespflege richtet sich an die Kinder aller Altersstufen und kann als alleinige Betreuungsform gewählt werden (für Kinder unter 3 Jahre) oder in Ergänzung zu Kindergarten/Tageseinrichtungen und Schule. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld.
Mit dem Fördermodell zur Kindertagespflege möchte die Gemeinde Dußlingen die Bedeutung der Kindertagespflege als einen wichtigen Baustein in der Betreuungslandschaft unterstreichen und gleichzeitig einen Anreiz für diese anspruchsvolle Tätigkeit schaffen.
Ziel ist eine nachhaltige Bestandssicherung und ein Ausbau der Kindertagespflege.
Abwicklung:
Die Tagespflegeperson, die ein Kind (über 3 Jahre) mit Erstwohnsitz in Dußlingen betreut, stellt über den Tageselternverein einen Antrag um ins „Fördermodell Kindertagespflege“ aufgenommen zu werden. Hierbei müssen die Teilnahmebedingungen beachtet werden.
Für jedes in Dußlingen wohnhafte Tageskind (über 3 Jahre) muss der monatliche Zuschuss, abhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit, beantragt werden.
Für die Tageskinder unter 3 Jahren erhält die Tagespflegeperson eine Zusatzförderung durch den Landkreis. Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Tübingen, Abt. Jugend.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses durch die Gemeinde Dußlingen ist, dass die Tagespflegeperson bzw. die Eltern des Tageskindes auch einen Zuschuss beim Landratsamt Tübingen beantragt haben und diesen auch vom Landratsamt erhalten.
Nach der Genehmigung des Antrags erhalten die Tagespflegepersonen für ihre Tageskinder von der Gemeinde, je nach wöchentlichem Betreuungsumfang, einen Zuschuss, der monatlich ausbezahlt wird.
Der Zeitpunkt ab dem bezuschusst wird, richtet sich nach dem Bewilligungstermin des Bescheides vom Landratsamt Tübingen.
Zuschuss:
Ab Oktober 2012 erhalten Sie für jedes Kind im Alter von 3 bis 14 Jahren einen Betrag in Höhe von 1,-- € pro Betreuungsstunde.
Wichtig:
Alle Veränderungen (z. B. Beendigung, Betreuungsumfang, Bankverbindung usw.) sind unverzüglich über den TAGESELTERNVEREIN - Familiäre Kinderbetreuung im Landkreis Tübingen e.V. der Gemeinde Dußlingen schriftlich mitzuteilen.
Bei weiteren Fragen zum Zuschussmodell der Gemeinde Dußlingen wenden Sie sich gern an
Frau Sandra Vetter
Telefon 0 70 72 92 99-75
E-Mail: SVetter(at)dusslingen.de
Sollten Sie zur Tätigkeit als Tagespflegeperson oder wenn Sie eine Betreuung bei einer Tagesmutter suchen, weitere Informationen benötigen, dürfen Sie sich gerne an den Tageselternverein wenden.
Zum Herunterladen (PDF):
Antrag auf Aufnahme in das Fördermodell
Antrag auf Zuschuss
Fördermodell zur Kindertagespflege der Gemeinde Dußlingen
Mit dem Fördermodell zur Kindertagespflege möchte die Gemeinde Dußlingen die Bedeutung der Kindertagespflege als einen wichtigen Baustein in der Betreuungslandschaft unterstreichen und gleichzeitig einen Anreiz für diese anspruchsvolle Tätigkeit schaffen.
Ziel ist eine nachhaltige Bestandssicherung und ein Ausbau der Kindertagespflege.
Abwicklung:
Die Tagespflegeperson, die ein Kind (über 3 Jahre) mit Erstwohnsitz in Dußlingen betreut, stellt über den Tageselternverein einen Antrag um ins „Fördermodell Kindertagespflege“ aufgenommen zu werden. Hierbei müssen die Teilnahmebedingungen beachtet werden.
Für jedes in Dußlingen wohnhafte Tageskind (über 3 Jahre) muss der monatliche Zuschuss, abhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit, beantragt werden.
Für die Tageskinder unter 3 Jahren erhält die Tagespflegeperson eine Zusatzförderung durch den Landkreis. Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Tübingen, Abt. Jugend.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses durch die Gemeinde Dußlingen ist, dass die Tagespflegeperson bzw. die Eltern des Tageskindes auch einen Zuschuss beim Landratsamt Tübingen beantragt haben und diesen auch vom Landratsamt erhalten.
Nach der Genehmigung des Antrags erhalten die Tagespflegepersonen für ihre Tageskinder von der Gemeinde, je nach wöchentlichem Betreuungsumfang, einen Zuschuss, der monatlich ausbezahlt wird.
Der Zeitpunkt ab dem bezuschusst wird, richtet sich nach dem Bewilligungstermin des Bescheides vom Landratsamt Tübingen.
Zuschuss:
Ab Oktober 2012 erhalten Sie für jedes Kind im Alter von 3 bis 14 Jahren einen Betrag in Höhe von 1,-- € pro Betreuungsstunde.
Wichtig:
Alle Veränderungen (z. B. Beendigung, Betreuungsumfang, Bankverbindung usw.) sind unverzüglich über den TAGESELTERNVEREIN - Familiäre Kinderbetreuung im Landkreis Tübingen e.V. der Gemeinde Dußlingen schriftlich mitzuteilen.
Bei weiteren Fragen zum Zuschussmodell der Gemeinde Dußlingen wenden Sie sich gern an
Frau Sandra Vetter
Telefon 0 70 72 92 99-75
E-Mail: SVetter(at)dusslingen.de
Sollten Sie zur Tätigkeit als Tagespflegeperson oder wenn Sie eine Betreuung bei einer Tagesmutter suchen, weitere Informationen benötigen, dürfen Sie sich gerne an den Tageselternverein wenden.
Zum Herunterladen (PDF):
Antrag auf Aufnahme in das Fördermodell
Antrag auf Zuschuss