Brennholz- und Flächenlosversteigerung am Dienstag, 28. Januar 2025 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Wie in den vergangenen Jahren werden wieder sämtliche Brennholzpolter und Flächenlose der Gemeinde Dußlingen versteigert. Die Verkaufsform der Versteigerung hat sich bewährt, bietet sie doch allen die gleiche Chance „sein“ passendes Holz auszusuchen. Grobe Lageskizzen der Polter und der Flächenlose finden Sie im Anschluss an diesen Artikel. Als Besonderheit liegt ein Teil der Polter am äußersten Zipfel der Dußlinger Markung: Bei der Zufahrt zu den Hundefreunden Tübingen; erreichbar von Norden, direkt neben der Abzweigung zur Siedlung Kreßbach.
Allgemein hat sich die Nachfrage nach den Panikkäufen der vergangenen Krisenwinter wieder beruhigt. Eher umgekehrt: Die Nachfrage ist aufgrund Überbevorratung eher verhalten. Deshalb wie angekündigt der deutlich reduzierte Einschlag. Der Anschlagspreis ist in der Regel bei 80 € je Festmeter. Pappelholz/Nadelholz wird zu 40 € je fm angeschlagen. Bei Mischpoltern wird ein Mischpreis angeschlagen.
Die wenigen Flächenlose sind sehr mager. Deshalb werden die Flächenlose vor den Poltern versteigert. So können die Flächenlosinteressenten als Alternative noch Polter erwerben.
In der ersten Versteigerungsrunde dürfen nur Dußlinger Bürgerinnen und Bürger mitsteigern – es ist ja schließlich das Holz aus ihrem Wald.
Die Bezahlung erfolgt anschließend in bar oder über eine Bankeinzugsermächtigung.
Voraussetzung für den Erwerb eines Polters oder Flächenloses ist, dass die aufarbeitende Person eine komplette Schutzausrüstung trägt (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Handschuhe) und die Eignung im Umgang mit der Motorsäge durch einen Motorsägenschein nachweist. Es müssen Kopien der Motorsägenscheine bei der Versteigerung abgegeben werden. Die bereits abgegebene Kopie von den vorhergehenden Jahren ist auch weiterhin für die kommenden Jahre gültig und reicht aus. Falls Ihr Nachbar, Verwandter oder sonstige Personen das Holz für Sie aufarbeiten, bringen Sie bitte eine Kopie des Motorsägenscheins mit und vermerken sie handschriftlich darauf, für wen das Holz aufgearbeitet wird.
Forstrevier Steinlach-Wiesaz, Förster Reinhold Gerster