Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz in den Dußlinger Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern,
Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, in einem Kindergarten oder in der Schulkindbetreuung in Dußlingen?
Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen zum Anmeldeverfahren für Kinder unter drei Jahren, Kinder ab dem dritten Lebensjahr und Schulkindern an der Anne-Frank-Schule.
Für die Kinderkrippen in Dußlingen
Sie interessieren sich für einen Krippenplatz für Ihr unter dreijähriges Kind?
Dann können Sie die kommunalen Kinderkrippen Rathausplatz, Au und Burgstraße an folgenden Terminen besichtigen:
Für nähere Informationen der Spielgruppe im Naturkindergarten Rammertfröschle erhalten Sie hier nähere Informationen.
Für nähere Informationen zur Kinderkrippe Schloßhöfle erhalten Sie hier nähere Informationen.
Entscheiden Sie sich für eine Anmeldung Ihres Kindes, so können Sie dies bequem über unser Onlinesystem tun. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur für bereits geborene Kinder möglich ist und frühestens ein Jahr vor geplantem Aufnahmetermin angenommen wird:
Sollten zu viele Anmeldungen auf die freiwerdenden Plätze eingehen, werden die Kinder auf die Kindertageseinrichtungen verteilt, die freie Plätze zur Verfügung haben bzw. in 2. oder 3. Priorität genannt wurden.
Die Platzzusage erfolgt ca. drei Monate vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt durch die Gemeinde Dußlingen. Nach Annahme des Platzes durch Sie erfolgt eine erste Kontaktaufnahme durch die Leitung oder Bezugserzieher/in der Kindertageseinrichtung. Diese vereinbaren dann einen Kennenlerntermin (Eingewöhnungsgespräch). Hier erhalten Sie dann alle notwendigen Informationen und vereinbaren den Zeitpunkt und den Ablauf der Eingewöhnung.
Kindergarten
Wenn ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (September bis August) drei Jahre alt wird, müssen Sie ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unseren Kindertageseinrichtungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Kinder, welche bereits in einer kommunalen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Dußlingen betreut werden, gilt. Eine automatische Berücksichtigung gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in den Kindergärten ist frühestens ein Jahr vor gewünschtem Aufnahmezeitpunkt möglich. Alle Anmeldungen, die verfrüht eingehen, werden nicht berücksichtigt und nach Eingang vernichtet.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte folgenden Link:
Bei Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, mehrere Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlicher Priorität anzugeben. Sollten Sie gleichzeitig auch Einrichtungen der freien Träger berücksichtigen, muss für eine Weitergabe der Daten an die freien Träger zwingend die Einwilligungserklärung im System abgegeben werden.
Die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde können an folgenden Terminen besichtigt werden:
Nach dem Anmeldestichtag werden alle eingegangenen Anmeldungen ausgewertet. Die Kinder werden den gewünschten Kindertageseinrichtungen zugeordnet.
Sollten zu viele Anmeldungen auf die freiwerdenden Plätze eingehen, werden die Kinder auf die Kindertageseinrichtungen verteilt, die freie Plätze zur Verfügung haben, bzw. in 2. oder 3. Priorität genannt wurden.
Die Platzzusage erfolgt ca. 3 Monate vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt von der Gemeinde Dußlingen. Nach Annahme des Platzes durch Sie erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Leitung oder Bezugserzieher/in der Kindertageseinrichtung. Diese vereinbaren dann einen Kennenlerntermin. Hier erhalten Sie dann alle notwendigen Informationen und vereinbaren den Zeitpunkt und den Ablauf der Eingewöhnung.
Anmeldungen von Kindern aus anderen Gemeinden
Planen Sie einen Umzug nach Dußlingen und sind auf einen Kindergartenplatz angewiesen? Dann können Sie Ihr Kind bereits ebenfalls ein Jahr vor geplantem Aufnahmezeitpunkt anmelden.
Für Anmeldungen nutzen Sie bitte folgenden Link:
Schulkindbetreuung
Ihr Kind wechselt aus dem Kindergarten in die Grundschule und benötigt eine Betreuung nach Unterrichtsende? Dann können Sie zwischen dem Schülerhort und der Verlässlichen Grundschule wählen.
Nähere Informationen über die Betreuungsarten erhalten Sie in unserer Betreuungsbroschüre:
Bitte nutzen Sie für eine Anmeldung ebenfalls unser Onlineportal unter
Weitere Informationen rund um die Aufnahme
Haben Sie bereits eine Zusage für einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung erhalten und nehmen Sie diesen nicht an, werden Ihre Daten aus dem Anmeldesystem und dem Elternportal gelöscht.
Wünschen Sie später erneut einen Betreuungsplatz, müssen Sie ihr Kind über den obenstehenden Link wieder neu anmelden. Dies kann zu Wartezeiten bis zu einem halben Jahr führen.
Sofern Sie den vereinbarten Aufnahmetermin nicht wahrnehmen können und einen anderen Zeitpunkt wünschen, ist eine Verschiebung der Aufnahme in begründeten Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist hier natürlich, dass die Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt von Seiten der Einrichtung möglich ist.
Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen in der Regel mit dem dritten Geburtstag aufgenommen. Ausnahmen sind möglich.
Funktionen des Elternportals
Der Zugang zum Elternportal dient auch der Kommunikation mit der Gemeinde Dußlingen als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtung. Eine Kommunikation mit den freien Trägern über das Elternportal ist derzeit nicht möglich.
Zukünftig wird jeglicher Schriftverkehr wie Platz-Zusagen, Gebührenbescheide etc. ebenfalls über das Elternportal abgewickelt.
Sollten Sie Fragen zum Elternportal oder zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz haben, können Sie uns gerne über Kinderbetreuung(at)dusslingen.de kontaktieren.
Die Infobroschüre von Nordholz verdeutlicht die einzelnen Funktionen des Elternportals und bietet Ihnen eine erste Hilfestellung. Die Broschüre ist unter folgendem Link abrufbar: