Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Demokratie lebt vom Mitmachen!
Demokratie heißt „Wählen gehen“!
Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Eine Bitte geht an alle Erstwählerinnen und Erstwähler, die von Ihrem Wahlrecht erstmals Gebrauch machen können und somit Einfluss auf die Zusammensetzung der Vertretungsorgane nehmen können.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen!
Amtliche Bekanntmachungen
Formulare
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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes)*) (frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes)*) (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen)